Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.1.13

Meine Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht für den Rechtsausschuss des Bundestages

Am 30.01.2013 findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse statt, zu der ich als Sachverständiger geladen bin. Meine elfseitige schriftliche Stellungnahme ist mittlerweile fertig. Diese Stellungnahme befasst sich primär mit den rechtlichen Fragen des geplanten Leistungsschutzrechts, geht aber auch auf rechts- und wirtschaftspolitische Aspekte ein.

Nach meiner Ansicht ist es zweifelhaft, ob das geplante Leistungsschutzrechts mit europarechtlichen, völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Das Gesetzesvorhaben würde – entgegen anderslautender Behauptungen – auch die Möglichkeit der Linksetzung und Auffindbarkeit von Inhalten im Internet erschweren. Der Gesetzesentwurf weist außerdem eine Reihe handwerklicher und regelungstechnischer Mängel auf. Auch in rechts- und wirtschaftspolitischer Hinsicht fehlt es an einer überzeugenden und tragfähigen Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Leistungsschutzrechts.

posted by Stadler at 22:41  

17.2.12

Content Allianz fordert rasche Umsetzung von ACTA

Die Deutsche Content Mafia Allianz hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene völkerrechtliche Abkommen ACTA  ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Dieser Allianz gehören u.a. der Bundesverband der Musikindustrie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die GEMA, ARD und ZDF, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) an.

Bei der Lektüre dieser lobbyistischen Pressemitteilung muss ich einmal mehr feststellen, dass die Vorstellungen darüber, wie eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts aussehen muss, gar nicht weiter auseinandergehen könnten. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass die Content-Industrie die bestehende Legitimationskrise des Urheberrechts schlicht ignoriert. Es ist genau diese Geisteshaltung, die die immer wieder beklagten Krisen der Musikindustrie und der Verlage maßgeblich mitverursacht hat. Die mangelnde Kreativität einer Branche, die davon lebt, mit der Leistung Kreativer Geld zu verdienen, ist vielleicht ihr größtes Problem.

Und mit Blick auf die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die ebenfalls meinen, in das Horn der Urheberrechtslobbyisten blasen zu müssen, hat mich vorher gerade ein Tweet des Kulturschaffenden Alexander Lehmann zum Nachdenken angeregt.

Wieso setzen sich eigentlich genau die für ein gestriges Urheberrecht ein, die von einer Art „Kulturflatrate“ leben? #ARD #ZDF #GEZ

Eine berechtigte Frage, über die Frau Piel und Herr Schächter vielleicht auch einmal nachdenken sollten.

posted by Stadler at 16:46  

24.6.11

Klage gegen Tagesschau-App: Meine Antwort auf Christoph Keese

Christoph Keese, Konzerngeschäftsführers „Public Affairs“ des Axel Springer Verlags, verteidigt in einem langen Blogbeitrag die Klage der Presseverlage gegen die Tagesschau-App und greift hierbei zahlreiche Kritikpunkte auf, die in Blogs und über Twitter in den letzten Tagen vorgebracht worden sind. Die Tatsache, dass jemand wie Keese bloggend zu der Thematik Stellung nimmt, muss man unbedingt begrüßen, wenngleich mich seine inhaltlichen Ausführungen nicht überzeugen.

Keese bezieht sich in seinem Blogtext auch auf Tweets von mir, während er meinen Blogbeitrag zum Thema vermutlich nicht gelesen hat.

