Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.7.15

Krebsgeschwür des Weltfußballs: Katar verklagt Theo Zwanziger

Nach einem Bericht der FAZ hat der Staat Katar den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger vor dem Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung der Äußerung, Katar sei das Krebsgeschwür des Weltfußballs in Anspruch genommen.

Zwanziger, der bis vor kurzem Mitglied des Fifa-Vorstandes war, bezog sich mit seiner Kritik auf die Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-WM 2022 an Katar sowie die Menschenrechtssituation in dem arabischen Land.

Nachdem es sich erkennbar um eine wertende Meinungsäußerung handelt, ist eine solche bis zur Grenze der Schmähkritik erlaubt. Eine Schmähkritik nimmt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nur dann an, wenn die Diffamierung im Vordergrund steht und keine Auseinandersetzung in der Sache mehr erkennbar ist. Gemessen an diesen Kriterien, dürfte es Katar mit seiner Klage schwer haben. Denn die Korruptionsvorwürfe gegen Katar sind längst mehr als nur Gerüchte, wie die laufenden Strafverfahren in der Schweiz zeigen. Auch für Menschenrechtsverletzungen gerade im Zusammenhang mit dem Bau der Stadien gibt es hinreichend Anhaltspunkte. Allein der Umstand, dass eine kritische Äußerung als überspitzt oder polemisch zu bewerten ist, ändert nichts daran, dass es sich im Kern um eine Auseinandersetzung in der Sache handelt. Die Frage ist zudem, ob ein Staat sich nicht ohnehin deutlich mehr Kritik gefallen lassen muss als eine natürliche Person.

Funfact am Rande: Der Staat Katar wird laut FAZ von der Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner vertreten.

posted by Stadler at 14:01  

6 Comments

  1. Apropos Krebsgeschwür: Gauweiler ist auch ein früherer Anwalt von Dr. Klehr …

    Comment by Markus Kompa — 13.07, 2015 @ 14:22

  2. Ungeachtet der juristischen Bewertung – bei der ich Deiner Einschätzung uneingeschränkt zustimme – stellt sich bei solchen Verfahren ja immer auch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, seine (vermeintliche) Rechtsposition durchzusetzen. Mir jedenfalls war die Bezeichnung als „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ vor den diesbezüglichen Abwehrversuchen Katars nicht bekannt gewesen. Hinzu kommmt, dass gerade ein Land, dem verbreitet ein gewisses Menschenrechtsdefizit vorgehalten wird, diesen Ruf schwerlich dadurch aus der Welt schaffen dürfte, dass es rechtlich gegen die Wahrnehmung fundamentaler Grundrechte vorgeht (selbst wenn sie die ihr gezogenen Grenzen überschreiten sollte). Im Ergebnis ist die Aktion also zumindest in strategischer Hinsicht vielleicht nicht die bestmögliche aller denkbaren Entscheidungen gewesen.

    Comment by Andreas Neumann — 13.07, 2015 @ 14:36

  3. Es wird selbstverständlich kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Staat Katar sollte sich nicht wie ein Krebsgeschwür aufblähen und damit der deutschen Justiz die kostbare Zeit rauben. Diese Herrschaften sollten sich eher daran gewöhnen, dass in Deutschland andere Sitten herrschen. Das Wort Sitten nutze ich betont. Es geht hier nämlich nicht nur um die Rechtsprechung.

    Wer sich als Anwalt dafür hergibt, möchte nur mal wieder in die Presse kommen. Leider nicht immer positiv. Manche haben es einfach nötig.

    Comment by Hayden — 13.07, 2015 @ 18:57

  4. Gauweiler sollte seinem Mandanten lieber mal mitteilen, dass dieser seine Folterknäste abzuschaffen hat. Dann macht er ausnahmsweise mal was Nützliches.

    BUB, GAUweiler und irgendwelche „Partner“, die niemand kennen muss, ist auch keine Kanzlei, die mir mit einer solchen Mandantschaft Respekt einflößt. Das Gegenteil ist der Fall.

    Comment by Hayden — 13.07, 2015 @ 19:44

  5. Merkwürdig. Gegen die Berichte , nach denen die WM in Katar sozusagen eingekauft worden sein soll, und dass die FIFA mit einem warmen Geldregen begossen worden sein soll, ist die Regierung des Staates nicht vorgegangen. Nicht reagiert hat man auf Berichte, nach denen bereits Tausende Arbeiter beim Bau der WM – Austragungsorte gestorben sind. Wozu der Stress ?

    Auf gar keinen Fall aber sollte sich Zwanziger in dieses Land begeben. Wer weiss, was ihm da blüht.

    Hier ist es ein wenig sicherer

    Comment by Arne Rathjen RA — 13.07, 2015 @ 19:52

  6. Seit Kurzem wird in den USA die Auffassung vertreten, dass ein Vergleich der FIFA mit der Mafia unzulässig ist. Dies sei unfair gegenüber der Mafia.

    Comment by Arne Rathjen RA — 17.07, 2015 @ 20:09

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.