Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.8.13

Die Verurteilung Bradley Mannings pervertiert die Werte einer freien und offenen Gesellschaft

Die Hoffnung im Falle Manning könnte es vielleicht doch noch zu einem Urteil kommen, das halbwegs von rechtsstaatlichem Augenmaß geprägt ist, hat sich nicht erfüllt. Wie hinlänglich bekannt ist, wurde Bradley Manning gestern zu einer Freiheitsstrafe von 35 Jahren verurteilt, weil er als US-Soldat Dokumente an Wikileaks weitergegeben hatte, die wohlgemerkt u.a. auch zur Aufdeckung amerikanischer Kriegsverbrechen geführt haben. Wer das noch nicht verstanden hat, sollte sich dieses von Wikileaks veröffentlichte Video ansehen. Ein junger Soldat, der von zahlreichen Missständen und auch der leichtfertigten Tötung unbewaffneter Zivilisten Kenntnis erlangt und mit diesem Wissen nicht umgehen kann, entschließt sich entsprechende Dokumente, zu denen er Zugang hat, zuerst mehreren Zeitungen anzubieten, und also diese kein Interesse zeigen, schließlich die Dokumente Wikileaks auszuhändigen.

Dieser Geheimnisverrat hat Manning jetzt eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 35 Jahren eingebacht. In der öffentlichen Diskussion habe ich immer wieder auch das Argument gehört, dass Geheimnisverrat auch in anderen Ländern strafbar sei und das Verhalten Mannings natürlich bestraft gehört. Wäre Manning ein deutscher Soldat gewesen, hätte man als Strafnorm nur § 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) anwenden können, nachdem das Wehrstrafgesetz keine einschlägigen Vorschriften enthält. Es handelt sich hierbei nur um ein Vergehen, die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Manning hätte in Deutschland also vielleicht noch nicht einmal eine unbedingte Freiheitsstrafe erhalten.

Nach deutschem Recht müssen allerdings durch die Offenbarung des Geheimnisses zusätzlich wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden. Insoweit sind die Voraussetzungen nach US-Recht wohl ähnlich. Aber werden tatsächlich wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wenn über Missstände bis hin zu Kriegsverbrechen aufgeklärt wird? Es gibt in Deutschland hierzu zumindest die Literaturmeinung, dass allein die Gefahr einer Berichterstattung über Missstände schon deshalb nicht ausreichend sein kann, weil in einer demokratischen Gesellschaft das Offenbarwerden von Missständen, Versäumnissen oder individuellen Verfehlungen innerhalb der Verwaltung nicht ohne weiteres als Gefährdung öffentlicher Interessen betrachtet werden kann (vgl. Fischer, Strafgesetzbuch, § 353b, Rn. 13b).

Vielleicht haben die Veröffentlichungen Mannings aber auch dazu geführt, dass die allzu leichtfertige Tötung von Zivilisten in Kriegs- und Krisengebieten eingedämmt wurde. Es könnte durchaus also auch so sein, dass Bradley Manning gerade im öffentlichen Interesse gehandelt hat und nicht dagegen. Und genau diese Frage sollte man sich bei Whistleblowern immer stellen. Besteht das öffenltiche Interesse darin, dass die Verwaltung bestimmte Sauereien weiterhin verheimlichen kann oder ist nicht gerade die Information der Öffentlichkeit über Misstände in der Verwaltung, im Militär und bei den Geheimdiensten im öffentlichen Interesse?

Was mich an dem verhängten Strafmaß besonders erschüttert, ist die unmenschliche Art und Weise, in der ein Staat an einem armen Schwein wie Bradley Manning ein völlig überzogenes Exempel statuiert, während er diejenigen, deren Taten Manning offenkundig gemacht hat, verschont. Der eine hat aber nur Daten weitergegeben, während die anderen Menschen getötet haben. Dieser Zusammenhang offenbart keineswegs nur eine leichte Schieflage, sondern stellt die Dinge gänzlich auf den Kopf.