Seine Antwort auf meine via Twitter gestellte Frage „Warum klagen Sie nicht auch gegen Tagesschau.de, sondern nur gegen die App? Das ist doch inkonsequent“

Diese Frage hat gestern übrigens Rechtsanwalt Thomas Stadler (@rastadler) getwittert, zusammen mit der Ferndiagnose, dass die Verlage vor Gericht unterliegen würden. Woher Stadler das wissen kann, ohne den Schriftsatz zu kennen, bleibt sein Geheimnis. Geklagt wird nur gegen die App, weil ihr Erscheinungsdatum innerhalb der sechsmonatigen Klagefrist lag, die das Wettbewerbsrecht vorsieht. Stadler hätte sich das denken können. Allen Nichtjuristen sei gesagt, dass Tagesschau.de genauso gegen den Staatsvertrag verstößt wie die Tagesschau-App, aber älter und aus rechtlichen Gründen damit schwerer zu verklagen ist.

hat mich doch irgendwie verblüfft. Keese bringt damit zum Ausdruck, dass die Verlage tagesschau.de eigentlich in gleicher Weise für wettbewerbswidrig halten, man es aber versäumt hat, die kurze, sechsmonatige Verjährungsfrist des UWG zu wahren, weshalb man nunmehr nur noch gegen die App klagen könne und nicht mehr gegen das Angebot von tagesschau.de.

Die Argumentation ist insofern erstaunlich, als die Tagesschau-App letztlich nichts anderes ist, als eine Umsetzung von tageschau.de für Mobiltelefone. Die vermeintliche Verletzungshandlungen kann sich aber nur aus den Inhalten von tagesschau.de ergeben und nicht aus der Darstellung auf einem bestimmten Endgerät. Oder um es anders zu formulieren: Das maßgebliche Inhaltsangebot ist tagesschau.de und nicht die App.

Wenn man bei den Verlagen also der Meinung ist, dass wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen die Inhalte von tagesschau.de bereits verjährt sind, dann müsste das auch auf die Darstellung mittels einer Mobilfunk-App zutreffen. Die Klage – die ich im Detail in der Tat nicht kenne – dürfte sich auch nicht gegen die App an sich richten, sondern gegen diejenigen Inhalte, die die Verlage als „elektronische Presse“ betrachten. Wäre die Argumentation von Christoph Keese also zutreffend, dann müsste konsequenterweise auch die jetzige Klage an einer Verjährung scheitern.

In sachlicher Hinsicht kann ich Herrn Keese gerne erläutern, weshalb ich der Klage der Verlage nur geringe Erfolgsaussichten beimesse, auch wenn nicht auszuschließen ist, dass man beim Landgericht Köln zunächst Erfolg hat.

Als entscheidend betrachtet Keese, dass der Runfunkstaatsvertrag presseähnliche, nichtsendungsbezogene Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender verbietet.

Diese Begriffe können allerdings nicht eng im Sinne der Presseverlage ausgelegt werden, sondern müssen vielmehr verfassungskonform im Lichte der Bedeutung der Rundfunkfreiheit interpretiert werden. Insoweit ist entscheidend, dass das BVerfG von einer Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgeht, der die Sender dazu berechtigt, sich der neuen technischen Mittel zur Erfüllung seines Funktionsauftrags zu bedienen. Dabei ist es grundsätzlich Sache der Sender im Rahmen ihrer Programmautonomie zu entscheiden, welche Inhalte und Formen hierzu notwendig sind.

Das hat der Gesetzgeber insoweit umgesetzt, als er es nach § 11f RStV den Sendern im Wege einer eigenen Satzungskompetenz – die der Rechtsaufsicht unterliegt – selbst zu regeln, wie die Vorgaben von § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 RStV konkret umzusetzen sind. An dieser Stelle drängt sich auch die Frage auf, ob der Staat – und damit auch die ordentlichen Gerichte – hier überhaupt mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts in dieses System eingreifen kann, oder ob dies bereits einen Eingriff in die Programmautonomie der ARD darstellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Programmautonomie folgerndermaßen definiert:

Es ist Sache der Rundfunkanstalten, aufgrund ihrer professionellen Maßstäbe zu bestimmen, was der Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt.

Das gilt m.E. auch für tagesschau.de und die Entscheidung diese Onlineinhalte im Wege einer App auch für Mobiltelefone aufzubereiten.

