Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.7.15

Amerikanische Verhältnisse: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Blogger

Der Generalbundesanwalt hat bei der Verfolgung von Straftaten im Umfeld der NSA-/BND-Affäre bisher eine klägliche Figur abgegeben. Von vielen wird dies auch darauf zurückgeführt, dass der Generalbundesanwalt nicht unabhängig ist, während ein Interesse der Bundesregierung besteht, dass möglichst keine Ermittlungsergebnisse geliefert werden. Strafverfahren gegen Mitarbeiter und Verantwortliche amerikanischer Dienste oder gar amerikanische Politiker, kämen in Washington nicht gut an. Strafverfahren gegen Verantwortliche von BND oder Verfassungsschutz möchte die Bundesregierung ebenfalls tunlichst vermeiden, denn sie würden die Frage aufwerfen, in welchem Umfang die Regierung Merkel rechtswidrige Aktivitäten deutscher Dienste gedeckt oder gar angeordnet hat.

Dass der Generalbundesanwalt auf Antrag des Verfassungsschutzpräsidenten jetzt nicht nur gegen Whistleblower, sondern sogar gegen die verantwortlichen Blogger von netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrats ermittelt, toppt die amerikanischen Verhältnisse noch.

Während man die Angehörigen der Dienste, die das Recht brechen, unbehelligt lässt, werden Journalisten und Blogger ins Visier genommen.

Anlass der Ermittlungen ist offenbar der Bericht „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massendatenauswertung von Internetinhalten.“ Im Zuge dieses Berichts hatte netzpolitik.org einen Teil des als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Haushaltsplans des Verfassungsschutzes veröffentlicht, um darzustellen, in welchem Umfang Mittel für die Internetüberwachung bereitgestellt werden.

posted by Stadler at 16:07  

20.7.15

Welchen Zweck verfolgt das Prostituiertenschutzgesetz wirklich?

Zum seit langem kontrovers diskutierten Vorhaben eines sog. Prostituiertenschutzgesetzes liegt nunmehr ein vom Verein Dona Carmen veröffentlichter Arbeitsentwurf vor, der allerdings schon aus dem April stammt. Und bei manchen Gesetzen beginnt die Heuchelei bereits mit dem Namen. Das Gesetz gibt vor, die in der Prostitution Tätigen besser schützen zu wollen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. In Wirklichkeit zielt das Gesetz allerdings darauf ab, die legale Prostitution durch strenge Melde- und Beratungspflichten zu erschweren. Sexarbeiterinnen sollen künftig vom Staat registriert und stärker kontrolliert werden.

Prostituierte müssen sich künftig persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden. Wenn sie ihr örtliches Tätigkeitsgebiet ausweiten oder verlagern wollen, ist eine erneute Anmeldung bei der jeweils zuständigen Behörde erforderlich. Bestandteil des Anmeldeverfahrens ist auch ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Behörde zu dem auch gegen den Willen der Prostituierten eine Fachberatungsstelle beigezogen werden kann.

Die Behörde stellt dann eine Anmeldebestätigung aus, die u.a. die vollständigen Personalien enthalten muss und die Tätigkeitsorte. Die Kritiker sprechen auch vom „Hurenpass“. Die Ausstellung dieser Anmeldebescheinigung kann von der Behörde u.a. dann verweigert werden, wenn „eine Prostituierte oder ein Prostituierter nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsicht verfügt„. Die Formulierung ist ersichtlich angelehnt an die Rechtsfigur der Einsichtsfähigkeit von Minderjährigen, beispielsweise in § 828 Abs. 3 BGBWann diese Einsichtsfähigkeit bei einem erwachsenen Menschen allerdings zum eigenen Schutz fehlen soll und wie die Behörde das feststellen will, bleibt unklar. 

Prostituierte müssen außerdem vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend jährlich eine gesundheitlichen Beratung bei einer Behörde wahrnehmen.

In der öffentlichen Debatte wurde das Gesetzesvorhaben vor allem damit begründet, dass man den Menschenhandel und die Zwangsprostitution effektiver bekämpfen wolle. In der Gesetzesbegründung tauchen diese Aspekte ebenfalls auf. Ob man allerdings schwere Straftaten tatsächlich besser bekämpfen kann, indem man die legale Prostitution reguliert, darf bezweifelt werden.

