Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.8.10

Revision von Tauss offensichtlich unbegründet

Die Revision des früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss gegen eine Veurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist vom BGH mit Beschluss vom 24.08.2010 ohne mündliche Verhandlung als offensichtlich unbegründet verworfen worden.

Die Pressemitteilung des BGH ist leider nicht sehr ergiebig und weist nur daraufhin, Tauss hätte die allgemeine Sachrüge erhoben, also die Verletzung materiellen Rechts gerügt.

posted by Stadler at 13:33  

31.8.10

JMStV: Welche Internetangebote brauchen eine Alterskennzeichnung?

Jens Ferner greift die seit einiger Zeit laufende Diskussion um die Neureglung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) auf und stellt insbesondere die Frage, ob und wie man sich als Blogger auf die geplante Alterskennzeichnung (§ 5 Abs. 2 JMStV-E) einstellen muss. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Neureglung des JMStV das Gesetzgebungsverfahren noch nicht durchlaufen hat. Dem Staatsvertrag müssen alle Länderparlamente zustimmen. Nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf aber bereits beschlossen hat, wird erwartet, dass er ohne weitere Änderungen auch zum 01.01.2011 in Kraft treten kann.

Jens Ferner verweist in seinem Blogbeitrag auf eine Auskunft der Landesmedienanstalt von NRW, nach der die Regelung zur Alterskennzeichnung freiwillig sei. Leider wird in dem Beitrag Sinn und Zweck und Hintergrund der geplanten Regelung des § 5 Abs. 2 JMStV nicht erläutert.

Richtig ist, dass das Gesetz keine Rechtspflicht zur Alterskennzeichnung vorsieht. Niemand ist also verpflichtet, seine Angebote mit der Angabe einer Altersstufe zu versehen. Manche werden sich deshalb die Frage stellen, was der Gesetzgeber mit einer Regelung bezweckt, die ohnehin nur freiwillig ist. Die Antwort auf diese Frage liefert die Gesetzesbegründung. Denn das Konzept der „freiwilligen“ Alterskennzeichnung setzt auf ein Zusammenspiel mit Jugendschutzfiltern. Wenn man seine Angebote mit einer Alterskennzeichnung versieht, dann muss diese Kennzeichnung auch eine technische Komponente enthalten. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:

Die technische Komponente soll von anerkannten Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden können, sodass bei deren Einsatz ein altersdifferenzierter Zugang zum Internet ermöglicht wird.

Die Vorstellung des Gesetzgebers ist also die, dass es in naher Zukunft Filtersoftware geben wird, die diese technische Komponente anwendet. Wenn dies nach dem sog. White-List-Prinzip geschieht, dann bedeutet das nichts anderes, als dass Internetangebote, die keine entsprechende Kennzeichnung aufweisen, von Jugendlichen nicht mehr aufgerufen werden können. Diesen Aspekt habe ich in einem älteren Blogbeitrag schon kritisch beleuchtet. Warum der Jugendmedienschutz generell auf den Prüfstand gehört, kann man hier nachlesen.

posted by Stadler at 10:59  

29.8.10

Was tun bei Filesharing-Abmahnungen?

Ein Hinweis in eigener Sache: In der aktuellen Ausgabe der Computerzeitschrift c’t ist ein Artikel von Holger Bleich, Joerg Heidrich und mir mit dem Titel „Schwierige Gegenwehr – Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen?“ erschienen.

Update vom 02.09.10: Der Artikel ist mittlerweile im Volltext online

posted by Stadler at 20:46  

29.8.10

Die Dominanz des Irrelevanten

Deutschland diskutiert über Thilo Sarrazin und seine fremdenfeindlichen Thesen, mit denen er in Buchform gutes Geld verdient. Es gibt kein Entrinnen, ganz egal welche Zeitung man aufschlägt, welche politischen Inhalte man im Netz oder im Rundfunk verfolgt. Dabei sollte jeder wissen, der sich an der Debatte um die Thesen des Herrn Sarrazin aktiv beteiligt, dass er damit einzig und allein die Auflage des Buches steigert, das schon am Vorabend seiner Veröffentlichung auf Platz 1 der Amazon Bestsellerliste steht. Denn eines stellen die Ausführungen Sarrazins sicherlich nicht dar, nämlich einen sinnvollen Beitrag zur Integrationsdebatte.

Populisten wie er setzen auf eine kühl kalkulierte und leicht kalkulierbare öffentliche Empörung. Dieses Konzept kann freilich nur dann aufgehen, wenn genügend sog. Leitmedien mitspielen. Vermeintlich seriöse Magazine wie der SPIEGEL, der mittlerweile das Niveau einer Bild-Zeitung für Intellektuelle nicht mehr häufig genug überschreitet, sind Bestandteil einer Empörungsmaschinerie, deren durchsichtige Mechanismen immer wieder erfolgreich nach demselben Schema funktionieren. Hanno Zulla hat es auf Twitter in weniger als 140 Zeichen sehr treffend so beschrieben:

Das Prinzip SPIEGEL: Sarrazin exklusiv vorab drucken, danach sein Buch verreißen und später lamentieren, dass ihm ein Forum geboten wird.