Mir erscheint die Haltung der Verlage auch in einem größeren Kontext betrachtet, höchst inkonsequent zu sein. Denn derzeit fordert man seitens der Verlage ganz vehement die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse, das, wenn es nach den Vorstellungen der Verlage geht, nichts anderes sein soll, als eine Form der gebührenfinanzierten Presse. Und das ist genau das, was man der ARD vorwirft.

Die Diskussion müsste meines Erachtens anders und zwar auf breiter gesellschaftlicher Ebene geführt werden. Die Frage, die es zu diskutieren gilt, lautet, ob wir angesichts des vielfältigen Angebots, das über das Netz erreichbar ist, weiterhin einen gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk benötigen. Eine Abkehr von dem bisherigen Modell würde aber nicht nur eine vorhergehende breite gesellschaftliche Diskussion erfordern, sondern auch einen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

posted by Stadler at 10:00  

24.5.11

Eine Anmerkung zum Thema Qualitätsjournalismus

Traditionelle Print-Medien werfen gerne mit dem Begriff des Qualitätsjournalismus um sich, wenn sie den Eindruck erwecken wollen, dass allein sie dazu in der Lage sind, eine ausgewogene, vielfältige und kritische Berichterstattung auf Dauer zu gewährleisten.

Bei der täglichen Lektüre der alten Flaggschiffe zeigt sich allerdings allzu oft ein ganz anderes Bild. Die unreflektierte Wiedergabe von Agenturmeldungen, die sachlich falsch oder einfach schlecht sind, nimmt immer mehr zu.

Ein anschauliches Beispiel liefert eine Zeitung, die ich in manchen Momenten immer noch für großartig halte, aber deren Qualitätsverlust in den letzten Jahren überdeutlich zu Tage getreten ist. Ich spreche von der Süddeutschen Zeitung.

Die Meldung der Nachrichtenagentur AFP mit dem Titel „Ottfried Fischer verliert Klage gegen Reporter“ hat es immerhin auf die Titelseite der heutigen Printausgabe der SZ geschafft, wobei die SZ die Meldung durch Einfügung des Begriffs Klage, der in der Meldung der AFP zumindest in der Überschrift fehlte, noch verschlimmbessert hat. Nun wundert sich vielleicht nur ein Jurist über den Inhalt dieser Meldung, aber letztlich wird der Leser falsch oder zumindest irreführend informiert. Denn Ottried Fischer hat keineswegs eine Klage gegen einen Reporter verloren, weil er eine solche gar nicht angestrengt hatte. Der besagte Reporter war vielmehr im Rahmen eines Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Fischer ist in diesem Strafprozess lediglich als sog. Nebenkläger aufgetreten. Die feinsinnige Unterscheidung zwischen Klage und Anklage zwischen Zivil- und Strafprozess darf man von einer Zeitung, die den Anspruch erhebt, eine der besten des Landes zu sein, erwarten.

Ich habe die SZ seit ca. 20 Jahren abonniert, obwohl ich viele Dinge mittlerweile primär online lese. Und ich denke über die Kündigung meines Abos nach, denn die Zeitung hat insgesamt schlicht nicht mehr die Qualität wie vor 10 Jahren. Das fängt mit der Anzahl der Tipp- und Schreibfehler an, die ich einem Blogger gerne verzeihe, aber nicht der SZ, und endet bei den Lokalteilen, denen man den Personalabbau auch quantitativ überdeutlich anmerkt.

Mein Eindruck ist der, dass sich manche Zeitungen mit ihrer Sparpolitik selbst den Todesstoß versetzen, weil letztlich die journalistische Sorgfalt, die der Zeitungskäufer erwarten darf, auf der Strecke bleibt. Denn die schlechten Agenturmeldungen kann ich überall im Netz haben und wenn ich eines morgens in der Zeitung nicht lesen will, dann sind es sachlich falsche Meldungen von Nachrichtenagenturen, über die ich mich am Vorabend schon im Netz geärgert habe.

posted by Stadler at 21:43  

12.5.11

Wie drastisch will eigentlich Leutheusser-Schnarrenberger das Netz regulieren?

