Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.4.10

Zypries empfiehlt: Anwaltliche Abmahnungen einfach in den Papierkorb

Die frühere Bundesjustizminsterin wird in einem Bericht der HAZ über eine Podiumsdiskussion bei der Friedrich-Ebert-Stiftung mit folgenden Worten zitiert:

„So etwas solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid.“

Die Aussage stand laut HAZ in Zusammenhang mit Abmahnungen  wegen der zugegeben unlauteren Nutzung fremder Fotos auf der eigenen Homepage, für die Abmahnfirmen Anwaltskosten in vierstelliger Summe verlangen würden.

Wer diesen Vorschlag der früheren Justizministerin befolgt, wird anschließend eventuell zur Kenntnis nehmen müssen, dass nicht etwa ein Mahnbescheid kommt, sondern der Gerichtsvollzieher, der eine einstweilige Verfügung zustellt.

Bei solch einem fachlichen Niveau braucht man sich über die Qualität der Rechtspolitik in diesem Land nicht zu wundern.

posted by Stadler at 08:00  

19 Comments

  1. Wenn Zypries‘ Anwalt wäre, dann ist das ein so glasklarer Regressfall, dass e deutlicher nicht mehr geht. An Unfähigkeit kaum zu überbieten. Aber Unkenntnis der rechtlichen Gegebenheiten hat Zypries noch nie gehindert, irgendwelche Ideen zu fabulieren.

    Comment by le D — 30.04, 2010 @ 08:26

  2. Nico Lumma schreibt nebenan auf Netzpolitik, dass der Satz so wie zitiert nicht gefallen sein soll.

    Comment by le D — 30.04, 2010 @ 08:52

  3. Naja, wenn sie was drauf hätte wär sie ja in der freien Wirtschaft und nicht in der Politik. *räusper*

    Comment by Christof — 30.04, 2010 @ 09:07

  4. Wollte sie nicht sogar mal ans Bundesverfassungsgericht?

    Comment by OJ — 30.04, 2010 @ 09:10

  5. Sehr guter Kommentar Herr Kollege!

    Auf anwaltliches Schreiben sollte am Besten immer gleich gezahlt werden!

    RA Harald Müller, Braunschweig

    Comment by Harald Müller — 30.04, 2010 @ 09:22

  6. Die Anwälte könnten auch gleich das Schreiben weglassen und nur Betrag und Bankverbindung mitteilen.
    Schont die Umwelt.

    Comment by R. Tape — 30.04, 2010 @ 10:43

  7. Nee!!
    Das geht nicht! Der Abgemahnte muss ja wissen, an welchen brutalen Anwalt er sich das nächste Mal selber wenden kann! .. Deshalb Briefkopf! wichtig!

    Comment by Harald Müller — 30.04, 2010 @ 11:02

  8. Hätte nicht gedacht, dass ich diese Frau jemals in Schutz nehme. Die Annahme, dass diese Aussage wirklich in Zusammenhang mit Abmahnungen getroffen wurde, anstatt im Zusammenhang mit „Mahnungen“, bei denen tatsächlich ein Mahnbescheid kommt, erscheint mir schon problematisch.

    Ganz blöd (in diesem Fall „Struntzdumm“ auf bayrisch) ist die Frau ja auch nicht. Nicht zuletzt gibt es im Internet ja auch noch das „Mahnungsfallenproblem“ im Zusammenhang mit „kostenlosen Downloadseiten“. Würde mich nicht wundern wenn Sie sich darauf bezogen hat…

    Comment by John Vance — 30.04, 2010 @ 11:46

  9. Wobei dann vierstellige Kosten eher ungewöhnlich wären.

    Comment by admin — 30.04, 2010 @ 12:12

  10. Guter Punkt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. :-)

    Comment by John Vance — 30.04, 2010 @ 12:51

  11. Nico Lumma hat recht-so, wie es interpretiert wird, habe ich es nicht gesagt . Es ging nicht um anwaltliche Abmahnschreiben sondern um Anschreiben von Firmen die behaupten, man habe durch anklicken einer Seite einen Vertrag geschlossen.
    Diese Firmen müssen nachweisen können, dass man auf der Seite war und bestellt hat. Das können sie ja nicht, wenn es nicht stimmt. A
    Bei einem Mahnbescheid aber wird – unabhängig von dem Rechtsverhältnis- ein Anspruch begründet- deshalb ist da immer Vorsicht geboten!

