So kann man die Verfahrenskosten auch in die Höhe treiben
An manchen Tagen reibt man sich einfach verwundert die Augen.
Der Gegner wurde per einstweiliger Verfügung zur Unterlassung verdonnert. Auf mein anschließendes Abschlussschreiben hin weigert der anwaltlich vertretene Gegner sich allerdings die Verfügung als endgültig und rechtsverbindlich anzuerkennen.
Daraufhin erhebe ich also Hauptsacheklage und was passiert? Die Gegenseite erwidert nicht auf die Klage, sondern erkennt an. Mich würde jetzt nur interessieren, wie der gegnerische Kollege das seinem Mandanten erklärt hat.
Ein abgesprochener Bluff mit dem Mandant
Comment by Juranaut — 9.01, 2009 @ 14:07