Das Ziel der Bundesregierung ist ganz offensichtlich jedenfalls die vollständigen Abschaffung der Anonymität im Bereich der Prostitution. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) spricht von einem „Zwangsouting“.

Das Gesetz ist also ganz ersichtlich ein Prostitutionserschwerungsgesetz. Denn viele Sexworker(innen) werden den behördlichen Spießroutenlauf nicht auf sich nehmen wollen bzw. aus Angst vor Stigmatisierung vor dem Gang zur Behörde zurückschrecken. 

Und genau das dürfte auch die primäre Zielsetzung sein. Damit treibt man dann allerdings die Prostituierten (wieder) zurück in die Illegalität, was weder ihrem Schutz dienen kann, noch geeignet ist, ihre Selbstbestimmung zu fördern. Menschenhandel und Zwangsprostitution und damit Phänomene die ohnehin schwere Straftaten darstellen, werden sich kaum eindämmen lassen, indem man die legale Prostitution reglementiert.

Was wir hier sehen, ist schlicht das Wiedererstarken fragwürdiger konservativer Moralvorstellungen unter dem Deckmantel des Schutzes der Prostituierten. Eine freiheitliche Gesellschaft sollte der großen Koalition dieses Gesetzesvorhaben nicht durchgehen lassen.

Der Verein Dona Carmen, der sich nach eigener Aussage für die sozialen und politischen Rechte von Frauen einsetzt, die in der Prostitution arbeiten, spricht von einem schäbigen Gesetz. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (Best) kritisiert das Gesetz ebenfalls vehement.

posted by Stadler at 21:05  

22.6.15

Über vermeintliche Sozialdemokraten und wirkliche Freiheitsrechte

Dass der SPD-Parteikonvent für die (neuerliche) Einführung einer Vorratsdatenspeicherung votiert hat, ist keine wirkliche Überraschung. Zumal die Generalsekretärin im Vorfeld die Regierungsfähigkeit der Partei beschworen hat und zudem ein möglicher Rücktritt Gabriels in den Raum gestellt wurde, sollte sich die Partei gegen eine Vorratsdatenspeicherung aussprechen.

Jetzt kann man natürlich auch der Meinung sein, dass ein Rücktritt Gabriels das Beste ist, was der SPD passieren könnte und die Zustimmung zu einem verfassungs- und europarechtswidrigen Gesetz vermutlich nur im Merkel-Kosmos Ausdruck von Regierungsfähigkeit ist. Dennoch haben die Drohgebärden ihre Wirkung auf die Delegierten nicht verfehlt.

Mit denselben Techniken wird die Partei schließlich schon seit 100 Jahren immer wieder diszipliniert. Die SPD hat seit jeher empfindlich reagiert, wenn ihr vorgehalten wurde, sie würde nicht im Sinne der Staatsräson handeln. Damit konnte man sie immer packen. Das hat schon 1914 funktioniert, als man den SPD-Abgeordneten so die Zustimmung zu den Kriegsanleihen abgerungen hat. Ganz ähnlich funktionieren die Mechanismen auch heute noch. Praktisch alle freiheitsfeindlichen und grundrechtseinschränkenden Gesetzesvorhaben der letzten 20 Jahre wurden von der SPD wenn nicht gar initiiert, so doch zumindest mitgetragen, obwohl es häufig an der Basis rumorte. Verantwortungslose Gesetze werden und wurden unter Verweis auf die vermeintliche politische Verantwortung und Regierungsfähigkeit durchgedrückt.

Dass man Delegierte, die dieses Paradoxon nach wie vor nicht erkannt haben, nicht mit Sachargumenten überzeugen muss, war der Parteispitze von vornherein klar. Zumal dies voraussetzen würde, dass es überhaupt sachliche Argumente für eine Zustimmung zu einer Vorratsdatenspeicherung gibt, was nicht der Fall ist. Das wurde in diesem Blog bereits mehrfach erläutert und muss nicht erneut wiederholt werden.

Es war deshalb wieder einmal die Stunde der Populisten gekommen und den Wettlauf um den unsachlichsten Debattenbeitrag hat der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) mit dem nachfolgenden Tweet klar für sich entschieden:

Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.

Was hierzu zu sagen ist, hat Sascha Lobo bereits niedergeschrieben.

