Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.11.16

BGH verneint Störerhaftung bei passwortgeschütztem W-LAN

Der BGH hat in einer heute verkündeten Entscheidung eine Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses verneint, wenn das W-LAN ausreichend (WPA2) verschlüsselt ist. Hierzu reicht nach Ansicht des BGH auch die Benutzung des vom Routerhersteller auf das Gerät aufgebrachten 16-stelligen Schlüssels, wenn es sich hierbei um ein Passwort handelt, das vom Hersteller für jedes Gerät individuell vergeben wird (Urteil vom 24.11.2016, Az.: I ZR 220/15). Das klang beim I. Zivilsenat in der Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ noch anders.

Die Bedeutung der Entscheidung für Fälle des Filesharing ist allerdings begrenzt. Denn der BGH geht zunächst einmal von der Vermutung aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zur Störerhaftung – die eine Haftung für Rechtsverletzungen Dritter ist – gelangt man überhaupt erst dann, wenn man ausreichend darlegen kann, dass eine Rechtsverletzung durch einen Dritten ernsthaft und konkret in Betracht kommt. Wenn es sich hierbei um einen unbekannten Dritten handeln soll, der den Router gehackt hat, dann müssen die konkreten Umstände dargelegt werden, unter denen sich der Dritte den unberechtigten Zugang verschafft hat. Das ist im Zweifel kaum möglich. Im vorliegenden Fall wird sich der BGH mit dieser Frage vermutlich nicht näher befasst haben, weil er insoweit auf die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen zurückgegriffen hat und an diese auch gebunden ist.

In den typischen Fällen des Filesharings wird diese Entscheidung den Anschlussinhabern also nicht helfen.

posted by Stadler at 17:50  

3 Comments

  1. Wieso muss der Router von Dritten gehackt worden sein? Der Anschlussinhaber kann doch ein Banner mit dem Passwort an den Balkon gehhängt haben…

    Comment by BerndF — 24.11, 2016 @ 21:34

  2. Die Anmerkung von Bernd ist richtig. Nicht alles ist ein Hack. Dennoch sollte jeder wissen, dass auch WPA2 bereits geknackt worden ist und daher nicht mehr als sicher gelten kann.

    Nochmal kurze Internetschulung:

    Hacken: In ein System eindringen, nicht feindlich, oft bezahlt von den Firmen, um Lücken im System zu finden. Die meisten Hacker halten sich für nicht kriminell, oder werden nach dem Auffliegen von MS eingestellt für viel Geld.

    Knacken: Nur das Passwort in Erfahrung bringen, oft werden Firmen dann informiert, damit kein weiterer Schaden entsteht, das wird gut entlohnt.

    Cracken: Feindliches Eindringen, um jedem zu schaden, der vor der Flinte steht. Kriminelle, also das, was Laien leider mit Hackern verwechseln. Die Typen sollten sich in den USA erwischen lassen, damit sie ein paar Jahrzehnte einsitzen.

    Comment by Fluppe — 26.11, 2016 @ 14:16

  3. Eine Gruppe habe ich noch vergessen. Die simplen Kriminellen, die mittels im Netz gekauften Trojaner per Mail die Rechner kapern. Da kann ich allerdings wenig Mitleid empfinden, denn der Idiot sitzt vor dem Rechner.

    Und bitte nicht mehr in Hilfeforen schreiben, der PC sei gehackt worden, nur weil ein Kleinkind im Vorschulkindergarten das Passwort 123 der Kindergärtnerin herausgefunden hat. Das hat mit Hacken auch nichts zu tun.

    In ca. zwanzig Jahren werden wir alle auf ein relatives Bildungsniveau gebracht haben, was die Onlinetätigkeiten betrifft. Ich bin zuversichtlich, auch wenn sich in Deutschland bis heute 24% der Bevölkerung noch niemals im Internet befunden hat. Man glaubt es kaum, es ist aber so.

    Comment by Fluppe — 26.11, 2016 @ 16:14

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