Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.10.13

Die Datenschutzgrundverordnung regelt die Überwachungsthematik nicht

In der gestrigen Pressemitteilung der Bundestagsfraktion der Grünen zur Zustimmung des Innenausschusses des EU-Parlaments zum Entwurf der geplanten Datenschutz-Grundverordnung steht ein bemerkenswerter Satz:

Endlich besteht die Chance, dass Daten europaweit effektiv geschützt werden – auch im Internet und gegen die Zugriffe von Geheimdiensten außerhalb der EU.

Ist das wirklich so? In einem Blogbeitrag zum Kanzlerduell hatte ich vor einigen Wochen erläuert, weshalb die Aussagen Angela Merkels zur NSA-Affäre und zum EU-Datenschutz falsch sind. Hat man also den Entwurf der Verordnung in diesem Punkt entscheidend nachgebessert? Es sieht auf den ersten Blick nicht so aus. In Art. 2 Nr. 2 des vom Innenausschuss beschlossenen Verordnungsentwurfs heißt es jetzt (die Streichung stellt die Änderung im Vergleich zur vorherigen Entwurfsfassung dar):

2. This Regulation does not apply to the processing of personal data:
(a) in the course of an activity which falls outside the scope of Union law , in particular national security;
(…)
(e) by competent public authorities for the purposes of prevention, investigation, detection or prosecution of criminal offences or the execution of criminal penalties.

Die Streichung des Insbesonderezusatzes zur nationalen Sicherheit hat m.E. nur kosmetische Funktion und bewirkt keine materielle Änderung. Die Datenerhebung durch Behörden im präventiven und repressiven polizeilichen Bereich wird ebensowenig erfasst, wie die Datenerhebung aus Gründen der (nationalen) Sicherheit durch irgendeinen Nationalstaat.

Aufschlussreich ist dazu auch der Erwägungsgrund 14:

This Regulation does not address issues of protection of fundamental rights and freedoms or the free flow of data related to activities which fall outside the scope of Union.

Der gesamte Bereich der TK-Überwachung – auch der durch ausländische Dienste – fällt also nach wie vor nicht in den Anwendungsbereich der geplanten EU-Verordnung. Man sollte sich insoweit also weder von der Union noch von den Grünen etwas anderes erzählen lassen.

posted by Stadler at 12:30  

7.10.09

Verlage als Lobbyisten der Unfreiheit

Unter dem Titel „Die Lobbyisten der Unfreiheit“ geht Matthias Spielkamp der Frage nach, was die Verlage genau meinen, wenn sie ein neues Leistungsschutzrecht zum Schutz ihrer Onlineinhalte fordern. Ein lesenswerter Beitrag.

Abgesehen davon, dass das Ansinnen der Verlage kaum als legitim bezeichnet werden kann, dürfte es in der Tat auch rechtstechnisch schwierig werden, die Forderung der Verlage nach einer Partizipation an den Gewinnen von Google in Form eines neuen urheberrechtlichen Leistungsschutzrechts in Gesetzesform zu gießen.

Denn als verwandtes Schutzrecht gibt es ja bereits den Schutz des Datenbankherstellers im UrhG. Hieraus können die Verlage allerdings keinen Schutz ableiten, wenn ihre Inhalte nur verlinkt werden, wie der BGH in der Paperboy-Entscheidung klargestellt hat. Letztlich geht es auch darum, diese Rechtsprechung wieder auszuhebeln.

Die Verlage fordern in Wirklichkeit kein neues Leistungsschutzrecht, sondern eine staatliche Umverteilung der Gewinne von Google zu ihren Gunsten. Niemand zwingt die Verlage aber dazu, ihre Inhalte frei zugänglich ins Netz zu stellen. Solange aber die Verleger genau das tun, sollte ihnen auch ein neues Leistungsschutzrecht nicht weiterhelfen. Ihr rechtlicher Schutz ist bereits nach geltendem Recht ausreichend gewährleistet. Das Problem der Verlage ist nicht rechtlicher Natur.

posted by Stadler at 12:00  

30.9.09

Pro & Contra Hamburger Erklärung

Ein Hinweis in eigener Sache. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Always On – Hamburger Magazin der Digitalen Wirtschaft“ habe ich zu dem Thema „Sind die Forderungen aus der Hamburger Erklärung berechtigt“ (S. 13) die Contra-Position eingenommen. Die Zeitschrift ist als PDF komplett online.

posted by Stadler at 12:05