    Comment by Brigitte Zypries — 30.04, 2010 @ 14:07

  12. Hab gedacht, mich tritt ein Pferd. Das wußte ich sogar als absoluter ganz-und-gar-nicht-Jurist. Uuuuh, ist das peinlich.

    Comment by vera — 30.04, 2010 @ 14:09

  13. Upps, der Kommentar von Frau Zypries war eben noch nicht da. Dann halte ich mich vornehm zurück, weil ich den wahren Sachverhalt nicht überprüfen kann.

    Comment by vera — 30.04, 2010 @ 14:11

  14. Was is’n browser?

    Comment by Baxter — 30.04, 2010 @ 15:05

  15. wenn 11. wirklich Frau Zypries ist, bin ich Gerhard Schröder :)

    Und Sie, Herr Stadler, haben in diesem Fall mindestens zwei prominente Leser

    Comment by Duke — 30.04, 2010 @ 15:26

  16. „anklicken einer Seite“

    Es ist etwas komplizierter. Eine in der Regel namentlich registrierte Person … „Der Kunde, der auf die Beschaffung des für ihn gewünschten bzw. notwendigen Programms fokussiert ist, wird an anderer Stelle dazu gebracht um den Vorgang des kostenlosen Herunterladens zu vollziehen, ein Abonnementvertrag über 24 Monate zu 8,00 € im Monat abzuschließen.“ (AG Marburg 91 C 981/09) – Gerne gesehen auch die Variante versteckter Abos in per Anklicken einer „Einverstandeserklärungen“ mit Portalregeln einhergehen.

    Insofern Rechtsanwälte später die Mahnungen übernehmen gehen Gerichte davon zu Recht aus, dass diese Rechtsanwälte von dem Nichtbestehen eines Anspruchs wissen müßten. AG Marburg: „Der Beklagte zu 2) musste als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen, dass er eine offensichtliche Nichtforderung für die Beklagte zu 1) geltend macht. Es kann ihm nicht verborgen geblieben sein, bei der Bearbeitung der Vielzahl von gleichartigen Fällen, dass die Beklagte zu 1) den potentiellen Kunden auf das kostenlose Herunterladen von Programmen fokussiert um am Rand den auf weiteren Seiten unaufmerksamen Kunden in ein Abonnement mit zweifelhaftem Wert zu verstricken. Dass ein derartiges Vorgehen der Beklagten zu 1) von der Rechtsordnung nicht erwünscht ist, hätte dem Beklagten zu 2) offenkundig sein müssen.“

    Insofern sind solche „Mahnungen“ auch nicht „wegzuwerfen“. Sie sind einer STA zu schicken.

    Comment by Shual — 30.04, 2010 @ 15:27

  17. Zu Zypries hat Simon vor ein paar Tagen sehr Richtiges geschrieben. http://blog.buchstaben-in-bewegung.de/index.php?/archives/1037-Hybris-bei-Zypries.html
    Dass das, was die HAZ schreibt, eine originalgetreue Wiedergabe der Aussagen auf der Podiumsdiskussion sein soll, kann ich ebenso wie Nr. 11 nicht recht glauben.

    Comment by ElGraf — 30.04, 2010 @ 15:34

  18. Kann man jemanden, der so ein Zeug verzapft, nicht einfach Abmahnen deswegen? Obwohl, die schmeißt das ja eh‘ nur in den Mülleimer.

    Comment by doppelfish — 30.04, 2010 @ 20:52

  19. Habe übrigens aus zuverlässiger Quelle gehört, dass es sich bei Nr. 11 tatsächlich um Frau Zypries handelt. Sie soll auf einer Veranstaltung belustigt darüber berichtet haben, dass sie hier im Blog kommentiert hat, aber niemand ihr geglaubt hat.

    Comment by Stadler — 10.06, 2010 @ 17:20

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