Auf mobilegeeks ist ein lesenswerter Beitrag zu der Frage erschienen, nach welchen Kriterien Facebook prüft und löscht, wenn ein Posting eines (deutschen) Nutzers als Rechtsverstoß gemeldet wird. Neu war für mich die Information, dass Facebook Verstöße aus Deutschland von einem externen Dienstleister, einer Bertelsmanntochter, überprüfen lässt, der ca. 600 Personen beschäftigt, die nur damit betraut sind, deutsche Facebook-Meldungen zu überprüfen. Der Beitrag erläutert, dass Facebook ein eigenes Regelwerk aufgestellt hat, anhand dessen die Mitarbeiter löschen oder Beiträge eben unbeanstandet lassen.
Und genau darin liegt wohl das Hauptproblem der oftmals falschen und nicht nachvollziehbaren Überprüfungen durch Facebook. Prüfungsmaßstab für Rechtsverletzungen, die von inländischen Nutzern ausgehen oder sich gegen inländische Nutzer richten, ist das geltende (deutsche) Recht und nicht irgendwelche Standards die Facebook selbst definiert.Die Orientierung an Katogorien wie Hatespeech oder Rassismus ist dabei nur bedingt hilfreich. Denn Postings, die rassistisch sind, sich gegen Minderheiten richten oder sich durch eine aggressive oder hasserfüllte Sprache auszeichnen, können gleichwohl vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein. Andererseits können falsche und/oder ehrenrührige Tatsachenbehauptungen, die weder offensichtlich aggressiv oder hasserfüllt sind, Persönlichkeitsrechte verletzen. Wenn man nicht will, dass sich hier ein von Facebook geschaffenes Parallelrecht etabliert, das über keinerlei Legitimation verfügt, dann muss man sich von einer Löschpolitik, die sich an politischen Begriffen wie Hatespeech orientiert, lösen.
Grundsätzlich ist die Haftung von Facebook als Portalbetreiber nach deutschem und europäischem Recht übrigens längst klar umrissen. Jedenfalls dann, wenn Facebook von einer erkennbaren Rechtsverletzung Kenntnis erlangt, haftet es uneingeschränkt zvilrechtlich und auch strafrechtlich. Faceebook muss Postings, die Rechte Anderer verletzen oder gegen Strafvorschriften verstoßen, zügig löschen. In der Praxis funktioniert das aber nur sehr eingeschränkt, weil viele Betroffenen einfach nicht den Aufwand betreiben wollen, Facebook Ireland, das nach dem Impressum als Diensteanbieter agiert, gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Möglich wäre das in vielen Fällen natürlich.
Als Anwalt habe ich übrigens im letzten Jahr die Erfahrung gemacht, dass Facebook selbst dann nicht löscht, wenn man einen gerichtlichen Unterlassungstitel vorlegt, der den postenden Nutzer zur Unterlassung verpflichtet. Auch in solchen Fällen kann man von Facebook die standardisierte Rückmeldung erhalten, dass ein Verstoß gegen die Community Standards nicht ersichtlich ist, obwohl der Rechtsverstoß deutlicher gar nicht mehr belegt werden kann.