Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.2.09

Akteneinsicht als Geschäftsmodell oder Anwaltsbashing 2.0

Dass der Kollege Hönig die Dienstleistung der Einsicht in eine Strafakte und Versendung derselben als PDF für 30 EUR online bewirbt, hat bei verschiedenen Kollegen und Nichtkollegen zu unterschiedlichen Reaktionen geführt.

Ist das jetzt die (juristische) Diskussionskultur 2.0? Muss ich, weil mir der Stallgeruch in die Nase weht, die „Brut“ der Anwälte gegen die Anfeindungen eines Dr. Klaus Graf, der schon öfter durch sachliche und qualifizierte Beiträge aufgefallen ist, verteidigen? Nein, muss ich nicht, weil Herr Dr. Graf selbsterklärend ist.

Update: Ach, Herr Graf hat nochmal nachgetreten. Jedem seine Daily Web 2.0 Soap.

posted by Stadler at 08:38  

4 Comments

  1. Eben noch einer der sachlichen und qualifizierten Beiträge dieses Herrn:

    Comment by Anonymous — 19.02, 2009 @ 10:58

  2. Genau, immer dieses Kollegenbashing!

    War da nicht neulich was in diesem Blog?

    Comment by Anonymous — 20.02, 2009 @ 12:58

  3. Dr. Graf löschte kürzlich meinen höflich formulierten, aber in der Sache kritischen Kommentar. Ironie dabei: Er beschwerte sich in dem entsprechenden Post selbst darüber, „zensiert“ worden zu sein… :o)

    Comment by Innozenz — 23.02, 2009 @ 22:47

  4. … und nochmal´. Pupser!

    Comment by Anonymous — 26.02, 2009 @ 20:51

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.