Die Obama-Administration, deren Druck auf die Militärrichterin enorm war, hat an dem Gefreiten Manning ein Exempel statuiert, um zu verhindern, dass noch mehr Mannings und Snowdens weitere Missstände ans Licht der Öffentlichkeit zerren. Die Verurteilung Mannings ist deshalb auch Ausdruck einer zutiefst heuchlerischen Haltung und einer Pervertierung der Werte einer freien und offenen Gesellschaft. Eine zivile Gesellschaft sollte stolz sein auf Menschen wie Bradley Manning.

posted by Stadler at 12:37  

31.7.13

Die Welt braucht Mannings und Snowdens

Der gestern vom US-Militärgericht in Fort Meade verkündete Schuldspruch des Whistleblowers Bradley Manning ist keine Überraschung. Als Überraschung kann man allenfalls den Freispruch in dem zentralen Anklagepunkt „Unterstützung des Feindes“ werten. Die Entscheidung von Militärrichterin Denise Lind ist eingedenk des enormen Drucks der Obama-Regierung durchaus mutig, vielleicht aber nicht mutig genug. Wichtig ist am Ende aber nur, ob Manning in absehbarer Zeit frei kommt oder doch eine langjährige Haftstrafe absitzen muss. Das werden wir erst wissen, wenn das Strafmaß verkündet ist und erst dann wird sich auch einschätzen lassen, ob das Militärgericht der US-Regierung vielleicht doch die Stirm geboten hat.

Der Vorwurf der Unterstützung des Feindes, der sich darauf stützt, dass die geleakten Dokumente über das Internet öffentlich gemacht wurden, ist allerdings auch in der Sache komplett lächerlich. Wäre dieses Argument durchgreifend, dann würde jeder Journalist, der politische oder militärische Missstände öffentlich macht, sich ebenfalls strafbar machen. Speziell dieser politisch motivierte Tatvorwurf zeigt die Intention der amerikanischen Regierung doch sehr deutlich.

Der Obama-Administration geht es darum, jeden Nachahmungseffekt bereits im Keim zu ersticken und Whistleblowern klar zu machen, dass sie zumindest mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen haben. Denn wenn Manning und Snowden sich zum Vorbild für andere entwickeln und es Schule macht, dass eklatante Missstände öffentlich gemacht werden, wird das auf Heuchelei basierende US-Politsystem in seiner jetzigen Form zusammenbrechen. Die Schaffung von Transparenz und die Offenlegung unbequemer Fakten ist das, wovor Obama und seine Administration am meisten Angst haben.

Wenn man die Verurteilung Mannings in ihrem politischen Kontext betrachtet, muss man in ihr eine höhere Form des Unrechts sehen und zwar unabhängig davon, ob Manning gegen US-Gesetze verstoßen hat oder nicht. Die Verantwortung dafür sollte man allerdings nicht bei der Militärrichterin Lind suchen, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten ohnehin eine vergleichsweise mutige Entscheidung getroffen hat.

Mitarbeiter von US-Geheimdiensten, die Menschen entführt, verschleppt und gefoltert haben und hierfür teilweise in Europa zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, haben in den USA keinerlei Strafverfolgung zu fürchten. Gleiches gilt für diejenigen die Rechtsverletzungen und Kriegsverbrechen begangen haben und durch Manning entlarvt wurden. Stattdessen ist derjenige, der dafür gesorgt hat, dass einige dieser Rechtsverletzungen publik wurden, seit vier Jahren inhaftiert und hat eventuell mit einer langjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen. Schwere Straftaten gegen Leib, Leben und Freiheit von Menschen werden aus politischen Gründen nicht verfolgt, während man bei einem Whistleblower, der niemandem Schaden zugefügt hat, sondern nur einen fragwürdigen Geheimhaltungskodex verletzt hat, drakonische Strafen einfordert. Damit wird ein ganzes Wertesystem auf den Kopf gestellt und die Welt sieht weitgehend teilnahmslos zu.

Wie man immer wieder hört, soll Abraham Lincoln eines der großen politischen Vorbilder Barack Obamas sein. Dann täte er gut daran, sich eines der berühmten Lincoln-Zitate zu erinnern:

You can fool all the people some of the time, and some of the people all the time, but you cannot fool all the people all the time.

Auch die US-Regierung wird die Herstellung von Transparenz nicht auf Dauer verhindern können. Die Welt brauchte mutige Menschen wie Bradley Manning und Edward Snowden.

Das vielleicht stärkste und prägnanteste Statement zum Manning-Urteil das ich gelesen habe, kommt von Reporter ohne Grenzen:

Mutige Menschen wie er (Manning, Anm. d.Verf.) und Edward Snowden sind unverzichtbar, damit Journalisten Fehlentwicklungen publik machen können. Solche Informanten verdienen einen starken gesetzlichen Schutz und keine drakonischen Strafen.