Wir werden uns in Zukunft wohl verstärkt gegen vermeintliche (Sozial-)Demokraten wehren müssen, um unsere realen Freiheitsrechte zu verteidigen. Denn ohne freiheitlich-demokratische Gesinnung, die Leuten wie Gall ganz augenscheinlich fehlt, wird es irgendwann auch keinen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat mehr geben.

posted by Stadler at 16:50  

10.6.15

Die Angstgesellschaft

Wir leben in einer Angstgesellschaft. Obwohl die Menschen noch nie in der Geschichte derart sicher und in relativem Wohlstand leben konnten, wie in unserem Land und der gesamten sog. westlichen Welt, haben sie, wie selten zuvor, Angst vor allen möglichen Dingen. Vor Lebensmitteln, denen ungesunde Eigenschaften zugeschrieben werden, vor einer angeblich drohenden Islamisierung des Abendlandes, vor einer vollständigen Gleichstellung Homosexueller, irgendwie vor jedweder gesellschaftlicher Veränderung. Und natürlich auch vor Terroristen und Kriminellen im Allgemeinen.

Das klingt nicht nur paradox, sondern es ist es auch. Viele Menschen sind empfänglich für einfache Antworten, die eine vermeintliche Abschwächung der allerorts lauernden Gefahren versprechen. Wer zu denen gehört, die glutenfreie Getreideprodukte kaufen, obwohl es bei ihm keinerlei Anzeichen für Zöliakie gibt, der wird auch für die Heilsversprechen der Apologeten der inneren Sicherheit empfänglich sein.

Man kann beispielsweise gegen alle Fakten glauben, dass Geheimdienste diese Welt sicherer machen, ebenso wie man glauben kann, dass Überwachungsbefugnisse wie die Vorratsdatenspeicherung ein unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung darstellen und damit dem Schutz des Bürgers und seiner Freiheit dienen. Aber man muss es eben glauben. Und das tun nicht nur viele Bürger sondern auch Teile der Medien, obwohl die Politik zu keiner Zeit eine tragfähige Begründung angeboten hat.

Wer sich mit den Fakten beschäftigt, der wird allerdings erkennen, dass die Geheimdienste in den letzten ca. 15 Jahren weltweit sehr viel Unheil angerichtet haben und dem kein nennenswerter Positiveffekt gegenübersteht. Mit der Vorratsdatenspeicherung verhält es sich ähnlich. Wer beispielsweise die Bundesregierung nach deren Notwendigkeit fragt, bekommt seltsam ausweichende Antworten. Das Dogma von der Notwendigkeit einer weitgehenden Überwachung u.a. des Telekommunikationsverkehrs ist von pseudo-religiöser Qualität und wird von Politikern folgerichtig auch wie ein Glaubenssatz gepredigt. Das passt auch sehr gut zu dem allgemeineren Dogma von der Alternativlosigkeit merkelscher Politik. Mir kommt an dieser Stelle immer ein Titel von Tocotronic in den Sinn: Pure Vernunft darf niemals siegen, wir brauchen dringend neue Lügen.

Und zwischen den politischen Lügen, die den Bürger in die Irre führen sollen und den Angstzuständen dieser Gesellschaft besteht ein untrennbarer Zusammenhang. Am Rande des Irrtums liegt der Zustand der Angst, schreibt Carolin Emcke unter Berufung auf Anne Carson in einem Beitrag zur Gleichstellungsdebatte. Denn Angst, so Emcke, verengt den Blick und untergräbt die Vernunft. Diese Schlussfolgerung passt auf fast alle illiberalen Phänomene die unsere heutigen, an sich liberalen Gesellschaften zum Vorschein bringen.

Mit dem Trend zur Angstgesellschaft geht auch ein zunehmendes Verständnis vieler Bürger für staatliche Überwachungsmaßnahmen einher. Es wird schon irgendwie sinnvoll und notwendig sein, ist das, was viele Bürger denken. Eine konkrete und fundierte Begründung braucht die Politik da nicht mehr zu liefern, zumal es nicht genügend Bürger gibt, die eine solche Begründung vehement genug einfordern. Worin besteht also die Lösung? Es gilt die Angst zu überwinden und den Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit zu suchen. Und dieser Ausgang heißt, wie wie wir von Kant wissen, immer noch Aufklärung.

