Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.8.10

Was tun bei Filesharing-Abmahnungen?

Ein Hinweis in eigener Sache: In der aktuellen Ausgabe der Computerzeitschrift c’t ist ein Artikel von Holger Bleich, Joerg Heidrich und mir mit dem Titel „Schwierige Gegenwehr – Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen?“ erschienen.

Update vom 02.09.10: Der Artikel ist mittlerweile im Volltext online

posted by Stadler at 20:46  

10 Comments

  1. Eigentlich sollte man diese Art von Artikeln gesetzlich untersagen- nach Konsum hinterlassen sie nämlich das schwer depressive Gefühl von Hilflosigkeit gegenüber einem Rechtssystem, das mit der neuen digitalen Welt und deren Handhabung komplett überfordert ist und den Bürger chancen- und hilflos ausgeliefert zurück lässt.
    Wenn man seine Gesamtdosierung an Antidepressiva dann endlich intus hat, beginnt die Frage, wie sich derartige Zustände einer Rechtsverschiebung wieder in die Mitte zurückbringen lassen. Artikel in der C´t alleine werden das wohl nicht bewirken. Leider.
    Dennoch: Danke fürs Zusammenfassen, was man bereits seit Langem geahnt hat.

    Comment by Groucho — 30.08, 2010 @ 11:39

  2. Artikel in der C´t alleine werden das wohl nicht bewirken. Leider.

    Persönliche Meinungsäußerung: Sollte der Artikel beim Leser die Wirkung erzeugen, wie es Groucho oben beschrieben hat (wovon ich persönlich übrigens ebenfalls ausgehe), dann gäbe es sicherlich Möglichkeiten den Artikel einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So könnten die Autoren als Urheber und der Verlag als Inhaber verwandter Schutzrechte den Artikel freigeben bzw. mit CC-Lizenz freigeben (z.B. weitere Veröffentlichung nur unter Namensnennung von Autoren und heise-Verlag o.ä.). Alles weitere würde der „Schneeballeffekt“ sicherlich erledigen.
    Zur Betonung: Ich möchte keine Diskussion nach dem Motto „aber die Autoren müssen doch auch von etwas leben…“ oder dergleichen anzetteln, sondern vielmehr darauf hinweisen, daß es für die Autoren durchaus Möglichkeiten gäbe (in dem Fall sogar werbewirksam) ihre Botschaft ins Land zu tragen. Immerhin ist die Zeitschrift c’t (nebst online-Präsenz heise.de) nach meinem Empfinden so ziemlich einsam auf dem Markt im Bezug auf derartige Artikel.
    Daß darauf durchaus auch eingegangen wird, kann man ganz konkret z.B. einem (Durchwink-)Beschluß des LG Köln entnehmen: http://tinyurl.com/lgkoeln
    Zwar erneut eine absolute Farce seitens LG Köln („Medienhaupotstadt“ kommt wohl nicht von ungefähr), nichtsdestotrotz scheint der Artikel von Holger Bleich Beachtung gefunden zu haben, worauf man m.E. aufbauen kann u. soll.
    Randbemerkung: Es wäre natürlich ein Leichtes, den Artikel einfach durch’n scanner zu jagen und „zufällig“ irgendwo im Netz zu finden. Allerdings ist das gezeichnete Bild des „raubmordkopierenden Verbrechers“ nun ‚mal falsch und ein Konstrukt diverser PR-Agenturen im Auftrag der Medien-Lobby-Verbände/Vereine, weswegen man so etwas i.d.R. auch nicht antreffen wird.
    Zumal ich persönlich den heise-Verlag nicht so einschätzen würde, daß die über’n honeypot ihren eigenen Kram verbreiten um daraus über Abmahnungen Profit zu generieren. DAS machen deren Kollegen vom GVU e.V., BVMI e.V., vermutlich auch die Kollegen vom Boersenverein e.V. und weitere doch bereits seit Jahren…ungestraft.

    @Stadler, ganz konkret gefragt: Was hälst du als Co-Autor davon, den Artikel freizugeben (in welcher Art auch immer…), um derartige Diskussionen nicht nur in einschlägigen Foren zu führen sondern um evtl. auch eine breitere Leserschaft nach Möglichkeit ebenfalls darauf aufmerksam machen zu können?

    Was tun bei Filesharing-Abmahnungen?

