Fall Mollath: Neue Untersuchung durch alten Gutachter
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat laut einer heute veröffentlichten Pressemitteilung in der Sache Mollath beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. In der Pressemitteilung heißt es:
Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.
Dieser externe Gutachter ist Prof. Pfäfflin, der Mollath 2011 bereits im Auftrag der Vollstreckungskammer begutachtet hatte. Auf dieses Gutachten hatte die Kammer 2011 die Fortdauer der Unterbringung gestützt. Das Hauptargument des Gutachters, das sich die Kammer zu eigen gemacht hatte, wonach ohne „therapeutische Bearbeitung der Anlasstaten“ die Wahrscheinlichkeit sehr hoch sei, dass es zu weiteren vergleichbaren Taten kommen, beinhaltete bereits seinerzeit freilich keine eigenständige und aktuelle Gefährlichkeitsprognose. Gegen diese Fortdauerentscheidung ist noch eine Verfassungsbeschwerde Mollaths anhängig.
Die Kammer führt in ihrer Pressemitteilung außerdem aus:
Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.
Diese Entscheidung der Vollstreckungskammer wird wohl dazu führen, dass Mollath auch die nächsten Monate noch in der Anstalt verbringen wird. Sollte das Landgericht Regensburg zwischenzeitlich die Wiederaufnahme des Strafverfahrens anordnen, würden die Karten freilich neu gemischt. Denn die Anordnung der Wiederaufnahme beseitigt die Rechtskraft des alten Urteils und beendet auch dessen Vollstreckbarkeit.
Es sieht also ganz danach aus, als würde man in Bayreuth auf Zeit spielen und auf die Entscheidung aus Regensburg warten.