Derzeit ist die Aufklärung und damit die Mündigkeit auf dem Rückzug, während in gleichem Maße die Überwachungsgesellschaft auf dem Vormarsch ist. Wir sind bislang erst eine überwachte Gesellschaft, werden aber aktiv verhindern müssen, dass sich daraus ein Überwachungsstaat entwickelt. Sowohl in der Gesellschaft, wie auch in der Politik sind es aktuell nur Minderheiten, die diese Entwicklung, häufig auch mit Hilfe der Gerichte, bremsen.

posted by Stadler at 09:03  

22.5.15

BND endlich unter Druck

Dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste nicht (ansatzweise) funktioniert, habe ich mehrfach geäußert und warum das so ist, habe ich hier erklärt.

Das hat mir Kritik auch von Parlamentariern eingebracht, weil diese Haltung den Parlamentarismus nur noch weiter schwächen würde und man außerdem am NSA-Untersuchungsausschuss doch sehen könne, dass die Kontrolle funktioniert. Denn schließlich habe der Ausschuss in letzter Zeit einige Missstände zu Tage gefördert, die sonst verborgen geblieben wären.

Fürwahr, die Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss haben gerade in den letzten Tagen wieder gezeigt, wie erschreckend die Arbeit des BND in rechtsstaatlicher Hinsicht ist, sobald man nur einige Details der Geheimdienstarbeit erfährt. Allein die aktuelle Meldung, beim BND seien jetzt weitere Selektorenlisten der NSA gefunden worden – die findet man offenbar plötzlich und zufällig beim BND einfach so – offenbart das ganze Ausmaß des Irrsinns. Was es mit diesen vieldiskutierten Selektoren auf sich hat, haben Kai Biermann und Patrick Beuth bei ZEIT-Online erläutert.

Gerade weil es eines Untersuchungsausschusses bedurfte, um zumindest die Spitze des Eisbergs sichtbar zu machen, funktioniert die parlamentarische Kontrolle der Dienste nicht. Hinzu kommt, dass es diesen Untersuchungsausschuss ohne Snowden gar nicht geben würde. Ein Untersuchungsausschuss ist aber auch nicht Bestandteil der regulären parlamentarischen Geheimdienstkontrolle. Wie die Kontrolle der Dienste eigentlich und standardmäßig funktionieren sollte, wird auf der Website des Bundestages sehr schön und prägnant zusammengefasst:

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Wenn wir an dieser Stelle den Reality-Check machen, müssen wir allerdings feststellen, dass die Bundesregierung das Parlament gerade nicht über wesentliche Vorgänge informiert und das PKGr auch nicht von seinen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht, sich effektiv zu informieren und diese Informationen an- und einzufordern.

Es ist bestimmt nicht fair, wackere Abgeordnete wie Konstantin von Notz oder Hans-Christian Ströbele zu kritisieren – und auf sie zielt meine Kritik auch nicht ab – ohne deren Arbeit wir noch weniger über die eklatanten Missstände bei den Diensten wüssten. Und es ist auch der Hartnäckigkeit einiger Abgeordneter zu verdanken, dass der BND jetzt endlich unter Druck gerät.

Dennoch wird die Kontrolle der Dienste auch künftig nicht funktionieren, wenn man an den Strukturen nichts ändert. Möglicherweise bräuchten die Dienste sogar eine unmittelbare Inhouse-Kontrolle durch einen Abgesandten des Parlaments, der auch das Recht haben müsste, die gesamte Kommunikation zwischen dem Dienst und der vorgesetzten Dienst- und Fachaufsicht, also im konkreten Fall mit dem Kanzleramt, einzusehen. Die Exekutive bedarf immer einer effektiven und lückenlosen Kontrolle. Und dort wo diese Kontrolle wie im Fall des BND nicht gewährleistet ist, entwickeln sich Paralleluniversen, die es in einem Rechtsstaat nicht geben kann und darf. Es muss deshalb ein System einer engmaschigen und möglichst lückenlosen Kontrolle des BND geschaffen werden und zwar unmittelbar durch das Parlament.

posted by Stadler at 18:21  

19.5.15

Weichert begrüßt Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Während er gegenüber Facebook & Co. gerne den Datenschutztaliban gibt, zeigt sich Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, gegenüber den Plänen zur Wiedereinführung einer staatlichen Vorratsdatenspeicherung äußerst milde. Sein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) begrüßt den Gesetzesentwurf des BMJ grundsätzlich, trotz Kritik in einigen Detailfragen.

