Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.12.09

Postbank soll Klausel über Datenweitergabe nicht länger verwenden dürfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Deutsche Postbank AG abgemahnt und verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der sich die Postbank verpflichten soll, eine datenschutzrechtliche Klausel, die der Postbank die Weitergabe von Kundendaten an freie Finanzberater der Postbank Finanzberatung AG sowie an andere Gesellschaften der Postbank-Gruppe ermöglicht, nicht weiter zu verwenden.

Die Verbraucherschüzter haben der Postbank eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis 22.12.2009 gesetzt.

Auf Auskunftsersuchen betroffener Kunden hat die Postbank bislang überwiegend dahingehend geantwortet, dass im konkreten Fall keine Daten weiter gegeben worden sind, was der Betroffene natürlich nicht überprüfen kann.

posted by Stadler at 12:00  

26.11.09

Die Antwort der Postbank

Der „Zentrale Datenschutz“ der Postbank hat nunmehr doch auf mein Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG reagiert. Es dürfte sich um die Textbausteine handeln, die vermutlich allgemein versandt worden sind.

Im Fettdruck findet sich am Ende des Schreibens aber dann noch folgender Satz:

In Ihrem konkreten Fall haben unsere Ermittlungen ergeben, dass im zurückblickbaren Zeitraum keine Zugriffe auf Ihre Daten durch Finanzberater (Berater der Postbank Finanzberatung AG) stattgefunden haben.

Mit einer solchen Antwort war eigentlich zu rechnen. Denn hätte man die Auskunft verweigert, wäre das angreifbar gewesen. Die Richtigkeit dieser Auskunft ist für den Betroffenen aber nicht überprüfbar.

posted by Stadler at 08:00