Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.7.09

Netzsperren: Was passiert eigentlich mit den Mails?

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Netzsperren wurde bislang wenig darüber gesprochen, was mit den E-Mails passiert, die an den Inhaber einer gesperrten Domain gerichtet sind. Kommen diese Mails weiterhin beim Empfänger an, werden sie unterdrückt und landen auf dem Stopp-Server oder werden sie gar an das BKA weitergeleitet?

ZDNet hat in einer Bildergallerie (Bild 8), die erläutern soll, wie die DNS-Zensur funktioniert, dargestellt, dass alle Mails, die an die gesperrte Domain gerichtet sind, an das BKA weitergeleitet werden (sollen).

Diese Vorgehensweise entspräche freilich keinesfalls der gesetzlichen Regelung, die eine Weiterleitung von E-Mails an das BKA nicht vorsieht.

Das Beispiel von ZDNet geht freilich davon aus, dass die sog. MX Einträge, die ausschließlich den Mailverkehr betreffen, ebenfalls verändert werden und anschließend sogar eine Weiterleitung an das BKA erfolgt.

Auch wenn das von den Providern nicht so implementiert wird, wie von ZDNet unterstellt, bleibt die Frage, was mit den E-Mails geschieht.

Die Düsseldorfer Sperrverfügungen aus dem Jahre 2002 haben gezeigt, dass die DNS-Sperre praktisch oftmals tatsächlich dazu führt, dass auch keine E-Mails mehr ankommen.

Nachdem wir es hier zudem auch mit einem technisch geheimen Prozedere zu tun haben, wird man vermutlich erst von Betroffenen erfahren, ob die Mails weiterhin durchkommen oder nicht. Bleibt zu hoffen, dass das BKA die gesetzlich vorgesehene Information des betroffenen Diensteanbieters nach § 1 Abs. 3 ZugerschwG nicht über diesen Kanal vornimmt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie das BKA (besser nicht).

posted by Stadler at 09:45  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.