Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.11.16

Abmahnwelle Black Friday?

Wenn Sie bei Black Friday immer noch an einen Börsenchrash im Jahre 1929 denken, dann sind sie wirklich von vorgestern, denn es handelt sich mittlerweile um eine aus den USA herübergeschwappte Bezeichnung für den letzten Freitag im November, in dem der Handel, quasi zu Beginn des Weihnachstgeschäfts gerne Umsatzrekorde einfahren würde. Gesagt getan. Zu so einer richtigen Hype- und Marketingwelle gehört in Deutschland natürlich auch noch eine gestandene Abmahnwelle. Ein windiges Unternehmen aus Hongkong hat im Jahre 2013 die deutsche Wortmarke Black Friday eintragen lassen und wenn man sich das dazugehörige, schwindelerregende Waren- und Dienstleistungsverzeichnis anschaut, muss man sofort den Eindruck gewinnen, dass das eigentliche Geschäftsmodell hinter der Marke von vornherein das Abmahngeschäft war. Gesagt getan, wie die SZ berichtet.

Sollten sich die Abmahnungen der Super Union Holdings Ltd allerdings allein darauf stützen, dass Händler Sonderangebote o.ä. für den heutigen Black Friday anpreisen und ankündigen, dürfte die markenmäßige Benutzung zur Bezeichnung einer Ware- oder Dienstleistung äußerst zweifelhaft sein. Die Abmahnwelle könnte also ein Sturm im Wasserglas sein.

posted by Stadler at 17:03  

2 Comments

  1. Von der Abmahngeschichte abgesehen ist der Import dieser „Tradition“ besonders abwegig. Es ist schlicht der Tag nach Thanksgiving, d.h. ein Brückentag an dem viele Familien Zeit haben, Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Diesen Brückentag haben wir hier nicht, warum also so ein Hype?
    Das wäre in etwas so, wie wenn der 27.12. – einer der umsatzstärksten Tage in Deutschland – in die USA exportiert würde. Dort ist es nicht üblich, „zwischen den Jahren“ frei zu haben und das Thema Weihnachten ist schon lange durch.

    Comment by Oliver — 26.11, 2016 @ 11:27

  2. Das Wort „windig“ hat zwar nichts mit dem Wetter zu tun, hätte aber trotzdem nicht durchgestrichen werden müssen, denn es ist nicht geschäftsschädigend, dazu gibt es bereits Urteile.

    Ich schreibe gerne, dass die meisten z. B. in GB registrierten Firmen mit dem Merkmal Ltd. von Kriminellen betrieben werden. Das ist eine allseits bekannte Tatsache, ein Kriminellenmagnet, Briefkastenfirmen. Daher bei Onlineshops und Co. immer fein das Impressum durchforsten. Ltd. entspricht nicht unserer guten, alten GmbH, sondern bedeutet, diese Firmen sind durch niemanden worauf auch immer geprüft worden.

    Comment by Fluppe — 26.11, 2016 @ 13:25

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