Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.1.09

Kritik am BITKOM-Leitfaden zum Urheberrecht

Die BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) hat unlängst einen Leitfaden zum richtigen Umgang mit dem Urheberrecht veröffentlicht.

Stephan Ott hat diesen Leitfaden mit Blick auf Hyperlinks analysiert und einige Ausführungen als rechtlich problematisch kritisiert.

Zu Recht weist Ott beispielsweise darauf hin, dass die Aussage, bei Hyperlinks in Form von Thumbnails sei Vorsicht geboten, deplaziert ist, weil es dabei nicht um die Verlinkung als solche geht. Es gibt schlicht keine Hyperlinks in Form von Thumbnails, weshalb diese These auch eher verwirrend ist.

Erstaunlich ist auch, dass man bei der BITKOM Deep-Links weiterhin für problematisch hält. Links, die direkt auf den gewünschten Content auf einer Unterseite führen, sind nicht nur die gängige und übliche Art der Verlinkung, sondern spätestens seit der Paperboy-Entscheidung des BGH auch rechtlich nicht mehr (urheberrechtlich) bedendklich.

posted by Stadler at 13:32  

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