Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.2.09

Pirate Bay: Blumen für die Frau des Zeugen

Eine herzerwärmende Geschichte über den Pirate-Bay Prozess hat die taz heute im Angebot. Ein als Zeuge vernommener Medienwissenschaftler wurde vom Gericht gefragt, ob er Auslagen geltend macht. Er hat dies verneint un dem Richter gesagt, er solle stattdessen seiner Frau einen Blumenstrauss zum heutigen Hochzeitstag schicken.

Und wie es scheint, ersäuft die Frau des Professors gerade in Blumen, weil bloggende Prozessbeobachter den Blumenwunsch ins Netz getragen haben und viele böse Filesharer dann sogleich zu Fleurop gerannt sind und einen Strauß in Auftrag gegeben haben.
Quelle: taz vom 27.02.09

posted by Stadler at 18:02  

27.2.09

BVerfG gibt Eilantrag gegen bay. Versammlungsgesetz teilweise statt

Das neue bayerische Versammlungsgesetz wurde vom BVerfG im Eilverfahren teilweise außer Kraft gesetzt.

Auch wenn damit noch keine abschließende Einschätzung der Verfassungsmäßigkeit verbunden ist, trifft das Bundesverfaassungsgericht derartige Eilentscheidungen regelmäßig nur dann, wenn das Gesetz anschließend auch (teilweise) kassiert wird.

Eine nachträgliche Ohrfeige für Beckstein und seine freiheitsfeindliche Sicherheitspolitik.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 27.02.09

posted by Stadler at 14:04  

27.2.09

Ich soll einen Blogeintrag löschen

Heute rief mich ein Kollege an, teilt mir mit, dass er die Nachtagenten GmBH vertritt und stellt mir anheim, einen Blogeintrag zu löschen, in dem ich über ein Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt berichtet habe, das wiederum ein anderer Kollege bei sich ins Netz gestellt hatte. Die Nachtagenten stören sich an der negativen PR, die durch diese Berichterstattung unter Nennung ihres Firmennamens entsteht.

Ich frage mich, was gewesen wäre, wenn ein Journalist im Termin gesessen hätte und dann in einer Zeitung über das Verfahren berichtet worden wäre.

Nach kurzer Überlegung habe ich mich entschlossen, den Beitrag unverändert online zu lassen. Für mich streitet die Meinungs- und Pressefreiheit, ich habe keine unwahren Tatsachen über das Unternehmen verbreitet und es besteht ein Berichterstattungsinteresse.

posted by Stadler at 13:22  

27.2.09

Sarkozy der Urheberrechtsverletzer

Der französische Staatspräsident ist als Hardliner im Kampf gegen das illegale Filesharing bekannt.

Dass er und seine Partei es selbst nicht so genau nehmen mit dem Urheberrecht an aktuellen Pop-Hits, stellt wohl nur einen scheinbaren Widerspruch dar. Denn die Verlogenheit gehört zum Charakter der meisten Hardliner.

Sarkozy hat im Wahlkampf den Hit „Kids“ der Band MGMT auf Wahlkampfveranstaltungen und in zwei Online-Videos benutzt, ohne ausreichende urheberrechtliche Gestattung. Das Label der Band will die Partei Sarkozys (UMP) nun verklagen.

Auch hier müsste es heißen: Three Strikes And You’re Out, Monsieur Sarkozy.

Quelle: laut.de

posted by Stadler at 09:38  

27.2.09

Wenn der Datenschutz noch einen Sinn haben soll…

…muss das Internet einbezogen werden, sagt Spiros Simitis der Süddeutschen Zeitung (SZ vom 27.02.09, S. 5). Simitis gilt als einer der Väter und Vordenker des deutschen Datenschutzrechts.

Simitis sagt u.a., dass der Staat vielfach gar keine Daten mehr sammeln muss, sondern, dass es genügt, wenn er sich der von Privaten errichteten Datenbanken bedient. Das ist das Konzept der Vorratsdatenspeicherung und es funktioniert in vielen Bereichen. Vielleicht ist das auch der wirkliche Grund, warum der Staat so zögerlich und erst nach massiven Skandalen langsam damit beginnt, die private Datensammelwut zu begrenzen. Denn Herr Schäuble weiß natürlich, dass das Daten sind, auf die auch der Staat bei Bedarf zugreifen kann.