Aber auch die ZEIT oder die FAZ lassen sich nicht lumpen. Für sie und für Sarrazin stellt das Ganze eine auflagensteigernde Win-Win-Situation dar. Auf der Strecke bleibt lediglich diejenige Berichterstattung, die den Kriterien der Seriosität und der Relevanz verpflichtet ist.

Der satirische Hieb des römischen Dichters Juvenal auf eine Gesellschaft die nur an Brot und Spielen interessiert ist – und die damit auch ausreichend versorgt wird – trifft uneingeschränkt auch auf das Deutschland der Gegenwart zu. Heutzutage lässt man sich von RTL verblöden und spürt dabei nicht mehr viel. Das hat Auswirkungen auch auf die (mediale) Diskussion politischer und gesellschaftlicher Themen. Der Blick für das Wesentliche und das Interesse daran, komplexe Zusammenhänge verstehen zu wollen, geht mehr und mehr verloren. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich komplexe Sachverhalte für Talkshowformate von Illner, Will und Plasberg nicht eignen und dort demzufolge auch nicht stattfinden. Sie werden ersetzt durch einfach dargestellte und aufbereitete Aufregerthemen, durch eine formatierte Form der Berichterstattung, die dem Strickmuster des Formatfernsehens gehorcht und von einer parallel laufenden Empörungsmaschinerie angetrieben wird. An einem Sarrazin und seinen Stammtischparolen kann sich schließlich jeder abarbeiten. Die Relevanz von Inhalten scheint kein entscheidender Aspekt mehr zu sein.

Ähnliche mediale Phänome lässt sich auch in anderen Bereichen beobachten. Als die Welt gerade in einer schweren Finanz- und Wirtschaftskrise steckte, hatte Deutschland nichts besseres zu tun, als wochenlang über Ulla Schmidts Dienstwagenaffaire zu diskutieren. Bei rechtspolitischen Themen sieht es nicht besser aus. Das ganze Land debattiert emotional über eine Nebensächlichkeit wie Google Street View, während der Datenschutz im Internetzeitalter eine grundlegende Weichenstellung benötigen würde, der eine breite gesellschaftliche Diskussion vorausgehen sollte.

Und wer wissen will, was Thilo Sarrazin wirklich antreibt, dem empfehle ich einen alten Albumtitel von Frank Zappa, der „We’re Only In It For The Money“ lautet.

posted by Stadler at 20:33  

27.8.10

Das BKA und die Netzsperren

Das BKA propagiert nach kurzer Atempause erneut ganz massiv die Einführung von Access-Sperren und damit die Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes.

Warum die zur Begründung angeführte Behauptung des BKA, das Löschen kinderpornografischer Websites würde international nicht funktionieren, falsch ist, erklärt Alvar Freude vom AK Zensur erneut in einer ausführlichen und lesenswerten Darstellung.

posted by Stadler at 21:04  

27.8.10

KG: Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen

Nach einer neuen Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 05.08.2010 (Az.: 5 U 82/08) ist die Geltendmachung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers regelmäßig missbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG, wenn dem Kläger jegliches Kosten- und Verlustrisiko abgenommen wird, der Kläger jedenfalls aus späteren Vertragsstrafen finanziellem Gewinn erzielen soll, der Prozessfinanzierer und der von ihm vermittelte Rechtsanwalt eng und fortlaufend geschäftlich zusammenarbeiten und der Kläger diese maßgeblichen Umstände kennt.

Mir stellt sich die Frage, ob die Gerichte sich nicht langsam der Erkenntnis öffnen müssten, dass diese Kriterien des Rechtsmissbrauchs auch auf Fälle von massenhaften Filesharing-Abmahnungen durch Gesellschaften wie DigiProtect anzuwenden sein könnten.

posted by Stadler at 09:34  

26.8.10

Sammelklage gegen DigiProtect?

Bei gulli.com und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ist gerade über einen etwas eigenwilligen Aufruf zu lesen, nämlich eine (angebliche) Sammelklage gegen die bekannten Filesharing-Abmahner DigiProtect. Hierzu sollen Betroffene, die von DigiProtect wegen des Uploads eines pornografischen Films abgemahnt wurden und dann Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlt haben, ihre vermeintlichen Rückforderungsansprüche an eine „Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH“ abtreten.

Abgesehen davon, dass es sich nicht um eine Sammelklage handelt, sondern um eine Klage eines Einzelnen aus abgetretenem Recht, macht doch die Voraussetzung, dass das verletzte Werk ein pornografischer Film gewesen sein muss, stutzig. Weil die Erfolgsaussichten bei pornografischen Filmen kaum besser sein dürften als beispielsweise bei Musikstücken, wird man sich die Frage stellen müssen, welche konkreten Interessen sich hinter dieser Einschränkung verbergen.