In einem insgesamt eher diffusen Interview mit DRadio Wissen spricht sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger für das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus und erklärt, dass man die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet regeln wolle.

Auf die Nachfrage, ob damit nicht auch das Zitieren unmöglich gemacht werde, sagte die Ministerin, es würde um Verlinkung und auch um das Zitieren gehen. Und anschließend betonte sie noch, dass u.a. Suchmaschinen die Zielrichtung seien.

Ich hoffe, dass sie sich darüber im Klaren ist, was sie da sagt. Ein derartig regulierender Eingriff in die Verlinkung auf allgemein zugängliche Quellen rüttelt an den Grundfesten des Web und beeinträchtigt die Informationsfreiheit empfindlich. Wer bei der bloßen Verlinkung oder der Weiterverbreitung von Informationen schon damit rechnen muss, als Urheberrechtsverletzer in Anspruch genommen zu werden, wird im Zweifel davon Abstand nehmen Links zu setzen und kurze Nachrichten zu posten. Das betrifft gerade auch Blogger und Nutzer von sozialen Medien. Faktisch wäre damit ein schwerwiegenderer Eingriff in die Kommunikationsgrundrechte verbunden, als er beispielsweise von Netzsperren ausgeht.

Wenn selbst die Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), die nicht im Verdacht steht, sich gegen die Interessen von Rechteinhabern und Urhebern zu engagieren, befürchtet, dass mit einem solchen Leistungsschutzrecht zugunsten der Verlage ein Schutz der Sprache und der Information selbst begründet wird, sollte das zu Denken geben.

Der protektionistische Regulierungsansatz wie ihn die Justizministerin propagiert, läuft meiner Vorstellung von liberaler Politik diametral zuwider. Diese Form der Klientelpolitik ist nämlich gegen die Allgemeinheit und gegen die Freiheit gerichtet.

Update vom 18.05.2011:
Der Kollege Dr. Ruttig gelangt in einem lesenswerten Beitrag für die Legal Tribune Online zu einer ähnlichen rechtlichen Einschätzung.

Der Kollege weist zu Recht darauf hin, dass der Gesetzgeber zur Umsetzung dieses Vorhabens die Rechtsprechung (u.a. „Paperboy“ und „Vorschaubilder“) korrigieren müsste und zwar zunächst zugunsten aller Rechteinhaber, mit dann allerdings weitreichenden Folgen für die Funktionsweise des Internet insgesamt.

Der Hyperlink stellt nämlich nach geltendem Recht keine urheberrechtlich relevante Nutzung dar. Um dies zu ändern, müsste der Gesetzgeber zuerst in das System der Verwertungsrechte (§§ 15 ff. UrhG) eingreifen. Konkret müsste er wohl § 15 Abs. 2 UrhG um ein Recht auf Verlinkung ergänzen und flankierend z.B. einen § 19b schaffen.

Das hätte allerdings zur Konsequenz, dass zunächst der Urheber bestimmen kann, ob auf sein Werk (auf seinen Text) verlinkt wird oder nicht.  Jede Verlinkung auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk würde dann zunächst eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Hiervon müsste der Gesetzgeber anschließend durch Schaffung einer vergütungspflichtigen gesetzliche Lizenz wieder eine Ausnahme vorsehen.

Man darf also gespannt sein, wie der Gesetzesentwurf des BMJ diese Probleme in den Griff bekommen will, ohne die grundsätzliche Freiheit, Links zu setzen, zu beeinträchtigen.

posted by Stadler at 21:33  

11.5.10

Leistungsschutzrecht: Geht es wirklich um die Urheber?

Der deutsche Journalistenverband (DJV) unterstützt die Forderung der Verlage nach einem Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse und rechtfertigt dies damit, dass es ihm um die Urheber gehen würde. Man sollte bei einem Verband unterstellen, dass er versucht, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.

