Das Verfahren nach dem TTIP verhandelt wird, ist rechtsstaatlich defizitär
Dieses Blog wird sich in nächster Zeit in unregelmäßigen Abständen verstärkt mit dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen, das unter dem Kürzel TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) bekannt ist, auseinandersetzen.
Bevor man sich bei dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP mit den zahlreichen, durchaus kritikwürdigen inhaltlichen Aspekten befasst, steht die Auseinandersetzung mit dem Verfahren.
Am Verhandlungstisch sitzen bei TTIP neben den Unterhändlern der USA und der EU vor allen Dingen Wirtschaftslobbyisten. Das Freihandelsabkommen wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, die Verträge werden ohne Beteiligung von Parlamenten und Vertretern der Zivilgesellschaft ausformuliert. Teilweise sind nicht einmal die betroffenen nationalen Regierungen über den aktuellen Verhandlungsstand informiert.
Den nationalen Parlamenten und dem EU-Parlament bleibt da nur noch die Rolle des Abnickers. Weil sie nur noch über die fertig ausgehandelten Verträge abstimmen können und der politische Druck der Regierungen und der EU-Kommission zu diesem Zeitpunkt übermächtig sein wird, verkommt die demokratische Legitimation zur Farce. Bereits jetzt versucht die Union ihre Abgeordneten auf eine Zustimmung zu TTIP förmlich einzuschwören.
Bei jedem beliebigen Gesetzgebungsverfahren, sei es national oder auf EU-Ebene, werden frühzeitig verschiedenste Gruppen und Verbände einbezogen. Auch in diesen Gesetzgebungsprozessen nutzen die Wirtschaftslobbyisten ihren großen Einfluss, aber sie haben zumindest meistens noch Gegenspieler, die sich ebenfalls Gehör verschaffen können. All das fehlt bei den Verhandlungen zu Verträgen wie dem transatlantischen Handelsabkommen TTIP. Müsste aber bei einem internationalen Abkommen, das sich u.U. noch viel stärker auf das Leben der Menschen in den beteiligten Vertragsstaaten auswirkt als einzelne nationale Gesetze, nicht erst recht versucht werden, alle gesellschaftlich relevanten Gruppen bereits im Vorfeld zu beteiligen? Warum sitzen die Wirtschaftslobbyisten am Verhandlungstisch und haben die Möglichkeit das Verhandlungsergebnis in ihrem Sinne zu beeinflussen, wenn nicht gar zu steuern, während zivilgesellschaftliche Gruppen und Verbände ausgeschlossen bleiben? Dem Verweis darauf, dass das schon immer so gemacht wurde, fehlt es an Überzeugungskraft. Die Tatsache, dass derartige Verhandlungen seit jeher in demokratisch-rechtsstaatlicher Hinsicht defizitär waren, bedeutet nicht, dass das so bleiben kann und darf.
Das Zustandekommen des Verhandlungsergebnisses bei einem Vertrag wie TTIP genügt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht in ausreichendem Maße. Es ist allein aus diesem Grund unbedingt abzulehnen und zwar ganz unabhängig von den inhaltlichen Aspekten. Es ist zu fordern, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten ein Verhandlungsverfahren definieren, das Transparenz gewährleistet und die breite Beteiligung verschiedenster gesellschaftlicher und politischer Gruppen ermöglicht. Das aktuelle Verhandlungsprozedere stellt nichts anderes als einen Mechanismus zur Umgehung demokratischer Entscheidungsprozesse dar.