Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.1.09

Die Band Death Cab For Cutie und das Urheberrecht

Das urheberrechtliche Vorgehen von Schallplattenlabels ist manchmal unfreiwillig komisch.

Die nicht ganz unbekannte Alternative-Rockband „Death Cab For Cutie“ hat auf der Bandwebsite eigene Videos verlinkt, die über YouTube abrufbar waren. Beim Versuch, diese Videos über die Site der Band abzuspielen, erschien irgendwann die Meldung „this video is no longer available due to a copyright claim by WMG“.

Offenbar hatte die eigene Plattenfirma (Warner Music Group) im Wege des sog. Notice And Take Down Verfahrens gegenüber YouTube dafür gesorgt, dass die Videos verschwinden und damit auch die Verlinkung von der Website der Band diese Meldung produziert.

Der Künstler und Urheber vermarktet seine Musik und der Rechteinhaber unterbindet es.

Kein Wunder, dass es der Musikindustrie schlecht geht.

Quelle: SlyOyster

posted by Stadler at 14:30  

Ein Kommentar

  1. Es wird den Trend verstärken, dass Bands immer mehr ohne die große Musikindustrie in den Vordergrund treten. Eigene Labels zu gründen und sie zu vermarkten ist nicht mehr so schwierig. Internet & Co. bieten gute Plattformen auch ohne die "Tonträger-Mafia" an Geld zu kommen.

    Comment by Anonymous — 26.01, 2009 @ 15:14

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