Krebsgeschwür des Weltfußballs: Katar verklagt Theo Zwanziger
Nach einem Bericht der FAZ hat der Staat Katar den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger vor dem Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung der Äußerung, Katar sei das Krebsgeschwür des Weltfußballs in Anspruch genommen.
Zwanziger, der bis vor kurzem Mitglied des Fifa-Vorstandes war, bezog sich mit seiner Kritik auf die Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-WM 2022 an Katar sowie die Menschenrechtssituation in dem arabischen Land.
Nachdem es sich erkennbar um eine wertende Meinungsäußerung handelt, ist eine solche bis zur Grenze der Schmähkritik erlaubt. Eine Schmähkritik nimmt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nur dann an, wenn die Diffamierung im Vordergrund steht und keine Auseinandersetzung in der Sache mehr erkennbar ist. Gemessen an diesen Kriterien, dürfte es Katar mit seiner Klage schwer haben. Denn die Korruptionsvorwürfe gegen Katar sind längst mehr als nur Gerüchte, wie die laufenden Strafverfahren in der Schweiz zeigen. Auch für Menschenrechtsverletzungen gerade im Zusammenhang mit dem Bau der Stadien gibt es hinreichend Anhaltspunkte. Allein der Umstand, dass eine kritische Äußerung als überspitzt oder polemisch zu bewerten ist, ändert nichts daran, dass es sich im Kern um eine Auseinandersetzung in der Sache handelt. Die Frage ist zudem, ob ein Staat sich nicht ohnehin deutlich mehr Kritik gefallen lassen muss als eine natürliche Person.
Funfact am Rande: Der Staat Katar wird laut FAZ von der Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner vertreten.