SPD-Innenpolitiker glaubt, die Bürokratie würde den Verfassungsschutz behindern
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka hat „Sieben Thesen zur effektiveren Bekämpfung der Bedrohung durch islamistische Gefährder“ formuliert, die mich in meiner Einschätzung bestätigen, dass wir vor Geheimdiensten und manchen Innenpolitikern mehr Angst haben müssen, als vor allem anderen. In dem Thesenpapier von Lischka findet man zahlreiche bemerkenswerte Stellen. Ein Highlight seiner Ausführungen ist sicherlich folgende Passage:
Die vor allem für die Polizeibehörden bereits bestehenden Möglichkeiten müssen hier erweitert und damit auch für den Verfassungsschutz in der Praxis handhabbar gemacht werden. Deswegen muss es beispielsweise dem Verfassungsschutz ohne unnötigen bürokratischen Aufwand und langwierigen Vorlauf möglich sein, zur Überwachung von Gefährdern im Einzelfall oder zur Beobachtung von Hotspots, wie einschlägige Treffpunkte oder etwa beim Aufeinandertreffen von Rechtsextremen mit Salafisten, Beobachtungsdrohnen einzusetzen.
Hier möchte jemand offenbar die Verfassungsschutzbehörden mit polizeilichen Befugnissen ausstatten. Die Überwachung von Personen im Einzelfall – sei es präventiv oder repressiv – ist nicht Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, sondern der Polizei. Die formal strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland ist gerade auch eine Folge der historischen Erfahrungen mit der Gestapo und der Stasi. Wer so wie Lischka argumentiert und offenbar die Grenzen zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörden aufweichen bzw. verwischen will, müsste konsequenterweise eigentlich gleich die Abschaffung der Inlandsgeheimdienste fordern.
Ungeachtet dessen, ist es ja nicht so, dass die Überwachung von Gefährdern auf präventiv-polizeilicher Grundlage gänzlich ausgeschlossen ist. Ihr sind allerdings rechtsstaatliche Grenzen gesetzt, denn ohne Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation, kann man in einem demokratischen Rechtsstaat nicht beliebig Menschen überwachen.
Dass Lischka gleichzeitig fordert, schwerwiegende Grundrechtseingriffe „unbürokratisch“ zu ermöglichen, spricht für sich. Grundgesetz und Grundrechte stellen demnach nur eine lästige, bürokratische Hürde bei der Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten dar. Das ist leider zwar die wenig rechtsstaatliche Betrachtungsweise vieler Ermittler, ein gewählter Abgeordneter, der keiner rechten Partei angehört, sollte sich diese Haltung aber nicht zu eigen machen.
Über allem schwebt auch die weit verbreitete Haltung, dass Geheimdienste die Sicherheit der Bürger erhöhen. Was aber, wenn genau das Gegenteil der Fall sein sollte? Ein Verfassungsschutz, der V-Leute aus der rechten Szene immer wieder mit beträchtlichen finanziellen Mitteln unterstützt hat und damit die rechte Szene stärkt, während man den Mordserien des NSU gänzlich ahnungslos gegenüberstand, weil man vorwiegend mit der Überwachung von Journalisten, von gemeinnützigen Organisationen und kritischen Demokraten beschäftigt war, hat keinen Vertrauensvorschuss der Bürger verdient. Vielmehr stellt sich eher die Frage seiner Notwendigkeit und Berechtigung.