Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.1.09

Im Namen des Thunfischs – Richter unter Pseudonym und Anwälte aus dem Haifischbecken

Während die ganze Welt zur Inauguration nach Washington blickt, zanken sich die bloggenden Juristenkollegen hierzulande über anonmyn agierende, angebliche Richter, die sich nach Romanfiguren benennen, über öffentliches Kollegen-Bashing und schließlich darüber, dass auch bei Blogs von Rechtsanwälten die beste Quote mit expliziten Überschriften und Inhalten zu machen ist, die Fachzeitschriften der anderen Art entnommen sind. Wer dafür kein Verständnis zeigt und stattdessen von inhaltlichen Tiefpunkten spricht, dem mangelt es schlicht an ausreichendem Gespür für das raue Klima der Strafverteidigung.

Dass in diesem Kontext gar von einem Haifischbecken gesprochen worden ist, halten wieder andere Kollegen für maßlos übertrieben und wollen stattdessen lieber eine Parallele zu den Thunfischen ziehen, die wiederum Lemmingen ähneln sollen. Hm. Lemminge sind die, die gemeinsam in den Selbstmord gehen. Der Thunfisch ist zwar vom Aussterben bedroht, aber nicht wegen seiner Suizidneigung, sondern wegen unseres hemmungslosen und übermäßigen Hungers auf kleine Dosen mit öligem Inhalt. Ansonsten ist der Thunfisch ein Räuber und bereits deshalb kaum als Widerpart zum Hai geeignet.

Ach ja, der pseudonyme Richter meinte, seine anonyme Bloggerei sei von Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt und da muss ich dann doch widersprechen. Selbst wenn man die Bloggerei als originäre dienstliche Aufgabe des Richters ansieht, dann steht im Grundgesetz inmmer noch, dass der Richter (nur) dem Gesetz unterworfen ist, was manchen Richtern freilich nicht hinreichend bewusst ist, wie ich aus zwölf Jahren Anwaltstätigkeit weiß. Und entgegen anderslautender Gerüchte ist auch § 55 RStV ein Gesetz.

posted by Stadler at 13:05  

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