Revision von Tauss offensichtlich unbegründet
Die Revision des früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss gegen eine Veurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist vom BGH mit Beschluss vom 24.08.2010 ohne mündliche Verhandlung als offensichtlich unbegründet verworfen worden.
Die Pressemitteilung des BGH ist leider nicht sehr ergiebig und weist nur daraufhin, Tauss hätte die allgemeine Sachrüge erhoben, also die Verletzung materiellen Rechts gerügt.
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