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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.1.09

BGH: Anwälte haften für falsche Urteile

Der Leitsatz einer heute veröffentlichten Entscheidung des BGH (Urteil vom 18. Dezember 2008 – IX ZR 179/07) für die ich nur Kopfschütteln übrig habe:

Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat

Später in den Urteilsgründen liest man dann, dass das Gericht für sein Urteil die volle Verantwortung trägt. Und wie sieht die bitte aus? Schließlich hat der Gesetzgeber mit § 839 Abs. 2 BGB schon dafür gesorgt, dass der Richter nicht haftet. Art. 97 GG und das BGB schützen also auch die richterliche Dummheit, während der in gleichem Maße unwissende Anwalt für den Richter gleich mit haftet. Nur wenn man als Anwalt schlauer ist als das Gericht, kann man also der Haftung entgehen.

posted by Stadler at 13:25  

7 Comments

  1. Eher § 839 Abs. 2 BGB, oder?

    Comment by Anonymous — 27.01, 2009 @ 13:50

  2. Wieso? Entspricht es nicht Ihrer (hier im Blog immer wieder zum Ausdruck kommenden) Grundüberzeugung, dass jedenfalls Sie schlauer sind als alle Gerichte?

    Comment by testsieger — 27.01, 2009 @ 14:23

  3. Es ist in der Tat 839 II. Danke für den Hinweis

    Comment by Pavement — 27.01, 2009 @ 15:02

  4. @testsieger: Keineswegs. Richter wissen einfach von Berufs wegen alles besser. Da kommt kein Klugscheißer gegen an

    Comment by Pavement — 27.01, 2009 @ 23:12

  5. der anwalt kann sich aber immerhin aussuchen ob er einen fall übernimmt, während der richter gezwungen ist, über alles zu verhandeln was ihm auf den schreibtisch geknallt wird…

    Comment by Mausflaus — 28.01, 2009 @ 11:08

  6. Ich muss sagen das auch der Bundesgerichtshof zuweilen Quatsch macht das zeigt sich in dieser Entscheidung!!!Ein Richter darf soviel mist bauen wie er will und wird nicht belangt aber ein Anwalt der einen Mandanten verteidigt nicht!!!Mann muss sagen das zuweilen auch der BGH spinnt!!!

    Comment by Anonymous — 28.01, 2009 @ 11:28

  7. Wenn Richter Mist bauen, kann man ja seine Rechtsbehelfe nutzen.

    Wo ist das Problem?

    Gerade wenn man mit Richtern zutun hat, die eine Kommentierung von 1979 (siehe Urteil) vor sich hat, kann man doch erahnen, dass man nicht Erfolg haben wird.

    Zumindest die aktuellen Urteile sind doch im "easy mode" dank beck-online & Co. zu sichten.

    Comment by Anonymous — 28.01, 2009 @ 22:50

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