Simitis beklagt außerdem, dass die Leute im Internet Daten und Einverständniserklärungen routinemäßig ohne weitere Überlegung abgegeben und bringt das aktuelle Beispiel Facebook ins Spiel. Aber gerade dieser Fall zeigt, dass man bei den Nutzern durchaus ein Bewusstsein für ihre persönlichen Daten wecken kann.

posted by Stadler at 07:07  

26.2.09

Populismus, Verdachtskündigung, herzlose Juristen

Eigentlich nicht mein Thema und gerade am heutigen Tag irgendwie zu populär, weshalb ich gezögert habe, hierzu was zu schreiben.

Aber den Rattenfängern die Deutungshoheit zu überlassen, ist auch keine gute Idee.

Blog-Polemiker Klaus Graf, der heute allerdings klar von Wolfgang Thierse auf die Plätze verwiesen wurde, stellt die entscheidende Frage: „Was in breiter gesellschaftlicher Wahrnehmung als ungerecht empfunden wird, darf das ein Gericht als rechtens bewerten?“

Das darf es nicht nur, sondern das muss es im Zweifel sogar. Es ist nicht Sache der Gerichte, dem Volk nach dem Maul zu reden und dem „gesunden Volksempfinden“ zu folgen. Die Gerichte sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Das funktioniert oft nicht so gut, vielleicht hat es das auch in diesem Fall nicht. Aber die Gerichte von einer stimmungsbasierten Mehrheitsmeinung abhängig zu machen, wäre tatsächlich barbarisch und würde diese Gesellschaft direkt in den Unrechtsstaat führen. Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz gehören zu den Grundpfeilern des freiheitlich demokratischen Staats. Und diese Grundpfeiler gilt es unbedingt zu verteidigen.

Dürfen Politiker Gerichte eigentlich gar nicht kritisieren? Doch, dürfen Sie. Aber ein gewählter Volksvertreter sollte dabei gegenüber der dritten Gewalt ein gewisses Maß an Zurückhaltung walten lassen.

Dass sich jeder schon eine abschließende Meinung gebildet hat, bevor die schriftlichen Urteilsgründe überhaupt vorliegen, ist eine andere Geschichte.

Es ist wieder einmal der Tag der Stammtischbrüder, Heuchler und Demagogen. Es sind viele und ihre Stimme ist gerade sehr laut.

posted by Stadler at 21:59  

26.2.09

Die Junge Union und Twitter

Habe mir gerade das Twitter-Profil der Jungen Union angeschaut und festgestellt, dass es dort in mindestens jedem zweiten Tweet der letzten Zeit um Linke geht. Kehren die ideologischen Auseinandersetzung zurück? Vermutlich gibt es in diesem Land gerade wirklich keine anderen Probleme.

posted by Stadler at 18:06  

26.2.09

OLG Düsseldorf verneint Unterlassungsanspruch von Rolex gegen eBay erneut

Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 24.02.2009 (Az.: I-20 U 204/02) erneut entschieden, dass eBay nicht als Störer für beanstandete Markenrechtsverletzungen gegenüber Rolex haftet.

Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Sache zuvor am 19. April 2007 – Internetversteigerung II – entschieden, dass eBay als Störerin in Betracht komme, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen und damit ein anderslautendes Urteil des OLG Düsseldorf aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat jetzt die Berufung der Firma Rolex am 24. Februar 2009 wieder zurückgewiesen.

Die Firma Rolex habe, so der Senat, nicht ausreichend dargelegt, dass es nach entsprechenden Hinweisen des Markeninhabers noch zu gleichartigen Markenrechtsverletzungen gekommen sei, die ebay hätte verhindern müssen.