Danke für diese klaren Worte.

posted by Stadler at 15:01  

20.12.10

Steht Wikileaks in der Tradition Kants?

In der aktuellen Ausgabe der ZEIT – der Beitrag ist jetzt endlich auch online – erläutert Julian Nida-Rümelin, dass die radikale Publizität, für die Wikileaks steht, die Voraussetzung für den „demokratischen Frieden“ sei. Der Autor beruft sich dabei auf Immanuel Kant und dessen Werk „Zum Ewigen Frieden“.

Wenn Kant in seinem Werk von lichtscheuer Politik einerseits und der Publizität, ohne die es keine Gerechtigkeit gibt, andererseits spricht, erkennt man in der Tat, dass die Idee Wikileaks der Tradition der Aufklärung verpflichtet ist und die aktuelle Haltung der US-Regierung ihr entgegen steht. Die Ausführungen Kants zur Publizität stellen eine instruktive Lektüre dar.

posted by Stadler at 15:45  

9.12.10

Assange und der Europäische Haftbefehl

In einem wieder einmal sehr instruktiven Blogbeitrag erläutert Henning Ernst Müller – Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Regensburg – einige Hintergründe zum Europäischen Haftbefehl und warum es naheliegend ist, dass der Wikileaks-Chef nach Schweden ausgeliefert wird.

Müller weist zunächst darauf hin, dass der bisher bekannte Tatvorwurf in den meisten europäischen Ländern den Tatbestand einer Vergewaltigung nicht erfüllen würde, weil von einer Gewaltanwendung oder Drohung bisher nicht die Rede war. Da es nach der Regelung über den Europäischen Haftbefehl aber nicht auf die beiderseitge Strafbarkeit ankommt, kann die britische Justiz nur prüfen, ob die schwedischen Behörden offensichtlich missbräuchlich handeln. Einen solchen Missbrauch wird die britische Justiz nach der Einschätzung von Müller aber kaum annehmen, zumal dies dem „europa- und außenpolitische Comment“ widerspräche.

Müller weist aber auch auf die Merkwürdigkeiten des Falles hin, die u.a. darin bestehen, dass das Verfahren in Schweden bereits eingestellt worden war und dann auf  Weisung der Generalstaatsanwältin wieder aufgenommen worden ist. Da die schwedischen Staatsanwaltschaften – ähnlich wie in Deutschland – Teil der Beördenhierarchie der Exekutive sind, kann eine politische Einflussnahme, gerade in solchen Fällen, nicht ausgeschlossen werden. Die schwedische Staatsanwaltschaft ist direkt dem Justizministerium unterstellt, so dass die schwedische Regierung grundsätzlich die Möglichkeit hat, unmittelbar Einfluss zu nehmen. Zu den Merkwürdigkeiten des Falles gehört auch, dass eine der beiden Frauen, die Assange der Vergewaltigung bezichtigen, noch nach dem vermeintlichen Tatzeitpunkt offenbar recht locker über „Julian“ getwittert hat.

Henning Ernst Müller weist schließlich noch darauf hin, dass eine Weiterauslieferung an die USA seines Erachtens wegen Art. 27 Abs. 2 des EU-Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl nicht in Betracht kommt. Auch wenn ich insoweit eher Art. 28 Abs. 4 des Rahmenbeschlusses für einschlägig halte, schließe ich mich dieser Ansicht an.

Ob in dem Fall tatsächlich politische Einflussnahme eine Rolle spielt oder nur eine übereifrige Generalstaatsanwältin am Werk ist, bleibt vorerst Spekulation. Die Sache hat allerdings einen erheblichen Beigeschmack.

posted by Stadler at 11:09  

7.12.10

Geheimnisverrat durch Wikileaks?

In der aufgeregten Diskusssion um Wikileaks und um die Festnahme seines (Mit-)Gründer Assange werden derzeit zu viele Dinge in einen Topf geworfen. Der Haftbefehl gegen Assenge beruht auf dem Vorwurf der Vergewaltigung, den die schwedische Justiz erhebt. Ob dies in Zusammenhang mit der Tätigkeit von Wikileaks steht und der Tatvorwurf politisch motiviert ist, wissen wir nicht, auch wenn es verlockend erscheint, einen solchen Zusammenhang anzunehmen.

