Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.2.09

MFM-Empfehlung gilt nicht bei Privatnutzung von Produktfotos für eBay-Verkauf

Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigt mit Urteil vom 03.02.2009 (Az. 6 U 58/08) die Rechtsprechung zahlreicher anderer Gerichte, wonach die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Empfehlungen) als Grundlage für die richterliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO bei der Verletzung von Bildrechten herangezogen werden können.

Interessant ist aber die Feststellung des Gerichts, dass die MFM-Liste nicht für die unberechtigte Nutzung eines zu gewerblichen Zwecken hergestellten Fotos im Rahmen einer Internetauktion gilt. Das Gericht hält insoweit (im konkreten Fall) einen Betrag von EUR 20,- als angemessene Lizenzgebühr und damit als Schaden im Rahmen der Lizenzanalogie für ausreichend.

Der Beklagte hatte als privater Verkäufer bei ebay einen gebrauchten GPS-Empfänger angeboten und sich für seie Auktion ein geschütztes Produktfoto des Klägers kopiert.

posted by Stadler at 11:43  

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