Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.2.09

Adresshandel: Verschärfung des Datenschutzrechts

Der Bundesrat hat am 13.02.09 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften Stellung genommen und noch einige Änderungen vorgeschlagen.

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist u.a. die Einschränkung des sog. Listenprivilegs vorgesehen. Die Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels, der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung soll grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn der Betroffene eingewilligt hat.

Der Bundesrsat ist insoweit der Meinung, dass man Marktforschung und Adresshandel nicht gleich behandeln kann und fordert Sonderreglungen für die Marktforschung. Im übrigen verlangt der Bundesrat aber eine noch striktere Regelung als der Regierungsentwurf.

Der Bundesrat fordert u.a. die Einführung der Schriftform für die Einwilligung des Betroffenen und schlägt insoweit folgende Formulierung vor:
„Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Sie kann auch elektronisch erklärt werden, wenn die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene deren Inhalt jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.“
Quelle: Stellungnahme des Bundesrates vom 13.02.09 (BR-Drs. 4/09)

posted by Stadler at 12:33  

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