Michael Seemann (aka mspr0) liefert bei Spiegel-Online unter dem Titel „Lieber frei als gerecht“ einen Beitrag zur Urheberrechtsdebatte. Mit dem Hinweis, dass die eher sinnfreie Überschrift nicht vom Autor stammt, sondern von SPON erdacht wurde, hat mir Seemann einen wunderbaren Einstieg in diese Replik vermasselt. Noch geistreicher – liebe SPON-Redaktion – wäre allenfalls der Titel „Was gesagt werden muss“ gewesen.
Dem Text Seemanns kann man jedenfalls nicht mangelnde Klarheit vorwerfen, ebenso wenig wie eine Polarisierung, denn genau die ist offenbar beabsichtigt. Seemanns wenig originelle Forderung lautet: „Schafft das Urheberrecht ab!“. Und weil es sich die Piraten nicht trauen, diese Forderung aufzustellen, muss es Seemann eben tun. Ob dieser Beitrag geeignet ist, die Debatte, die sich derzeit ohnehin überwiegend in den Außenbereichen bewegt, zu bereichern, darf man bezweifeln.
Unabhängig davon, überzeugt Seemanns Debattenbeitrag aber auch inhaltlich nicht. Die Forderung Seemanns ist online auf eine gewisse Resonanz (230 Tweets laut Rivva) gestoßen und hat auch viel Zustimmung (315 Likes) erfahren. Wie wir aber alle nur zu gut wissen, ist der Like-Button sehr schnell angeklickt und zwar allzu häufig unreflektiert.
Dass Seemanns Forderung utopisch ist, weil völkerrechtliche Verträge aufgekündigt, EU-Richtlinien revidiert und auch grundrechtliche Bedenken überwunden werden müssten, spricht noch nicht zwingend gegen ihre Legitimität. Deshalb möchte ich mit einem juristischen Argument – ich kann manchmal einfach nicht anders – beginnen, das ich für zwingend halte. Wer die vollständige Abschaffung des Urheberrechts fordert, muss sich nämlich darüber im Klaren sein, dass er damit zwangsläufig auch die vollständige Abschaffung jedweder Open-Source-Konzepte verlangt. Denn Open-Source-Lizenzmodelle wie die GPL setzen das Bestehen eines Urheberrechts zwingend voraus. Speziell Copyleft-Klauseln können überhaupt nur dann wirksam sein, wenn der bzw. die Urheber die Möglichkeit haben, entsprechende Bestimmungen zu treffen. Und diese Möglichkeit verschafft ihnen das Urheberrecht. Ähnliches gilt für andere Lizenzmodelle wie Creative Commons.
Ganz abgesehen davon, erschließt sich mir die Logik der Argumentation Seemanns aber auch nicht. Dass das Internet fast ausschließlich aus Kopieroperationen besteht, mag sein. Aber daraus resultiert nicht zwingend ein Widerspruch zum Konzept des Urheberrechts an sich. Wäre die Argumentation Seemanns logisch, dann hätte bereits die Erfindung des Buchdrucks, der den über Jahrhunderte hinweg maßgeblichen Kopiervorgang darstellte, längst zur Abschaffung des Urheberrechts führen müssen. Die Erfindung des Buchdrucks war aber der primäre Grund dafür, ein sog. Kopierrecht (Copyright) überhaupt erst einzuführen.
Zwischen der Möglichkeit Kopien anzufertigen einerseits und andererseits dem wirtschaftlichen Wunsch des Urhebers eines Geisteswerks diesen Kopiervorgang zu kontrollieren, besteht seit Jahrhunderten ein Spannungsverhältnis. Und in diesem Zusammenhang sollte man sich auch vor Augen führen, dass die Etablierung des Urheberrechts im 18. und 19. Jahrhundert als eine Errungenschaft der Aufklärung galt. Die Vorstellung, dass der Urheber eines Geisteswerks selbst darüber bestimmen kann, was mit seinem Werk geschieht, stützt sich auf naturrechtliche Ansätze und die Idee vom Menschen als selbstbestimmtes Individuum. Wer verstehen will, warum manche das Urheberrecht als Grund- und Menschenrecht begreifen und seine Abschaffung als einen Akt der Barbarei, muss sich mit dieser Historie auseinandersetzen. Auch wenn wir dieses Konzept des geistigen Eigentums überdenken und uns möglicherweise von ihm verabschieden müssen, bleibt das Spannungsverhältnis zwischen Individual- und Allgemeininteressen bestehen. Es handelt sich um einen Konflikt, dem wir häufig begegnen. Denn überall prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Es ist die Aufgabe des Staates und der Politik sich mit den verschiedenen Positionen zu befassen und sich um einen möglichst gerechten Ausgleich zu bemühen.
Wir können diesen Konflikt und das daraus resultierende Spannungsverhältnis nicht negieren, weshalb es auch keine einfachen Lösungen nach der Vorstellung Michael Seemanns geben kann. Die Abschaffung des Urheberrechts ist keine ernsthafte Option. Vielmehr müssen wir das Urheberrecht, anders als bisher, als ein nicht absolutes Recht ausgestalten, das sich im Einzelfall in einem ergebnisoffenen Abwägungsprozess mit anderen Rechtspositionen und Interessen befindet. Man kann diesen Abwägungsprozess notfalls auch im Rahmen der bestehenden deutschen Dogmatik des geistigen Eigentums durchführen. Denn Eigentum verpflichtet, es unterliegt einer Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 GG). Im Rahmen dessen hat der Gesetzgeber, gerade auch was die Ausgestaltung des Urheberrechts betrifft, einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum. Dieser Gestaltungsspielraum spiegelt sich im Urheberrechtsgesetz in den sog. Schrankenbestimmungen wider. Diese Schrankenbestimmungen sind in den letzten 10 Jahren freilich auf Druck der Urheberrechstlobbyisten immer stärker eingeschränkt worden. Für die Frage einer digitalen Nutzung wurden praktikable Schrankenbestimmungen z.T. erst gar nicht eingeführt. An dieser Stellschraube kann und muss der Gesetzgeber drehen, um ein halbwegs faires und ein halbwegs funktionierendes Urheberrecht zu schaffen. Und wir können ihn dazu zwingen, wenn es uns gelingt eine Gegenposition zu der mächtigen Urheberrechtslobby zu etablieren.
Frei und gerecht kann und wird es dabei nie zugehen. Dennoch sollte genau das unser Anspruch sein. Die Urheberrechtsdiskussion muss sich endlich bewegen und vor diesem Hintergrund halte ich den Debattenbeitrag von Seemann für ebenso kontraproduktiv wie den der 51 Tatortautoren.