Empfehlungen der Kommission zur RFID-Technologie
Die EU Kommission hat zu dem Themenbereich RFID und Datenschutz eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten ausgesprochen.
Danach soll bei der Verwendung von RFID-Chips ein striktes Opt-In-Verfahren gelten, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Die Grundsätze der Kommission lauten:
– Den Verbrauchern sollte bekannt sein, welche Artikel in den Geschäften mit RFID-Chips ausgestattet sind. Beim Kauf solcher Artikel sollten die Chips noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben. Ausnahmen sind zulässig, etwa um unnötige Belastungen der Einzelhändler zu vermeiden, wenngleich zuvor mögliche Beeinträchtigungen der Privatsphäre zu untersuchen sind.
– Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, sollten den Verbrauchern einfache und klare Informationen bereitstellen, damit sie verstehen, wann welche personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum) zu welchem Zweck verwendet werden. Zudem sollten die Geräte, mit denen die Daten aus den RFID-Chips ausgelesen werden, klar gekennzeichnet sowie Anlaufstellen genannt werden, bei denen die Bürger nähere Informationen erhalten können.
– Einzelhandelsverbände und -organisationen sollten die Verbraucher durch ein europaweit einheitliches Zeichen über die Präsenz von RFID-Chips an Produkten informieren.
– Unternehmen und Behörden sollten vor der Verwendung von RFID-Chips Folgenabschätzungen zum Datenschutz durchführen. Diese werden von den nationalen Datenschutzbehörden überprüft und sollen die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.
Quelle: Pressemitteilung der Kommission vom 12.05.09