Seine Haltung begründet Weichert mit dem folgendem, bemerkenswerten Argument:

Während heute TK-Provider teilweise Verkehrsdaten sofort oder – aus Gründen der IT-Sicherheit – nach einer kurzen Frist von 7 Tagen löschen, gibt es Anbieter, die Verkehrsdaten monatelang oder gar unbefristet aufbewahren, und Sicherheitsbehörden, die hierauf für ihre Zwecke zugreifen. Nur mit einer gesetzlichen Regelung kann Rechtssicherheit für alle Beteiligten – Behörden, Provider und Betroffene – erreicht und so der Weg zu einem effektiven Rechtsschutz eröffnet werden.

Das deutet für mich allerdings daraufhin, dass man beim ULD das Grundkonzept des aktuellen Gesetzesentwurfs noch nicht durchdrungen hat. Denn die nunmehr einzuführende Vorratsdatenspeicherung in §§ 113a ff. TKG (n.F.) ändert an der Möglichkeit der Provider, Verkehrsdaten zu eigenen Zwecken, insbesondere zu Abrechnungszwecken oder aus Gründen der IT-Sicherheit zu speichern, nicht das Geringste. Beide Regelungsmaterien sind im Gesetz strikt getrennt, das Gesetz ordnet im Ergebnis auch die Schaffung zweier vollständig getrennter Datenpools an.

Die uneinheitliche Speicherpraxis der Provider zu eigenen Zwecken wird durch die Neuregelung also nicht angetastet. Die gesetzlichen Regelungen, die dies derzeit ermöglichen, insbesondere §§ 96, 97, 100 TKG bleiben unverändert. Die Provider müssen vielmehr, neben der anlassbezogenen Speicherung von Daten für eigene Geschäftszwecke, jetzt anlasslos und zusätzlich für den Staat Verkehrsdaten auf Vorrat speichern. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird die Neuregelung den Providern also auferlegen, in erheblichem Maße zusätzlich personenbezogene Daten zu speichern und hierfür einen neuen, getrennten Datenpool zu schaffen.

Die anderslautenden Ausführungen des ULD in der Pressemitteilung vom 19.05.2015 sind sachlich unzutreffend.

posted by Stadler at 17:23  

29.4.15

Ist die BND-Affäre eine Merkel Affäre?

Ich würde Sascha Lobo so gerne zustimmen, aber ich fürchte, diesmal kann ich es nicht. Natürlich hat Lobo recht mit seiner Aussage, dass die BND-Affäre eine Merkel-Affäre ist. Aber Angela Merkel ist bislang immer gut mit ihrer Taktik gefahren, sich zu brisanten Themen überhaupt nicht zu äußern und so zu tun, als ginge sie das alles gar nichts an.

Dass die Menschen ihr das Abkaufen liegt an dem aktuell weit verbreiteten Desinteresse an der Politik. Merkel erscheint vielen als unpolitische Kanzlerin und genau das ist einer der wesentlichen Gründe für ihre hohen Popularitätswerte. Merkel wird auch diese Affäre unbeschadet überstehen. Solange sie sich öffentlich nicht rechtfertigt, kann sie weiter so tun, als wäre die fehlende Kontrolle des BND durch das Kanzleramt und die Duldung amerikanischer Polit- und Wirtschaftsspionage nicht ihr Problem.

Oder wie Volker Pispers sagte: Wenn sich die Leute in Deutschland ernsthaft für Politik interessieren würden, dann würde Angela Merkel jede Wahl verlieren. Es sieht allerdings so aus, als würde Merkel auch weiterhin Wahlen gewinnen.

posted by Stadler at 20:39  

29.4.15

Die „Nebenabrede“ der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung

Netzpolitik.org hat gestern eine zweite Fassung der unlängst von Justizminster Maas vorgestellten Leitlinien zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Anders als in der offiziellen Version findet sich dort am Ende ein Passus mit folgendem Wortlaut:

Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft
Es wird geregelt, dass eine Auskunft über die Bestandsdaten auch anhand der nach § […] TKG-E gespeicherten Daten verlangt werden kann. Erfolgt eine Auskunft mit Hilfe dieser Daten, muss dies durch die TK-Anbieter mitgeteilt werden.

