Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.9.09

BKA-Ermittlungen belegen Nutzlosigkeit von Netzsperren

Das Bundeskriminalamt hat nach einer eigenen Pressemitteilung vom heutigen Tag einen Kinderpornografie-Ring zerschlagen, dessen Mitglieder über das Internet Daten ausgetauscht haben sollen.

Was dort freilich nicht steht ist, dass in einem solchen Fall die nunmehr geplanten Netzsperren gänzlich wirkungslos gewesen wären, weil sich dieser Tausch, wie es beim BKA heißt, in „eigens dazu eingerichteten Foren“ abgespielt hat. Kinderpornografisches Material wird im Netz nämlich primär über P2P-Netzwerke und (Chat-)Foren ausgetauscht, das WWW gegen das sich das Zugangserschwerungsgesetz allein richtet, stellt allenfalls einen Nebenkriegsschauplatz dar.

Die eigenen Ermittlungen des BKA belegen somit die Unsinnigkeit der Blockade von Websites.

Update: Es handelte sich in diesem Fall nicht um ein offenes Forum im Web. Die eigenen Erkenntnisse des BKA zeigen, dass Kinderpornografie im Netz in der Regel nicht offen zu finden ist, sondern der Austausch primär über P2P-Netzwerken und Foren (mit geschlossenen Benutzergruppen) stattfindet. Die „Szene“ erweist sich als Closed-Shop. Die Pädophilen benutzen die Hinterzimmer, sie agieren vorsichtig und bleiben unter sich. In diesem Umfeld können die geplanten Websperren nichts ausrichten. Websperren zielen deshalb von vornherein nur auf einen Nebenkriegsschauplatz ab und nehmen die relevanten Umschlagplätze gar nicht erst ins Visier.

posted by Stadler at 14:07  

30.9.09

BKA-Ermittlungen belegen Nutzlosigkeit von Netzsperren

Das Bundeskriminalamt hat nach einer eigenen Pressemitteilung vom heutigen Tag einen Kinderpornografie-Ring zerschlagen, dessen Mitglieder über das Internet Daten ausgetauscht haben sollen.

Was dort freilich nicht steht ist, dass in einem solchen Fall die nunmehr geplanten Netzsperren gänzlich wirkungslos gewesen wären, weil sich dieser Tausch, wie es beim BKA heißt, in „eigens dazu eingerichteten Foren“ abgespielt hat. Kinderpornografisches Material wird im Netz nämlich primär über P2P-Netzwerke und (Chat-)Foren ausgetauscht, das WWW gegen das sich das Zugangserschwerungsgesetz allein richtet, stellt allenfalls einen Nebenkriegsschauplatz dar.

Die eigenen Ermittlungen des BKA belegen somit die Unsinnigkeit der Blockade von Websites.

Update: Es handelte sich in diesem Fall nicht um ein offenes Forum im Web. Die eigenen Erkenntnisse des BKA zeigen, dass Kinderpornografie im Netz in der Regel nicht offen zu finden ist, sondern der Austausch primär über P2P-Netzwerken und Foren (mit geschlossenen Benutzergruppen) stattfindet. Die „Szene“ erweist sich als Closed-Shop. Die Pädophilen benutzen die Hinterzimmer, sie agieren vorsichtig und bleiben unter sich. In diesem Umfeld können die geplanten Websperren nichts ausrichten. Websperren zielen deshalb von vornherein nur auf einen Nebenkriegsschauplatz ab und nehmen die relevanten Umschlagplätze gar nicht erst ins Visier.

posted by Stadler at 13:07  

30.9.09

Pro & Contra Hamburger Erklärung

Ein Hinweis in eigener Sache. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Always On – Hamburger Magazin der Digitalen Wirtschaft“ habe ich zu dem Thema „Sind die Forderungen aus der Hamburger Erklärung berechtigt“ (S. 13) die Contra-Position eingenommen. Die Zeitschrift ist als PDF komplett online.

posted by Stadler at 13:05  

30.9.09

Pro & Contra Hamburger Erklärung

Ein Hinweis in eigener Sache. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Always On – Hamburger Magazin der Digitalen Wirtschaft“ habe ich zu dem Thema „Sind die Forderungen aus der Hamburger Erklärung berechtigt“ (S. 13) die Contra-Position eingenommen. Die Zeitschrift ist als PDF komplett online.

posted by Stadler at 12:05  

30.9.09

Österreich: Internetsperren, warum nicht?

Genau das sagte die österreichische Justizminsterin einem Interviewer des ORF. Die österreichische Politik beobachtet die Entwicklung in Deutschland offenbar aufmerksam und natürlich bedient man sich dort derselben fragwürdigen Argumente wie hierzulande. Gerald Bäck gibt in seinem Blog einen kurzen Einblick in die sehr ähnliche Diskussion in unserem südlichen Nachbarland.

posted by Stadler at 11:00  

30.9.09

Hoffen auf Leutheusser-Schnarrenberger

Die Hoffnung auf eine Rückbesinnung der Politik auf die Bürgerrechte hat ein Gesicht und einen Namen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Denn ihre Biographie zeigt, dass sie von einer wirklich freiheitlichen Grundhaltung geprägt ist, mit der sie sich Respekt verschafft hat, über Parteigrenzen hinweg.

