Facebook hat in letzter Zeit seine Nutzungsbedingungen einseitig geändert, ohne die Zustimmung der Nutzer einzuholen. Aber geht das tatsächlich so einfach, oder hätte Facebook vielmehr jeden einzelnen Nutzer fragen müssen? Zuletzt hatte Facebook eine Nutzerabstimmung durchgeführt, um der Kritik entgegenzutreten.
Die Nutzungsbedingungen von Facebook stellen nach deutschem Recht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Nach der Rechtsprechung sind Klauseln, die AGB ändern, bei sog. Dauerschuldverhältnissen in gewissem Umfang zulässig. Die Änderung ist aber nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nur dann zulässig, wenn eine nachträgliche Äqivalenzstörung (Störung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung) vorliegt oder eine Anpassung an eine geänderte Rechtslage vorzunehmen ist. In jedem Fall muss ein gewichtiger sachlicher Grund vorliegen. Aber auch dann müssen die Änderungsklauseln transparent gefasst sein. Das bedeutet, dass die Regelung so klar und verständlich formuliert sein muss, dass der Nutzer erkennen kann, unter welchen Umständen eine solche Änderung erfolgt.
Wenn man sich jetzt die Nutzungsbedingungen von Facebook ansieht, dann heißt es in Ziff. 13 dazu lapidar:
Wir können diese Erklärung ändern und werden dich über die Facebook Site Governance-Seite darüber informieren und dir eine Möglichkeit zur Reaktion auf die entsprechende(n) Änderung(en) geben.
Diese Klausel lässt jegliche Transparenz vermissen und erläutert noch nicht einmal ansatzweise, unter welchen Umständen und nach welchen Kriterien eine Änderung der Nutzungsbedingungen in Betracht kommt.
Die Klausel verstößt damit gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) und ist unwirksam. Das bedeutet dann allerdings auch, dass eine einseitige Änderung der Nutzungsbedingungen durch Facebook den deutschen Nutzern gegenüber auf Basis dieser Klausel nicht möglich ist.
Das dürfte Facebook freilich wenig kümmern, solange man rein faktisch nach den neuen, selbst gesetzten Bedingungen agieren kann.
Es ist mehr als erstaunlich, dass sich dieDatenschützer derzeit primär über Google aufregen und dabei Vorgänge beanstanden, die noch nicht einmal eindeutig rechtswidrig sind, während der wesentlich bedenklichere Akteur Facebook kaum behelligt wird.
Es stellt sich auch die Frage, weshalb Verbraucherschutzverbände und Datenschutzbehörden nicht gegen die in mehreren Punkten rechtswidrigen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Facebook vorgehen.