Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.2.09

Kippt Karlsruhe den Vertrag von Lissabonn?

Ich hatte meine Zweifel gegen den Vertrag von Lissabonn bereits zum Ausdruck gebracht. Nicht, weil ich EU-Gegner wäre, sondern weil das Demokratiedefizit, das den Europäischen Prozess begleitet, endlich vollständig aufgelöst werden muss.

Offenbar hat das Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung auch Zweifel geäußert. Heribert Prantl spekuliert in der Süddeutschen ein bisschen und meint, das Gericht könnte, gestützt auf Art. 146 GG eine Volksabstimmung anordnen. Auch wenn mir nicht bewusst war, dass diese Norm nach der Wiedervereinigung in Kraft geblieben ist, wäre das aus Sicht des BVerfG sicherlich eine elegante Lösung. Nachdem man sich in Karlsruhe ganz ungern mit der EU anlegt, wäre es für das Gericht ein adäquater Ausweg die Bürger abstimmen zu lassen. Man hätte dann ja weder für noch gegen Lissabonn votiert, sondern dem Wahlvolk die Entscheidung überlassen.

posted by Stadler at 22:23