Davon zu trennen ist der Druck auf Wikileaks, der vor dem Hintergrund speziell der jüngsten Veröffentlichungen der Plattform zu sehen ist und unmittelbar oder mittelbar von der US-Regierung ausgeht. Vor allen Dingen amerikanische Unternehmen (Amazon, PayPal, Master-Card, VISA) und Provider beenden gerade ihre Vertragsbeziehungen zu Wikileaks, ob in vorauseilendem Gehorsam oder aufgrund politischen Drucks. Dem steht aber auch eine erhebliche Welle der Solidarität gegenüber, vor allem der Netzgemeinde.

Die vielen Mirror-Sites haben die Frage aufgeworfen, ob man den Content von Wikileaks eigentlich spiegeln darf und was die Host-Provider davon halten. Hierzu werden mittlerweile die unterschiedlichsten Ansichten vertreten. Um beurteilen zu können, ob die Veröffentlichungen von Wikileaks strafbar oder rechtswidrig sind, müsste man im Grunde jedes einzelne Dokument prüfen und anschließend noch die Frage stellen, auf Grundlage welcher Rechtsordnung man die Beurteilung vornimmt.

Die Veröffentlichung der Dokumente, die ich bislang gesehen habe, sind nach meiner Einschätzung jedenfalls nicht als Geheimnisverrat i.S.v. §§ 94 ff. StGB strafbar, was ich vor einiger Zeit bereits anhand der Frage erörtert habe, ob man auf Dokumente bei Wikileaks verlinken darf. Es kann außerdem keinen Zweifel daran geben, dass das Spiegeln der Inhalte von Wikileaks grundsätzlich in den Schutzbereich von Art. 5 GG fällt und deshalb jeder Vorwurf einer Rechtsverletzung auch im Lichte der Bedeutung des Grundrechts zu bewerten ist.

Wenn Provider wie Hetzner jetzt auf ihre AGB verweisen und insbesondere darauf, dass danach die Veröffentlichung von rechtsverletzendem Content nicht möglich ist, dann läuft das auf einen Zirkelschluss hinaus. Denn es müsste zuerst festgestellt werden, dass der Content von Wikileaks rechtswidrig bzw. rechtsverletzend im Sinne des deutschen Rechts ist. Und gerade das ist vielfach nicht der Fall.

Man muss sich aber auch weiterhin die Frage stellen, ob sich Wikileaks nicht schon sehr weit von seiner ursprünglichen Idee entfernt bzw. in Widerspruch zu ihr gesetzt hat. Schließlich haben fast alle Mitstreiter Wikileaks in den letzten Monaten den Rücken gekehrt, weil sie die Marschrichtung von Assange nicht mehr mittragen wollten.

Angesichts der aktuellen Vorgehensweise der US-Regierung bin ich dennoch der Meinung, dass man Wikileaks unterstützen sollte. Denn es geht nicht um Assange, sondern um Transparenz und Informationsfreiheit. In einem älteren Blogbeitrag habe ich Initiativen wie Wikileaks als das neue „Sturmgeschütz der Demokratie“ bezeichnet. Das gilt für die Idee hinter Wikileaks nach wie vor uneingeschränkt.

posted by Stadler at 18:17  

3.12.10

Angriff auf die Freiheit

Die USA machen gerade das, was sie anderen gerne vorwerfen. Sie stellen die Grundwerte der freien Gesellschaft in Frage und bekämpfen die Informations- und Meinungsfreiheit. Als Vorwand dient wie immer die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten. Es ist mittlerweile ganz augenscheinlich eine Art Cyber-War gegen Wikileaks im Gange, dessen Ziel es ist, die Inhalte von Wikileaks aus dem Netz zu verbannen. Dass wikileaks.org und auch Ausweichadressen derzeit nicht erreichbar sind, hat trotz aller Dementis, vor allen Dingen mit dem Druck der USA zu tun. Flankiert wird das Ganze u.a. von einer neuen Gesetzesinitiative, dem sog. Shield Act. Torsten Kleinz hat dieses Vorhaben treffend kommentiert.

posted by Stadler at 22:05  

30.11.10

Der Überbringer der schlechten Nachricht

Ich habe lange überlegt, ob ich etwas dazu bloggen soll, wie Medien und Politik mit den aktuellen Enthüllungen von Wikileaks umgehen. Man könnte sich mit der Geltungssucht des Egomanen Julian Assenge befassen, aber angesichts der Reaktionen, die man hierzulande hört,  ist man schon fast wieder geneigt, Assenge zu verteidigen. Weil manche Statements aber keiner Kommentierung mehr bedürfen, beschränke ich mich auf ein Zitat von Carl von Ossietzky, mit dem eigentlich alles gesagt ist:

In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.

posted by Stadler at 12:49  

25.9.10

Zerbricht Wikileaks?

