Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.12.09

Warum darf der ehemalige BGH-Richter Neskovic die Geheimdienste nicht kontrollieren?

Wolfgang Neskovic, Kandidat der Fraktion der Linken, hat bei der geheimen Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Geheimdienste (PKG) im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und wird dem Gremium daher nicht angehören.

Dabei kann gerade einem wie Neskovic kaum der Vorwurf mangelnder Verfassungstreue gemacht werden. Neskovic war Richter am Bundesgerichtshof und lange Jahre Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck. Neskovic hat die SPD in den 90’er Jahren wegen des Asylkompromisses und der Zustimmung zum großen Lauschangriff verlassen und hält die Partei seither für rechtsstaatlich unzuverlässig. Möglicherweise hat gerade die SPD jetzt die Gelegenheit genutzt, den Spieß umzudrehen, um zusammen mit der Union dafür zu sorgen, dass Neskovic bei der Abstimmung durchfällt. Das ist schon allein deshalb wahrscheinlich, weil Neskovic, der nicht einmal Mitglied der Linkspartei ist, in der vergangenen Legislaturperiode im BND-Untersuchungsausschuss unangenehme Fragen gestellt hatte, insbesondere in Richtung von Frank-Walter Steinmeier und seine Rolle im Fall Kurnaz. Möglicherweise hat sich bei der gestrigen Abstimmung deshalb die große Koalition ein letztes Mal zusammengefunden.

Neskovic verfügt über Qualitäten, die vielen Abgeordneten heute fehlen. Er ist ein unbequemer Parlamentarier, der gerade mit Blick auf das PKG mehrfach die zutreffende Ansicht geäußert hat, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland nicht funktioniert. Und weil die politischen Mehrheiten in diesem Land daran auch nichts ändern wollen, wird einer wie Neskovic als Störfaktor betrachtet, den man lieber nicht dabei haben möchte.

Und aus diesem Grund hat eine Mehrheit von Abgeordneten, deren rechtsstaatliche Gesinnung eigentlich zu hinterfragen wäre, im Deutschen Bundestag gegen Neskovic gestimmt.

posted by Stadler at 10:15