Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.1.09

EuGH: Aufnahmen von Bob Dylan weiterhin urheberrechtlich geschützt

The Answer My Friend…
Alte Aufnahmen von Bob Dylan bleiben in der EU für die Dauer von 50 Jahren urheberrechtlich – bzw. nach dem Recht der Tonträgerhersteller – geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 20.01.2009 – C?240/07) entschieden und damit einer Klage der Sony Music Entertainement GmbH stattgegeben, die sich gegen Veröffentlichungen von Dylan-Aufnahmen durch eine andere Plattenfirma gewandt hat. Die Beklagte hatte sich darauf gestützt, dass aufgrund bilateraler Vereinbarung zwischen Deutschland und USA nur Tonträger ab dem 01.01.1966 geschützt seien und sie deshalb vorher erschienene Aufnahmen veröffentlichen dürfe. Dem ist der EuGH entgegengetreten und hat den früheren Schutz auch in nur einem einzigen Mitgliedsstaat auf die gesamte EU erstreckt.
Das Urteil im Volltext

posted by Stadler at 21:34  

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