Auch wenn das sprachlich etwas unpräzise formuliert ist, möchte ich der Frage nachgehen, was es damit auf sich hat.

Die Bundesregierung hatte bereits 2011 in Bezug auf eine geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung folgendes erklärt:

Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 2. März 2010 zwischen dem Abruf und der unmittelbaren Nutzung von Verkehrsdaten auf der einen und einer mittelbaren Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von IP-Adressen auf der anderen Seite unterschieden und festgestellt, dass insoweit unterschiedliche verfassungsrechtliche Maßgaben gelten. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung (…)

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung ausgeführt, dass in den Fällen, in denen den Ermittlungsbehörden die IP-Adresse schon aus einer anderen Quelle bekannt ist, keine hohen Eingriffshürden für eine Auskunft über die Person des Anschlussinhabers bestehen. Das Gericht bezeichnet das als mittelbare Nutzung von Verkehrsdaten. Es muss in diesen Fällen weder eine schwere Straftat vorliegen, noch ist eine richterliche Anordnung erforderlich. Notwendig ist nur ein hinreichender Tatverdacht oder im präventiven Bereich eine konkrete Gefahr. Auf diese Weise könnten verfassungskonform alle Arten von Straftaten, also auch Betrug, Urheberrechtsverletzungen etc., ermittelt werden.

Hieran möchte die Bundesregierung jetzt offenbar anknüpfen und eine Auskunft über Bestandsdaten – also Name und Anschrift des Providerkunden – zu einer bereits durch die Polizei ermittelten IP-Adresse auch ohne Richtervorbehalt ermöglichen. Die Frage ist allerdings, ob diese Prämisse des BVerfG im Lichte der Rechtsprechung des EuGH uneingeschränkt weiter gelten kann. Man kann die Entscheidung des EuGH durchaus dahingehend interpretieren, dass für alle Arten von TK-Daten dieselben strengen Anforderungen gelten. Damit wäre der Differenzierung des Verfassungsgerichts allerdings der Boden entzogen.

Die öffentliche Darstellung der Bundesregierung ist in jedem Fall aber unredlich, weshalb die Überschrift von netzpolitik.org „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ durchaus treffend ist. Denn Justizminister Maas erweckt den Eindruck, als würde der Abruf jeglicher Vorratsdaten unter einem Richtervorbehalt stehen. Das soll aber offenbar nicht der Fall sein. Man hätte also den Menschen ehrlicherweise sagen müssen, dass es einen Richtervorbehalt nur dort geben soll, wo ihn das Bundesverfassungsgericht zwingend verlangt hat.

posted by Stadler at 09:25  

26.4.15

Nichts Neues vom BND

Hintergrund der aktuellen BND-Affäre ist die Erkenntnis, dass der Bundesnachrichtendienst der NSA dabei geholfen hat, europäische Unternehmen und europäische Institutionen und Politiker auszuspähen. Eine Erkenntnis die wenig Neuigkeitswert hat, außer, dass es vielleicht neue Belege für die Wirtschafts- und Politspionage der NSA und die Hilfeleistung des Bundesnachrichtendiensts gibt. Die grundlegende Tatsache als solche ist altbekannt. Die öffentlichen Erklärungen der Politik sind ebenfalls wie gehabt. Thomas Oppermann (SPD) – der für mich exemplarisch für die insoweit geschlossenen Reihen der Spitzenpolitiker steht – hat sich laut SPON wie folgt geäußert:

Im BND scheint es Bereiche zu geben, in denen sich ein von Vorschriften und Rechtslage ungestörtes Eigenleben entwickelt hat.

Wenn ich so etwas lese, frage ich mich ernsthaft, wo Herr Oppermann die letzten Monate und Jahre war und ob es sich hier um eine besonders ausgeprägte Form von Naivität handelt oder doch nur um die geheuchelte Empörung eines Politikers, der seit langer Zeit weiß was läuft.

Dass der BND ein Eigenleben führt und sich wenig bis gar nicht um (verfassungs-)rechtliche Vorgaben kümmert, ist etwas, was sich dem halbwegs aufmerksamen Beobachter seit längerer Zeit förmlich aufdrängt. Dass der BND dabei von der Bundesregierung faktisch nicht kontrolliert wird, obwohl die Dienst- unf Fachaufsicht bei ihr liegt und die parlamentarische Kontrolle nicht im Ansatz funktioniert, sind ebenfalls Dinge, die hinlänglich bekannt sind. Auch wenn sie möglicherweise noch nicht vollständig in das Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit vorgedrungen sind.