Aus Sicht der Betroffenen wäre es sicherlich interessanter, wenn in einem geeigneten Musterverfahren einmal mittels eines vom Gericht zu bestellenden IT-Sachverständigen die Zuverlässigkeit der Ermittlung des Anschlussinhabers/Tauschbörsennutzers überprüft würde. Denn speziell bei dieser Frage gibt es, zumindest mit Blick auf einige der technischen Dienstleister die auf diesem Feld agieren, Anlass für Zweifel. Zwei der kritischen Punkte sind hier die korrekte Erfassung der exakten Zeit des Rechtsverstoßes (Zeitspempel) sowie die Frage, wie der Verstoß konkret ermittelt wird, also durch Testdownloads, wie vielfach behauptet wird, oder doch nur über Index-Dateien oder Dateinamen.

posted by Stadler at 20:48  

26.8.10

Spendenaufruf: Demo „Freiheit statt Angst“ steht auf der Kippe

Bürgerrechte, sinnvoller Datenschutz und ein liberales Internet sind Anliegen, die mir und vermutlich den meisten Lesern dieses Blogs am Herzen liegen.

Die Demonstration Freiheit statt Angst, auf der jedes Jahr in Berlin zehntausende Menschen für diese Ziele auf die Straße gehen, steht in diesem Jahr finanziell auf der Kippe. Wie man aus dem Kreis der Organisatoren hört, sind die Spenden im Vorfeld bislang deutlich geringer ausgefallen als in den letzten Jahren.

Damit diese Veranstaltung am 11.09.2010, am Postdamer Platz in Berlin, wie geplant und im geplanten Umfang stattfinden kann, werden noch dringend Spenden oder eine Teilnahme an der Aktion „Das gemeinsame Spendenversprechen“ benötigt. Also los!

posted by Stadler at 09:09  

25.8.10

Verlässlich wie ein Schweizer Uhrwerk

Wenn es darum geht, in der Opposition das exakte Gegenteil dessen zu fordern, was man in der Regierungsverantwortung schließlich macht, ist die SPD so verlässlich wie ein Schweizer Uhrwerk. Das ist eine Feststellung die man nicht nur, aber gerade auch im Bereich der Medien- und Netzpolitik treffen kann. Bestes Beispiel ist der Hickhack rund um das Zugangserschwerungsgesetz. Einen weiteren eindrucksvollen Beleg für diese These, liefert die NRW-SPD ganz aktuell.

Der Landesparteitag der SPD in Nordrhein-Westphalen hatte – allerdings vor den Landtagswahlen – beschlossen, die Neufassung des Jugendmedienstaatsvertrags (JMStV) abzulehnen. Nachdem die SPD nunmehr bekanntlich dort regiert, hört man aus der Landesregierung plötzlich ganz andere Töne. Staatssekretär Marc Jan Eumann, der übrigens als einer der profiliertesten Medienpolitiker der SPD gilt, ließ verlauten, die Landesregierung würde für eine Zustimmung des Landesparlaments werben.

Unabhängig davon, dass gewichtige sachliche Argumente gegen die Novelle des JMStV sprechen, belegt die SPD damit erneut eindrucksvoll, dass sie die Partei ist, deren Versprechungen man am wenigsten trauen sollte.

posted by Stadler at 20:22  

25.8.10

BGH zu Preisangaben in Preisvergleichsportalen

Nach einem nunmehr im Volltext vorliegenden Urteil des BGH vom 11.03.2010 (Az.: I ZR 123/08) zur Frage der Aktualität von Preisangaben in Preisvergleichsportalen, ist der Händler grundsätzlich für solche Angaben wettbewerbsrechtlich verantwortlich. Unrichtige bzw. veraltete Angaben sind danach wettbewerbswidrig. Der BGH führt insoweit wörtlich aus:

Es wäre dem Beklagten beispielsweise unbenommen gewesen, auf der eigenen Internetseite den höheren Preis erst zu verlangen, wenn die Änderung in der Suchmaschine vollzogen worden ist.

Das bringt Onlinehändler in eine schwierige Situation. Denn sie müssen danach grundsätzlich darauf achten, wann ein Preisvergleichsportal eine Änderung vollzieht. Nachdem das Portal die Daten aber automatisiert von der Website des Händlers bezieht, erscheint fraglich, ob die Vorstellung des BGH überhaupt den Gegebenheiten der Praxis entspricht. Wie soll es der Händler bewerkstelligen, den höheren Preis erst zu verlangen, nachdem die Änderung in der Suchmaschine umgesetzt ist, wenn die Suchmaschine Änderungen erst dann nachvollziehen kann, wenn sie auf der Website des Händlers vorgenommen worden sind? Das was der BGH hier vorschlägt, funktioniert wohl aus tatsächlichen Gründen nicht.

posted by Stadler at 11:08  
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