SPON berichtet heute darüber, dass der deutsche Sprecher von Wikileaks, Daniel Domscheit-Berg, der sich bisher Daniel Schmitt genannt hatte, die Organisation im Streit mit Gründer Julian Assange verlassen hat. Die Gründe hierfür deutet der Artikel nur vage an.

Ich habe Daniel als durchaus schwierigen, aber engagierten und konstruktiven Gesprächspartner kennengelernt, der die radikaldemokratische Idee von einem möglichst ungehinderten Zugang zu jeglicher Information sehr glaubwürdig und vehement vertritt. Demgegenüber vermittelt Assange, gerade in letzter Zeit , den Eindruck eines eher zwielichtigten Zeitgenossen, mit einem ausgeprägten Hang zur Paranoia und einem Faible für öffentliche Aufmerksamkeit.

Obwohl ich das Innere von Wikileaks nicht kenne, vermute ich, dass Daniel dort eine sehr wichtige Rolle gespielt haben muss. Ein Projekt wie Wikileaks ist mutig, wichtig und notwendig im Kampf gegen Intransparenz und Machtmissbrauch. Aber es muss auch seriös betrieben werden und genau an dieser Stelle sind mittlerweile Zweifel angebracht, die stark mit der Person von Julian Assange zusammenhängen.

posted by Stadler at 13:47  

31.7.10

Wikileaks die neue Gefahr?

US-Verteidungsminister Gates sieht in der Veröffentlichung von geheimen Dokumenten zum Krieg in Afghanistan durch Wikileaks eine schwerwiegende Gefahr für die Soldaten in Afghanistan. Das ist insofern erstaunlich, als die US-Regierung vor wenigen Tagen noch behauptet hat, aus den Dokumenten würde sich nichts Neues ergeben, sie würden vielmehr lediglich ohnehin schon bekannte Fakten enthalten.

Die Art und Weise wie die US-Administration argumentiert, erinnert mich ein bisschen an die Vorhaltungen, die man auch hierzulande Kritikern und Gegnern des Afghanistankriegs macht. Wer den Einsatz der Bundeswehr kritisiert, gefährdet die Sicherheit der Soldaten heißt es gelegentlich. Wer versucht die Wahrheit über die Art und Weise der Kriegsführung vor Ort öffentlich zu machen, gefährdet dieser Logik folgend ebenfalls die Sicherheit von Soldaten.

Vielleicht sollte man die Dinge aber einfach wieder vom Kopf zurück auf die Füße stellen. Die Ursache dafür, dass möglicherweise die Sicherheit der Soldaten vor Ort gefährdet wird, haben allein die beteiligten Regierungen und die Armee gesetzt und zwar durch den Umstand, dass dort Krieg geführt wird und durch die Art wie er geführt wird. Nicht die Berichterstattung ist gefährlich, sondern das politische und militärische Handeln, über das berichtet wird, ist es.

posted by Stadler at 18:15  

7.1.10

Wikileaks braucht Unterstützung

Wikileaks veröffentlicht Dokumente, die als vertraulich oder geheim gelten und macht dadurch weltweit Missstände öffentlich. Obwohl die Aktivisten von Wikileaks nach eigenen Angaben unentgeltlich arbeiten, reichen die Einnahmen aus Spenden derzeit nicht aus, um die Kosten, u.a. für die enormen Serverkapazitäten, zu decken.

Wikileaks hat sich deshalb medienwirksam dazu entschlossen, die Website bis zum 11.01.2009 vom Netz zu nehmen und um Spenden und Unterstützung zu bitten.

Als ich im November wegen eines Blogbeitrags – die Informationen auf denen der Beitrag basierte, stammten von Wikileaks – über das Geschäftsmodell Filesharingabmahnungen vom Anwaltskollegen Kornmeier abgemahnt worden bin, haben mir Leser dieses Blogs spontan finanzielle Unterstützung angeboten. Das war sehr beruhigend, aber nicht notwendig.

Wer die Informationsfreiheit fördern will, sollte stattdessen Wikileaks (finanziell) unterstützen, damit deren Arbeit fortgesetzt werden kann.

posted by Stadler at 11:00  
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