Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.7.09

DAV mahnt gesetzliche Regelung zum Handel mit gebrauchter Software an

Der Ausschuss Informationsrechts des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat gegenüber dem Bundesjustizministerium in einer schriftlichen Stellungnahme deutlich gemacht, dass man dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei der Frage des Handels mit gebrauchter Software sieht.

Zu dieser Thematik hat es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von gerichtlichen Entscheidungen gegeben, die zu großer Rechtsunsicherheit geführt haben.

Eine der Kernforderungen des DAV lautet daher:
„Die Unterscheidung zwischen körperlicher und unkörperlicher Übertragung bei dem Inverkehrbringen von Software sollte gesetzgeberisch nicht klargestellt, sondern abgeschafft werden. In welcher Weise dies geschieht, sollte der Entscheidung des Gesetzgebers überlassen bleiben. Dabei sind die oben aufgeworfenen praktischen Fragen auch des Vertriebs mit Software versehenen sonstiger Güter mit zu bedenken. Die beiden Vertriebswege sind wirtschaftlich gleichwertig und dürfen daher nicht unterschiedlich behandelt werden.“

posted by Stadler at 17:30  

31.7.09

DAV mahnt gesetzliche Regelung zum Handel mit gebrauchter Software an

Der Ausschuss Informationsrechts des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat gegenüber dem Bundesjustizministerium in einer schriftlichen Stellungnahme deutlich gemacht, dass man dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei der Frage des Handels mit gebrauchter Software sieht.

Zu dieser Thematik hat es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von gerichtlichen Entscheidungen gegeben, die zu großer Rechtsunsicherheit geführt haben.

Eine der Kernforderungen des DAV lautet daher:
„Die Unterscheidung zwischen körperlicher und unkörperlicher Übertragung bei dem Inverkehrbringen von Software sollte gesetzgeberisch nicht klargestellt, sondern abgeschafft werden. In welcher Weise dies geschieht, sollte der Entscheidung des Gesetzgebers überlassen bleiben. Dabei sind die oben aufgeworfenen praktischen Fragen auch des Vertriebs mit Software versehenen sonstiger Güter mit zu bedenken. Die beiden Vertriebswege sind wirtschaftlich gleichwertig und dürfen daher nicht unterschiedlich behandelt werden.“

posted by Stadler at 16:30  

31.7.09

Hoffmann-Riem hält Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig

Der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat in einem Interview mit dem ZDF Kulturmagazin Aspekte erklärt, dass er das Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig hält, u.a. weil es dem Bund bereits an der Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Hoffmann-Riem war vor seinem Ausscheiden aus dem ersten Senat des Gerichts als Berichterstatter an einer ganzer Reihe von Entscheidungen beteiligt, durch die freiheitsbeschränkende Gesetze (u.a. großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung) kassiert wurden. Er gilt als einer der renommiertesten Verfassungsrechtler in diesem Land.

Was die staatsrechtlichen Bedenken gegen das Sperrgesetz angeht, empfehle ich einmal mehr die Lektüre meines Schreibens an den Bundespräsidenten.

Die Sendung wird heute Abend um 22:30 (ZDF) ausgestrahlt.
Update: Das Interview mit Hoffmann-Riem ist beim ZDF bereits online verfügbar.

posted by Stadler at 11:40  

31.7.09

Netzsperren: Was passiert eigentlich mit den Mails?

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Netzsperren wurde bislang wenig darüber gesprochen, was mit den E-Mails passiert, die an den Inhaber einer gesperrten Domain gerichtet sind. Kommen diese Mails weiterhin beim Empfänger an, werden sie unterdrückt und landen auf dem Stopp-Server oder werden sie gar an das BKA weitergeleitet?

ZDNet hat in einer Bildergallerie (Bild 8), die erläutern soll, wie die DNS-Zensur funktioniert, dargestellt, dass alle Mails, die an die gesperrte Domain gerichtet sind, an das BKA weitergeleitet werden (sollen).

Diese Vorgehensweise entspräche freilich keinesfalls der gesetzlichen Regelung, die eine Weiterleitung von E-Mails an das BKA nicht vorsieht.