    Weshalb wird diese Frage eigentlich immer nur zivilrechtlich versucht zu beantworten?
    Mögliche Antwort nach meiner pers. Sicht: Strafanzeige erstatten! Z.B. wegen des Verdachtes des Prozeßbetrug (Aktivlegitimation, Kosten nach RVG…) oder wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung (zig GmbHs kommen und gehen, „anti-piracy-Firmen“ als Briefkasten, Finanzierung der „Verfolgung“ aus’m Beitragstopf diverser Lobbyverbandmitglieder…)
    @all: Was spräche dagegen? Was hätte der Abgemahnte denn schon zu verlieren!
    Und viel wichtiger: Daß die Abmahner im großen Stil Recht mißbrauchen sollte m.E. so langsam aber sicher auch einmal im Bewusstsein der Leute ankommen und offen diskutiert werden… Mir ist zwar klar, daß durch jahrelange Propaganda-Kampagnen seitens Medien-Lobby viele Gehirne bereits gewaschen sein dürften, das ändert aber nun ‚mal nichts daran wer der eigentliche „Verbrecher“ im Abmahnwahn ist! Denkt ‚mal drüber nach…

    In diesem Sinne, Baxter

    Comment by Baxter — 30.08, 2010 @ 23:04

  3. @Groucho: Einer CC-Lizenz wird der Verlag kaum zustimmen können, immerhin lebt er von den Inhalten in den Zeitschriften. Aber ich stoße mal, an, dass unser Text bald online geht, sollte diese Woche noch klappen.

    Viele Grüße
    Holger Bleich

    Comment by Holger Bleich — 31.08, 2010 @ 11:11

  4. @Baxter: Den Artikel kann ich schon deshalb nicht freigeben, weil ich nicht über das Urheberrecht von Holger Bleich und Joerg Heidrich verfügen kann, die beide Mitarbeiter des Heise-Verlags sind. Vermutlich beantwortet aber Anm. 3 Deine Frage.

    Comment by Stadler — 31.08, 2010 @ 11:55

  5. @Baxter Ergänzend: Ist in Arbeit, der Artikel wird in den nächsten zwei Tagen komplett im Web stehen. Thomas hat sich über einen fiesen Knebelvertrag von mir fast aller Verbreitungsrechte berauben lassen, wollte er sagen;-)

    Comment by Holger Bleich — 31.08, 2010 @ 13:08

  6. http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html

    Viele Grüße
    Holger Bleich

    Comment by Holger Bleich — 2.09, 2010 @ 10:53

  7. DANKE! thumbs up

    Comment by Baxter — 2.09, 2010 @ 13:26

  8. Spannend finde ich zz meinen Fall,

    Bin Umgezogen und an meiner alten Adresse ist Post von RA WD gelandet. Unterlassungserklärung und Zahlschein, das übliche anscheinend. (Nachsendeauftrag bestand schon – hat aber nicht funktioniert…)

    Der Brief war schon ne Zweitausfertigung, weil er ursprünglich an meine ganz alte Adresse ging. Irgendwann kam dann per Nachsendeauftrag die Mahnung, ich soll die UE abgeben. Hab ich mit ner mod.UE gemacht. Jetzt wollen sie das Geld von mir!?

    Witz dabei ist nur, das im Beweis zwar mein Name steht und meine Adresse, ich zum Tatzeitpunkt die Tatadresse aber schon lange nicht mehr bewohnt habe. – Was ich jetzt machen soll, weis ich auch nicht. Schätze aber, das bei mehreren 1000 Abmahnungen pro Monat mehrere Fehler unterlaufen…

    Comment by seppel2010 — 2.09, 2010 @ 18:41

  9. @seppel2010: Wenn sich der Nachweis führen lässt, dass der Anschluss zum Tatzeitpunkt nicht mehr auf Sie angemeldet war, dann ist die Position doch recht komfortabel.

    Comment by Stadler — 2.09, 2010 @ 18:47

  10. @stadler: Kann ich nachweisen. Ich hatte zum Tatzeitpunkt weder die Adresse noch einen Telefonanschluss dort. Entweder liegt dann der Fehler bei den Loggern oder den T-Koma Leuten… Weis nur nicht ob ich der Kanzlei ihren Irrtum mitteilen soll oder es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen soll?!

    Comment by seppel2010 — 2.09, 2010 @ 21:25

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