Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.7.15

Krebsgeschwür des Weltfußballs: Katar verklagt Theo Zwanziger

Nach einem Bericht der FAZ hat der Staat Katar den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger vor dem Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung der Äußerung, Katar sei das Krebsgeschwür des Weltfußballs in Anspruch genommen.

Zwanziger, der bis vor kurzem Mitglied des Fifa-Vorstandes war, bezog sich mit seiner Kritik auf die Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-WM 2022 an Katar sowie die Menschenrechtssituation in dem arabischen Land.

Nachdem es sich erkennbar um eine wertende Meinungsäußerung handelt, ist eine solche bis zur Grenze der Schmähkritik erlaubt. Eine Schmähkritik nimmt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nur dann an, wenn die Diffamierung im Vordergrund steht und keine Auseinandersetzung in der Sache mehr erkennbar ist. Gemessen an diesen Kriterien, dürfte es Katar mit seiner Klage schwer haben. Denn die Korruptionsvorwürfe gegen Katar sind längst mehr als nur Gerüchte, wie die laufenden Strafverfahren in der Schweiz zeigen. Auch für Menschenrechtsverletzungen gerade im Zusammenhang mit dem Bau der Stadien gibt es hinreichend Anhaltspunkte. Allein der Umstand, dass eine kritische Äußerung als überspitzt oder polemisch zu bewerten ist, ändert nichts daran, dass es sich im Kern um eine Auseinandersetzung in der Sache handelt. Die Frage ist zudem, ob ein Staat sich nicht ohnehin deutlich mehr Kritik gefallen lassen muss als eine natürliche Person.

Funfact am Rande: Der Staat Katar wird laut FAZ von der Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner vertreten.

posted by Stadler at 14:01  

10.2.09

Kippt Karlsruhe den Vertrag von Lissabonn?

Ich hatte meine Zweifel gegen den Vertrag von Lissabonn bereits zum Ausdruck gebracht. Nicht, weil ich EU-Gegner wäre, sondern weil das Demokratiedefizit, das den Europäischen Prozess begleitet, endlich vollständig aufgelöst werden muss.

Offenbar hat das Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung auch Zweifel geäußert. Heribert Prantl spekuliert in der Süddeutschen ein bisschen und meint, das Gericht könnte, gestützt auf Art. 146 GG eine Volksabstimmung anordnen. Auch wenn mir nicht bewusst war, dass diese Norm nach der Wiedervereinigung in Kraft geblieben ist, wäre das aus Sicht des BVerfG sicherlich eine elegante Lösung. Nachdem man sich in Karlsruhe ganz ungern mit der EU anlegt, wäre es für das Gericht ein adäquater Ausweg die Bürger abstimmen zu lassen. Man hätte dann ja weder für noch gegen Lissabonn votiert, sondern dem Wahlvolk die Entscheidung überlassen.

posted by Stadler at 22:23