BVerfG gibt Eilantrag gegen bay. Versammlungsgesetz teilweise statt
Das neue bayerische Versammlungsgesetz wurde vom BVerfG im Eilverfahren teilweise außer Kraft gesetzt.
Auch wenn damit noch keine abschließende Einschätzung der Verfassungsmäßigkeit verbunden ist, trifft das Bundesverfaassungsgericht derartige Eilentscheidungen regelmäßig nur dann, wenn das Gesetz anschließend auch (teilweise) kassiert wird.
Eine nachträgliche Ohrfeige für Beckstein und seine freiheitsfeindliche Sicherheitspolitik.