Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.3.09

Bahn hat auch E-Mails von Mitarbeitern durchsucht

Die Datenschutzaffaire bei der Bahn wird immer brisanter. Nunmehr wurde bekannt, dass die Bahn auch E-Mails von Mitarbeitern durchsucht hat und zwar u.a. nach Kontakten mit Journalisten. Das berichtet die Süddeutsche. Langsam spitzt sich das auch auf ein strafbares Verhalten des Vorstandes zu.

posted by Stadler at 15:10  

6.2.09

Bahn rudert nach Abmahnung von "netzpolitik.org" zurück

Die deutsche Bahn, die in den letzten Tagen durch ihre Abmahnung von „netzpolitik.org“ heftigen Aufruhr in der Bloggerszene verursacht hat, gibt offenbar auf. Die Pressestelle der Bahn hat telefonisch bestätigt, dass die Bahn keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Netzaktivisten und Blogger Markus Beckedahl ergreifen will, wie er selbst auf seinem Blog meldet.

posted by Stadler at 15:06  

4.2.09

Bahn mahnt Blogger ab (Update)

Meine gestrige rechtliche Einschätzung zu der Abmahnung des Bürgerrechtsportals „netzpolitik.org“ durch die Bahn war Teil einer riesigen Solidaritätswelle, die binnen Stunden durch das Netz schwappte. Der Betreiber von „netzpolitik.org“ Beckedahl sagte heute auf Twitter, er fühle sich wie wie im Epizentrum eines Tsunamis. Selten zuvor ist mir bewusst gewesen, wie mächtig die Kommunikationsstrukturen des Web 2.0 tatsächlich sind. Und auf der anderen Seite steht ein Konzern, der das noch nicht begriffen hat.

Und es gibt auch weitere Neuigkeiten zu vermelden. Dem Berliner Datenschutzbeauftragten hat die Bahn nämlich ebenfalls Geheminisverrat vorgeworfen, wie Spiegel Online berichtet. Der Datenschutzbeauftragte Dix bezeichnete die Vorwürfe der Bahn als absurd, weil das fragliche Gesprächsprotokoll bereits Grundlage einer Berichterstattung des Stern vom 21. Januar 2009 gewesen ist und das Dokument davor von dritter Seite an die Presse geleitet und damit öffentlich gemacht worden ist.

Das bestärkt mich in der Ansicht, dass der Inhalt der fraglichen Datei im Zeitpunkt der Veröffentlichung keine geheimhaltungsbedürftigen Umstände mehr enthalten hat.

Mittlerweile haben sich auch die Grünen mit Beckedahl solidarisiert und das Dokument auf ihrer eigenen Website eingestellt. Damit hat die Bahn das Gegenteil dessen erreicht was sie wollte. Die Datei ist jetzt an jeder Ecke des Netzes zu finden.

Und eine weitere juristische Einschätzung des Vorgangs gibt es von Simon Möller bei Telemedicus.

posted by Stadler at 16:49  

3.2.09

Bahn mahnt Internetportal "netzpolitik.org" wegen Geheimnisverrat ab

Bei der Bahn scheinen einige Leute sehr nervös zu sein. Die Bahn hat das Bürgerrechtsportal „netzpolitik.org“ wegen der Veröffentlichung eines internen Gesprächsprotokolls der Bahn abgemahnt. In dem Gespräch, das Vertreter der Bahn mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten geführt haben, geht es um das unlängst bekannt gewordene Screeing der Bahn, von dem mehr als 170.000 Bahnmitarbeiter betroffen sein sollen.

Die Bahn behauptet einen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (sog. Geheimnisverwertung) sowie gegen §§ 823, 826 BGB und verlangt von dem Betreiber, dass er das Dokument vom Netz nimmt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Die Voraussetzungen der Vorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG sind m.E. aus verschiedenen Gründen nicht erfüllt. Der Betreiber von „netzpolitik.org“ hat nicht zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz oder in der Absicht der Bahn Schaden zuzufügen, gehandelt, sondern aus einem Berichterstattungsinteresse heraus. Damit fehlt es in jedem Fall am subjektiven Tatbestand der Norm.

Aber auch die objektiven Voraussetzungen der Vorschrift sind nicht erfüllt. Es ist bereits fraglich, ob das Dokument auf eine der im Gesetz genannten (unlauteren) Arten erlangt worden ist. Um das abschließend beurteilen zu können, müsste man freilich genauer wissen, woher das Dokument stammt.

Die Frage ist aber auch, ob die Datei überhaupt geheimhaltungsbedürftige Geschäftsgeheimnisse der Bahn enthält, zumal das Dokument ganz offensichtlich verschiedensten Journalisten und Redaktionen bereits vorgelegen hat und daraus in den Medien auch schon mehrfach zitiert worden ist.

Bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit ist zudem, gerade im Rahmen von § 823 BGB, eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der die Pressefreiheit und das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind und gegen ein evtl. Geheimhaltungsbedürfnis der Bahn abgewogen werden müssen. Insoweit dürfte angesichts des Hintergrunds von einem Überwiegen des Informationsinteresses auszugehen sein.

Die Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB), wie sie die Bahn ebenfalls behauptet, ist gänzlich abwegig und keiner Diskussion wert.

Mir scheint es, dass bei der Bahn einige Leute nicht mehr wirklich bei Trost sind und gerade wild um sich schlagen. Diese Abmahnung ist nicht nur juristisch äußerst fragwürdig, sondern wird das schlechte Image der Bahn nicht verbessern. Vielleicht sollte die Bahn einfach ihre Rechts- und Presseabteilungen zusammen mit Herrn Mehdorn in die Wüste schicken.

Quellen:
Netzpolitik.org
ORF Futurezone

posted by Stadler at 17:12