Offenbar hat der DJV aber noch nicht erkannt, dass dieses Leistungschutzrecht, so wie es sich die Verlage vorstellen, nicht im Interesse der Autoren ist. Denn der Gesetzesvorschlag der Verlage ist anders ausgestaltet als andere Leistungsschutzrechte, wie zum Beispiel der Datenbankschutz. Dort wird die wirtschaftliche Investition des Datenbankherstellers in den Aufbau der Datenbank geschützt, während die Rechte an einzelnen Elementen, also die urheberrechtlichen Werke, die in die Datenbank aufgenommen worden sind, nicht zugunsten des Datenbankherstellers geschützt werden, sondern beim Urheber verbleiben.

Das Konzept des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse wählt einen anderen Ansatz. Denn das dortige Ziel ist es gerade auch, einen Schutz des einzelnen journalistischen Beitrags („Teile daraus“) zugunsten der Verleger zu erreichen und zwar durch Schaffung eines ausschließlichen Verbreitungsrechts. Das kollidiert mit dem Urheberrecht der Autoren und kann deren Position nur schwächen. Denn dem Urheberrecht der Autoren stünde dann ein ausschließliches Verwertungsrecht der Verlage (kraft Gesetz) gegenüber. Wie diese kollidierenden Positionen in Einklang zu bringen sind, wenn der Autor dem Verlag zum Beispiel nur ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht einräumt, ist zudem unklar.

posted by Stadler at 11:14  

18.1.10

Süddeutsche zahlt für positive Blogbeiträge

Upload, das Magazin für digitales Publizieren, berichtet darüber, dass die Süddeutsche Zeitung, über den Umweg einer schweizer Werbeagentur, Blogger für lobende Beiträge über ihr iPhone-App bezahlt.

Das ist rechtlich nicht unproblematisch. Werden solche Blogbeiträge nämlich nicht ausdrücklich und deutlich als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet, sondern wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine unabhängige Meinungsäußerung des Bloggers, dann liegt sog. getarnte Werbung (Schleichwerbung) vor, die wettbewerbswidrig ist. Da die Vorgabe der von der SZ beauftragten Werbeagentur Trigami u.a. lautet, positive Kommentare im App Store zu verfassen, wird man allerdings kaum davon ausgehen dürfen, dass der Werbecharakter in jedem Fall offen gelegt wird.

Mit dieser Irreführung setzt die vielleicht beste Zeitung des Landes aber vor allen Dingen ihren Ruf als glaubwürdiges und kritisches Presseorgan aufs Spiel.

posted by Stadler at 11:39  

26.8.09

Die Diskussion um die Zeitungskrise

Heribert Prantl stellt in einem lesenswerten Beitrag in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“ wie so häufig, einige beachtenswerten Thesen auf. Er erklärt u.a., warum Zeitungen in höherem Maße systemrelvant sind als die Hypo Real Estate und warum ein staatsfinanziertes Pressewesen dennoch abzulehnen ist. Und zu dem konstruierten Gegensatz von Zeitungsjournalismus und dem der in Blogs stattfindet, hat er auch eine klare Haltung:

Man sollte endlich damit aufhören, Gegensätze zu konstruieren, die es nicht gibt – hier Zeitung und klassischer Journalismus, da Blog mit einem angeblich „unklassischen“ Journalismus. Man sollte damit aufhören, mit ökonomischem Neid auf die Blogs zu schauen. Mit und in den Blogs wird sehr viel weniger Geld gemacht als mit den Zeitungen. Man sollte auch aufhören mit dem Gerede, dass der „klassische“ Journalismus in einem Bermuda-Dreieck verschwinde. Der gute klassische ist kein anderer Journalismus als der gute digitale Journalismus. Die Grundlinien laufen quer durch diese Raster und Cluster: Es gibt guten und schlechten Journalismus, in allen Medien. So einfach ist das.“

posted by Stadler at 20:00