Die Reaktion der Politik ist dieselbe wie seit Jahren. Man gibt sich überrascht und verspricht Aufklärung. Dabei kennt die Politik die Abläufe und Zusammenhänge seit langer Zeit. Ihre Überraschung ist nur geheuchelt. Aufklärung wird es deshalb auch dieses Mal keine geben. Vielleicht muss BND-Präsident Schindler tatsächlich zurücktreten, aber er wäre nur das Bauernopfer, das gewährleistet, dass die grundlegenden Strukturen unangetastet bleiben.

Die aktuelle Berichterstattung legt aber zumindest den Blick auf ein Phänomen frei, das man nur als absurd bezeichnen kann. Der BND hilft den US-Diensten bei einer Spionage, deren Ziel die deutsche und europäische Wirtschaft und Politik ist. Die tatsächliche Aufgabe der deutschen Dienste ist es allerdings, genau diese Art der Spionage abzuwehren und zu verhindern. Hier wäre letztlich auch die Frage zu stellen, ob nicht die Begehung von Straftaten nach § 93 ff. StGB durch Mitarbeiter des BND im Raum steht.

Man kann vor diesem Hintergrund gar nicht oft genug betonen, dass die Tätigkeit von Geheimdiensten eine Gefahr für einen freiheitlichen Rechtsstaat darstellt, weshalb bei den Diensten die Systemfrage zu stellen ist. Solange das kein Politiker ernsthaft macht, wird sich Spirale der gespielten Empörung und der anschließenden Nichtaufklärung nicht nur fortsetzen, sondern immer schneller drehen.

posted by Stadler at 13:04  

16.4.15

Wollen wir eine Vorratsdatenspeicherung light?

Die gestern von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellten Leitlinien zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung sind im Vergleich zu dem Gesetz, das es in Deutschland bereits gab, natürlich deutlich abgemildert. Das war aber auch nötig, denn der Gesetzgeber muss die Vorgaben des EuGH und des BVerfG beachten, die die EU-Richtlinie bzw. das deutsche Umsetzungsgesetz als nicht grundrechtskonform verworfen haben. Ob die geplante Neuregelung die Grenzen beachtet, die die Gerichte gezogen haben, wird sich erst beurteilen lassen, wenn der Gesetzesentwurf vorliegt. Ich bin allerdings nach wie vor der Meinung, dass die Vorgaben des EuGH nur schwer umsetzbar sein werden. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten mit Sicherheit auch noch eine Diskussion darüber erleben, wie die vom BMJ jetzt gezogenen Grenzen, insbesondere was die Speicherdauer und die Katalogstraftaten angeht, noch ausgeweitet werden können.

Die Beschränkung der Debatte auf die Frage, was im Lichte der Vorgaben von BVerfG und EuGH gerade noch als verfassungs- und grundrechtskonform zu betrachten ist, verstellt den Blick auf die eigentlich wesentlichen Aspekte. Den aktuell besten Text hierzu hat Christoph Kappes geschrieben, der die meines Erachtens maßgebliche Frage exakt formuliert:

Wie sieht unser Entwurf einer Gesellschaft aus, die angemessen mit Daten umgeht?

Meine Haltung war immer die, dass es eine staatlich verordnete anlasslose – und genau das Fehlen eines Anlasses ist der zentrale Punkt – Speicherung von TK-Verbindungs- und Standortdaten in einem Rechtsstaat nicht geben darf. Es geht hier um nichts weniger als die gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion darüber, welchen Staat und welche Gesellschaft wir Bürger eigentlich wollen. Und diese Diskussion darf nicht von falschen und heuchlerischen Thesen zur angeblichen Notwendigkeit und Unverzichtbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung dominiert werden. Man muss den Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung zwei Dinge sagen: Euere Argumente zur Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung sind falsch. Aber ungeachtet dessen, wollen wir eine solche Maßnahme aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht, weil sie nicht unserer Vorstellung von einem freiheitlichen Rechtsstaat entsprechen, in dem wir leben wollen.

posted by Stadler at 09:40  
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