Das Beispiel von ZDNet geht freilich davon aus, dass die sog. MX Einträge, die ausschließlich den Mailverkehr betreffen, ebenfalls verändert werden und anschließend sogar eine Weiterleitung an das BKA erfolgt.

Auch wenn das von den Providern nicht so implementiert wird, wie von ZDNet unterstellt, bleibt die Frage, was mit den E-Mails geschieht.

Die Düsseldorfer Sperrverfügungen aus dem Jahre 2002 haben gezeigt, dass die DNS-Sperre praktisch oftmals tatsächlich dazu führt, dass auch keine E-Mails mehr ankommen.

Nachdem wir es hier zudem auch mit einem technisch geheimen Prozedere zu tun haben, wird man vermutlich erst von Betroffenen erfahren, ob die Mails weiterhin durchkommen oder nicht. Bleibt zu hoffen, dass das BKA die gesetzlich vorgesehene Information des betroffenen Diensteanbieters nach § 1 Abs. 3 ZugerschwG nicht über diesen Kanal vornimmt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie das BKA (besser nicht).

posted by Stadler at 10:45  

31.7.09

Hoffmann-Riem hält Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig

Der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat in einem Interview mit dem ZDF Kulturmagazin Aspekte erklärt, dass er das Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig hält, u.a. weil es dem Bund bereits an der Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Hoffmann-Riem war vor seinem Ausscheiden aus dem ersten Senat des Gerichts als Berichterstatter an einer ganzer Reihe von Entscheidungen beteiligt, durch die freiheitsbeschränkende Gesetze (u.a. großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung) kassiert wurden. Er gilt als einer der renommiertesten Verfassungsrechtler in diesem Land.

Was die staatsrechtlichen Bedenken gegen das Sperrgesetz angeht, empfehle ich einmal mehr die Lektüre meines Schreibens an den Bundespräsidenten.

Die Sendung wird heute Abend um 22:30 (ZDF) ausgestrahlt.
Update: Das Interview mit Hoffmann-Riem ist beim ZDF bereits online verfügbar.

posted by Stadler at 10:40  

31.7.09

Netzsperren: Was passiert eigentlich mit den Mails?

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Netzsperren wurde bislang wenig darüber gesprochen, was mit den E-Mails passiert, die an den Inhaber einer gesperrten Domain gerichtet sind. Kommen diese Mails weiterhin beim Empfänger an, werden sie unterdrückt und landen auf dem Stopp-Server oder werden sie gar an das BKA weitergeleitet?

ZDNet hat in einer Bildergallerie (Bild 8), die erläutern soll, wie die DNS-Zensur funktioniert, dargestellt, dass alle Mails, die an die gesperrte Domain gerichtet sind, an das BKA weitergeleitet werden (sollen).

Diese Vorgehensweise entspräche freilich keinesfalls der gesetzlichen Regelung, die eine Weiterleitung von E-Mails an das BKA nicht vorsieht.

Das Beispiel von ZDNet geht freilich davon aus, dass die sog. MX Einträge, die ausschließlich den Mailverkehr betreffen, ebenfalls verändert werden und anschließend sogar eine Weiterleitung an das BKA erfolgt.

Auch wenn das von den Providern nicht so implementiert wird, wie von ZDNet unterstellt, bleibt die Frage, was mit den E-Mails geschieht.

Die Düsseldorfer Sperrverfügungen aus dem Jahre 2002 haben gezeigt, dass die DNS-Sperre praktisch oftmals tatsächlich dazu führt, dass auch keine E-Mails mehr ankommen.

Nachdem wir es hier zudem auch mit einem technisch geheimen Prozedere zu tun haben, wird man vermutlich erst von Betroffenen erfahren, ob die Mails weiterhin durchkommen oder nicht. Bleibt zu hoffen, dass das BKA die gesetzlich vorgesehene Information des betroffenen Diensteanbieters nach § 1 Abs. 3 ZugerschwG nicht über diesen Kanal vornimmt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie das BKA (besser nicht).