Es kann deshalb gerade jetzt nicht schaden, wenn sie auch Unterstützung aus dem Netz erhält, denn sie wird vermutlich den Koalitionsvertrag mit aushandeln und kann vielleicht etwas bewegen.

Spreeblick hat das schon sehr schön zum Ausdruck gebracht.

posted by Stadler at 10:20  

30.9.09

Österreich: Internetsperren, warum nicht?

Genau das sagte die österreichische Justizminsterin einem Interviewer des ORF. Die österreichische Politik beobachtet die Entwicklung in Deutschland offenbar aufmerksam und natürlich bedient man sich dort derselben fragwürdigen Argumente wie hierzulande. Gerald Bäck gibt in seinem Blog einen kurzen Einblick in die sehr ähnliche Diskussion in unserem südlichen Nachbarland.

posted by Stadler at 10:00  

30.9.09

Hoffen auf Leutheusser-Schnarrenberger

Die Hoffnung auf eine Rückbesinnung der Politik auf die Bürgerrechte hat ein Gesicht und einen Namen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Denn ihre Biographie zeigt, dass sie von einer wirklich freiheitlichen Grundhaltung geprägt ist, mit der sie sich Respekt verschafft hat, über Parteigrenzen hinweg.

Es kann deshalb gerade jetzt nicht schaden, wenn sie auch Unterstützung aus dem Netz erhält, denn sie wird vermutlich den Koalitionsvertrag mit aushandeln und kann vielleicht etwas bewegen.

Spreeblick hat das schon sehr schön zum Ausdruck gebracht.

posted by Stadler at 09:20  

29.9.09

Filesharing-Abmahnungen: Milow – Ayo Technology

Wieder einmal habe ich den halben Tag mit Filesharing-Fällen zugebracht. Einige der üblichen Verdächtigen sind in den letzten Wochen aktiv gewesen. Relativ neu dabei sind die Rechtsanwälte Von Kenne und Partner, die (neben anderen Kanzleien) die Fa. DigiProtect mbH vertreten. Vollmacht liegt keine bei und über die Behauptung, dass DigiProtect Inhaber der ausschließlichen Rechte an der Tonaufnahme „Milow“ sein soll, geht die Darlegung auch nicht hinaus. Häufig wird bei solchen Chart-Hits ja auf Sampler wie „The Dome“ oder „Bravo Hits“ Bezug genommen, hier soll es aber mal nur die Datei mit der Bezeichnung „Milow_Milow2009-CMG.rar“ gewesen sein. Neben der Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe EUR 5.001,-) möchte man pauschal EUR 480,- zur pauschalen Abgeltung des Schadensersatzes wie auch der anteiligen Gerichts- und Anwaltskosten.

Anbei – natürlich auch – ein Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.06.09 (Az.: 9 OH 696/09) nach § 101 Abs. 9 UrhG, der interessanterweise von der Kanzlei Kornmeier erwirkt wurde und in dem wieder einmal ausgeführt wird, dass auch bei einem einzigen Musikalbum ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Darüber, dass man diese Auskunftsanträge nunmehr massenhaft auf dem Tisch hat, sollte sich das Landgericht Köln nicht beschweren. Dem könnte nämlich durch eine zutreffenden Rechtsanwendung schnell ein Ende bereitet werden. Es ist kein Zufall, dass diese Anträge mittlerweile fast alle in Köln gestellt werden.

posted by Stadler at 16:36  

29.9.09

Filesharing-Abmahnungen: Milow – Ayo Technology

Wieder einmal habe ich den halben Tag mit Filesharing-Fällen zugebracht. Einige der üblichen Verdächtigen sind in den letzten Wochen aktiv gewesen. Relativ neu dabei sind die Rechtsanwälte Von Kenne und Partner, die (neben anderen Kanzleien) die Fa. DigiProtect mbH vertreten. Vollmacht liegt keine bei und über die Behauptung, dass DigiProtect Inhaber der ausschließlichen Rechte an der Tonaufnahme „Milow“ sein soll, geht die Darlegung auch nicht hinaus. Häufig wird bei solchen Chart-Hits ja auf Sampler wie „The Dome“ oder „Bravo Hits“ Bezug genommen, hier soll es aber mal nur die Datei mit der Bezeichnung „Milow_Milow2009-CMG.rar“ gewesen sein. Neben der Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe EUR 5.001,-) möchte man pauschal EUR 480,- zur pauschalen Abgeltung des Schadensersatzes wie auch der anteiligen Gerichts- und Anwaltskosten.

Anbei – natürlich auch – ein Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.06.09 (Az.: 9 OH 696/09) nach § 101 Abs. 9 UrhG, der interessanterweise von der Kanzlei Kornmeier erwirkt wurde und in dem wieder einmal ausgeführt wird, dass auch bei einem einzigen Musikalbum ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Darüber, dass man diese Auskunftsanträge nunmehr massenhaft auf dem Tisch hat, sollte sich das Landgericht Köln nicht beschweren. Dem könnte nämlich durch eine zutreffenden Rechtsanwendung schnell ein Ende bereitet werden. Es ist kein Zufall, dass diese Anträge mittlerweile fast alle in Köln gestellt werden.

posted by Stadler at 15:36  
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