EBay sperrt inzwischen mit Hilfe eines Filterprogramms Angebote, die Markennamen offensichtlich unzulässig verwendeten. Es sei aber eBay nicht zumutbar, jedes Angebot vor der Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen, weil eine solche Pflicht das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellt.

Ob das so ganz der Vorgabe des BGH entspricht? ;-)

Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 26.02.2009

posted by Stadler at 15:37  

26.2.09

Nachtagenten: Unzulässige Partyfotos im Internet

Das Nachtleben wird mittlerweile häufig von Partyfotografen bevölkert, die Menschen in Clubs, Discotheken und auf öffentlichen Veranstaltungen fotografieren und diese Fotos dann auf speziellen Community-Plattformen im Internet veröffentlichen.

Das Amtsgericht Ingolstadt hat nunmehr mit Urteil vom 03.02.2009 (Az.: 10 C 2700/08) dem Münchener Betreiber „Nachtagenten“ untersagt, das Foto eines Discothekenbesuchers ohne dessen Einwilligung im Internet zugänglich zu machen und zu verbreiten.

Das Urteil des Amtsgerichts kann sich auf eine eindeutige gesetzliche Regelung stützen. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Ein Bildnis ist immer dann gegeben, wenn eine Person erkennbar wiedergegeben wird. Und genau das ist die Funktion dieser Partyfotos. Die Leute sollen sich im Internet wiederfinden, Menschen sollen auf diesen Fotos von anderen erkannt werden.

Ausnahmen lässt das Gesetz nur in engen Grenzen zu. Für öffentliche Veranstaltungen kommt zwar die Ausnahme des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG in Betracht, wenn Bilder auf Versammlungen, Aufzügen oder bei ähnlichen Vorgängen gemacht werden. Allerdings ist dort die Abbildung des Geschehens von Belang, die Abbildung der Ansammlung muss im Vordergrund stehen und die Personen dürfen nur notwendiges Beiwerk bilden. Wer also beispielsweise zu einem Fußballspiel geht und zufällig in den Focus einer Fernsehkamera gerät, kann keine Unterlassung verlangen.

Anders ist dies bei den Partyfotos, die für Plattformen wie die Nachtagenten gemacht werden. Hier geht es auf den einzelnen Fotos nicht vordergründig um die Abbildung einer Veranstaltung, sondern darum, einzelne Partygänger hervorzuheben und zu porträtieren. Die Fotografierten sind also nicht notwendiges Beiwerk, sondern Schwerpunkt der Bilder.

Im Zweifel sind solche Fotos und deren Veröffentlichung deshalb nur dann rechtmäßig, wenn der Fotograf die Einwilligung des Fotografierten einholt, oder der Veranstalter die Besucher einzelne Einwilligungserklärungen unterschreiben lässt.

Die weit verbreitete Praxis, Menschen in Clubs und Discos zu fotografieren und diese Bilder ins Netz zu stellen, ist also im Regelfall gesetzeswidrig.
Urteil des AG Ingolstadt

posted by Stadler at 12:54  

26.2.09

MFM-Empfehlung gilt nicht bei Privatnutzung von Produktfotos für eBay-Verkauf

Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigt mit Urteil vom 03.02.2009 (Az. 6 U 58/08) die Rechtsprechung zahlreicher anderer Gerichte, wonach die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Empfehlungen) als Grundlage für die richterliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO bei der Verletzung von Bildrechten herangezogen werden können.

Interessant ist aber die Feststellung des Gerichts, dass die MFM-Liste nicht für die unberechtigte Nutzung eines zu gewerblichen Zwecken hergestellten Fotos im Rahmen einer Internetauktion gilt. Das Gericht hält insoweit (im konkreten Fall) einen Betrag von EUR 20,- als angemessene Lizenzgebühr und damit als Schaden im Rahmen der Lizenzanalogie für ausreichend.

Der Beklagte hatte als privater Verkäufer bei ebay einen gebrauchten GPS-Empfänger angeboten und sich für seie Auktion ein geschütztes Produktfoto des Klägers kopiert.

posted by Stadler at 11:43  
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