posted by Stadler at 09:45  

30.7.09

Unvollständige Widerrufsbelehrung nicht immer wettbewerbswidrig

Carsten Föhlisch weist auf eine Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 20.02.2009, Az. 5 W 19/09) hin, wonach eine unvollständige Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften nicht zwingend als Wettbewerbsverstoß zu ahnden sein muss, sondern u.U. an der Spürbarkeitsschwelle (§ 3 Abs. 1 UWG) scheitern kann. Das klingt vernünftig, für alle die Verstöße, bei denen nicht ohne weiteres ersichtlich ist, dass der Kunde von einem Widerruf abgehalten wird bzw. ein solcher tatsächlich erschwert wird.

posted by Stadler at 17:21  

30.7.09

Unvollständige Widerrufsbelehrung nicht immer wettbewerbswidrig

Carsten Föhlisch weist auf eine Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 20.02.2009, Az. 5 W 19/09) hin, wonach eine unvollständige Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften nicht zwingend als Wettbewerbsverstoß zu ahnden sein muss, sondern u.U. an der Spürbarkeitsschwelle (§ 3 Abs. 1 UWG) scheitern kann. Das klingt vernünftig, für alle die Verstöße, bei denen nicht ohne weiteres ersichtlich ist, dass der Kunde von einem Widerruf abgehalten wird bzw. ein solcher tatsächlich erschwert wird.

posted by Stadler at 16:21  

30.7.09

JuLi-Vorsitzender: Die Abschaffung der Internet-Zensur ist für mich Koalitionsbedingung

In einem Interview mit der Münchener Abendzeitung hat sich der Vorsitzende der Jungen Liberalen und Bundestagskandidat der FDP Johannes Vogel zum Thema Netzsperren klar positioniert. Er sagte wörtlich:

„Die Abschaffung der Internet-Zensur etwa ist für mich Koalitionsbedingung. (…) Wenn die Union mit uns eine Koalition bilden will, werden wir als Bedingung stellen, zentrale Freiheitseinschränkungen der letzten Jahre zurückzunehmen.“

Man wird Herrn Vogel und andere Leute in der FDP zum gegebenen Zeitpunkt an solche Aussagen erinnern müssen. Wir wissen allerdings alle, was von Politikerversprechen, gerade in Wahlkampfzeiten, zu halten ist.

posted by Stadler at 11:30  

30.7.09

Zugangserschwerungsgesetz tritt nicht zum 01.08. in Kraft

Das Zugangserschwerungsgesetz wird nicht wie geplant am 01.08.09 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz auch noch nicht ausgefertigt, weshalb weiterhin die Möglichkeit besteht, dass dieses evident verfassungswidrige Gesetz von Köhler in Ausübung seines Prüfungsrechts gestoppt wird.

Die Hintergründe der Verzögerung wirken bizarr. Denn es ist offenbar so, dass die Bundesregierung das Gesetz deshalb verzögert, weil man sehr spät doch noch erkannt hat, dass das Gesetz aus europarechtlichen Gründen vorab der Kommission und den anderen EU-Staaten für drei Monate zur Stellungnahme vorgelegt werden muss. Aus diesem Grund wurde das Gesetz dem Bundespräsidenten noch gar nicht zugeleitet. In diesem Zusammenhang stellt sich freilich auch die Frage, weshalb die Bundesregierung ein Gesetz verzögern kann, das bereits alle parlamentarischen Hürden genommen hat und nach dem erklärten Willen des Bundestags zum 01.08.09 in Kraft treten sollte. Der jetzige Ablauf ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Deutsche Bundestag die Zügel der Gesetzgebung nicht mehr in der Hand hält.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes will sich die Bundesregierung offenbar mit den Sperrverträgen behelfen, die einige große Provider unterzeichnet haben.

Zwischenzeitlich wurde auch bekannt, dass die Umsetzung der Sperrinfrastruktur die Provider wohl einen dreisteligen Millionenbetrag kosten wird, den sie aus eigenen Mitteln aufbringen müssen, denn eine Entschädigungsregelung sieht das Gesetz nicht vor. Hier bleibt zu hoffen, dass zumindest der ein oder andere Provider den Rechtsweg beschreiten wird, um diesen ebenfalls verfassungsrechtlich problematischen Aspekt anzugreifen.

posted by Stadler at 10:30  
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