Die ICANN wird eine neue Top-Level-Domain „.xxx“ für pornografische Inhalte einführen. Mittlerweile hat nach Saudi-Arabien auch Indien angekündigt, diese TLD zu filtern bzw. zu blockieren. Eine entsprechende jugendschutzrechtliche Diskussion könnte auch hierzulande drohen und damit die Kontroverse um behördliche Sperrungsverfügungen neu anheizen. Erste Gehversuche in diese Richtung hatte vor ca. 10 Jahren die Bezirksregierung Düsseldorf unternommen. Für Sperrungsanordnungen aus Gründen des Jugendschutzes ergibt sich aus §§ 20 Abs. 4 JMStV, 59 Abs. 4 RStV eine, wenn auch nicht unumstrittene rechtliche Grundlage.
Mir stellt sich allerdings die Frage, warum Anbieter von einschlägigem Content (ausschließlich) unter der TLD „.xxx“ agieren sollten, wenn sie wissen, dass einige Staaten diese Top-Level-Domain komplett ausfiltern werden.
posted by Stadler at 17:58
Die ICANN hat schon vorlängerer Zeit die sog. UDRP (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) eingeführt, ein Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domainstreitigkeiten. Alle bei ICANN akkreditierten Registrare sind verpflichtet, dieses Verfahren zu befolgen und an ihre Kunden weiterzugeben.
Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 02.03.2010 (Az.: 15 O 79/09) über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger in einem solchen UDRP-Verfahren bei der WIPO unterlegen war und anschließend beim Landgericht Berlin Klage erhoben hat, mit dem Antrag feszustellen, dass die Beklagte keinen Anspruch auf Übertragung der Domain hat.
Die Besonderheit des Falles besteht vor allem darin, dass der Kläger seinen Wohnsitz in Großbritannien hat und die Beklagte ein Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist und der einzige erkennbare Bezug zu Deutschland darin besteht, dass der Registrar in Berlin sitzt.
Bemerkenswert ist vor allen Dingen, dass das Landgericht Berlin sowohl seine (internationale) Zuständigkeit bejaht hat, als auch die Anwendbarkeit deutschen Rechts.
Das Landgericht nimmt zunächst an, dass die Parteien eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung nach Art. 23 EuGVVO getroffen haben, weil sie sich beide der UDRP unterworfen haben. Die Regelungen für das UDRP-Verfahren beinhalten nach Ansicht des Landgerichts eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des § 38 ZPO, wobei die Zuständigkeit des LG Berlin aus dem Sitz des Registrars folgt.
Bei der Anwendbarkeit deutschen Rechts geht das LG Berlin davon aus, dass im internationalen Schuldrecht eine Rechtswahl durch schlüssiges Verhalten zulässig ist und deshalb deutsches Recht zur Anwendung kommt, wenn die Parteien im Rechtsstreit ausschließlich auf der Grundlage der deutschen Rechtsordnung argumentieren.
Das Landgericht stützt sich materiell-rechtlich dann allerdings primär auf Vorschriften des UWG. Wettbewerbsverstöße stellen aber grundsätzlich unerlaubte Handlungen dar. Insoweit wäre nach deutschem internationalen Privatrecht aber auf den Begehungs- oder Erfolgsort abzustellen, wofür ein Inlandsbezug vorliegen muss. Gerade der ist aber nicht ersichtlich.
posted by Stadler at 08:30
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Nach einer Meldung der Augsburger Allgemeinen hat der Europaausschuss des Bayerischen Landtags beschlossen, bei der ICANN eine eigene Top Level Domain „.bayern“ zu beantragen.
Auch wenn der frühere Staatskanzleichef Eberhard Sinner (CSU) als Urheber der Initiative erklärte, man wolle die erste Region sein, die eine eigene Top Level Domain erhält, so ist das Vorhaben Bayern vor dem Hintergrund zu sehen, dass die ICANN derzeit die Einführung neuer Top Level Domains für Städte, Regionen, Unternehmen und NGO’s plant (New gTLD Program). Bayern würde dann vermutlich gleichzeitig mit einer Reihe anderer Regionen und Städte eine Top Level Domain erhalten, aber kaum als erste Region.
Bayern hätte damit die Position eines NIC (ähnlich der DENIC) inne und müsste anschließend nach bestimmten Kriterien Second-Level-Domains vergeben. Ob jeder (bayerische) Bürger die Möglichkeit erhalten wird, eine Domain zu beantragen oder nur Unternehmen und Gemeinden, bleibt abzuwarten.
posted by Stadler at 14:30
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Das fordern nach einem Bericht von Heise zumindest demokratische amerikanische Kongress-Abgeordnete. Warum allerdings die US-Regierung die Internetverwaltung auf Dauer überwachen soll, dürfte für den Rest der Welt nicht wirklich verständlich sein. Mal sehen, was z.B. die EU dazu meint. Eine Aufsichtsbehörde für ICANN sollte vernünftigerweise unter dem Dach der UN angesiedelt sein.
posted by Stadler at 14:30
Kommentare deaktiviert für Die USA sollen ICANN stärker und dauerhaft kontrollieren
Die Kommission möchte mehr Einfluss auf die ICANN nehmen. Nach Ansicht der Kommission kommt es nicht in Betracht, dass sich die Regierungen bei der Gestaltung der internationalen Internet-Verwaltung „weiterhin im Hintergrund“ halten sollten.
Quelle: ORF Futurezone
posted by Stadler at 16:19
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