Welchen Zweck verfolgt das Prostituiertenschutzgesetz wirklich?
Zum seit langem kontrovers diskutierten Vorhaben eines sog. Prostituiertenschutzgesetzes liegt nunmehr ein vom Verein Dona Carmen veröffentlichter Arbeitsentwurf vor, der allerdings schon aus dem April stammt. Und bei manchen Gesetzen beginnt die Heuchelei bereits mit dem Namen. Das Gesetz gibt vor, die in der Prostitution Tätigen besser schützen zu wollen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. In Wirklichkeit zielt das Gesetz allerdings darauf ab, die legale Prostitution durch strenge Melde- und Beratungspflichten zu erschweren. Sexarbeiterinnen sollen künftig vom Staat registriert und stärker kontrolliert werden.
Prostituierte müssen sich künftig persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden. Wenn sie ihr örtliches Tätigkeitsgebiet ausweiten oder verlagern wollen, ist eine erneute Anmeldung bei der jeweils zuständigen Behörde erforderlich. Bestandteil des Anmeldeverfahrens ist auch ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Behörde zu dem auch gegen den Willen der Prostituierten eine Fachberatungsstelle beigezogen werden kann.
Die Behörde stellt dann eine Anmeldebestätigung aus, die u.a. die vollständigen Personalien enthalten muss und die Tätigkeitsorte. Die Kritiker sprechen auch vom „Hurenpass“. Die Ausstellung dieser Anmeldebescheinigung kann von der Behörde u.a. dann verweigert werden, wenn „eine Prostituierte oder ein Prostituierter nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsicht verfügt„. Die Formulierung ist ersichtlich angelehnt an die Rechtsfigur der Einsichtsfähigkeit von Minderjährigen, beispielsweise in § 828 Abs. 3 BGB. Wann diese Einsichtsfähigkeit bei einem erwachsenen Menschen allerdings zum eigenen Schutz fehlen soll und wie die Behörde das feststellen will, bleibt unklar.
Prostituierte müssen außerdem vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend jährlich eine gesundheitlichen Beratung bei einer Behörde wahrnehmen.
In der öffentlichen Debatte wurde das Gesetzesvorhaben vor allem damit begründet, dass man den Menschenhandel und die Zwangsprostitution effektiver bekämpfen wolle. In der Gesetzesbegründung tauchen diese Aspekte ebenfalls auf. Ob man allerdings schwere Straftaten tatsächlich besser bekämpfen kann, indem man die legale Prostitution reguliert, darf bezweifelt werden.
Das Ziel der Bundesregierung ist ganz offensichtlich jedenfalls die vollständigen Abschaffung der Anonymität im Bereich der Prostitution. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) spricht von einem „Zwangsouting“.
Das Gesetz ist also ganz ersichtlich ein Prostitutionserschwerungsgesetz. Denn viele Sexworker(innen) werden den behördlichen Spießroutenlauf nicht auf sich nehmen wollen bzw. aus Angst vor Stigmatisierung vor dem Gang zur Behörde zurückschrecken.
Und genau das dürfte auch die primäre Zielsetzung sein. Damit treibt man dann allerdings die Prostituierten (wieder) zurück in die Illegalität, was weder ihrem Schutz dienen kann, noch geeignet ist, ihre Selbstbestimmung zu fördern. Menschenhandel und Zwangsprostitution und damit Phänomene die ohnehin schwere Straftaten darstellen, werden sich kaum eindämmen lassen, indem man die legale Prostitution reglementiert.
Was wir hier sehen, ist schlicht das Wiedererstarken fragwürdiger konservativer Moralvorstellungen unter dem Deckmantel des Schutzes der Prostituierten. Eine freiheitliche Gesellschaft sollte der großen Koalition dieses Gesetzesvorhaben nicht durchgehen lassen.
Der Verein Dona Carmen, der sich nach eigener Aussage für die sozialen und politischen Rechte von Frauen einsetzt, die in der Prostitution arbeiten, spricht von einem schäbigen Gesetz. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (Best) kritisiert das Gesetz ebenfalls vehement.
Viel wichtiger wäre die Registrierung der Zuhälter und Vermieter , der überführten Menschenhändler und der bekannten Volksgruppen . Dieses Gewerbe ist seit Jahrhunderten das Gewerbe einer Volksgruppe.
Comment by Kellermann — 21.07, 2015 @ 07:59
Siehe auch „Paolo Pinkel“ .
Comment by Kellermann — 21.07, 2015 @ 08:01
Mmh, fällt der Kommentar von Kellermann bereits unter das § 130 StGB?
Comment by Jan — 21.07, 2015 @ 09:33
Ähäm, ich dachte das Gesetz gibt es seit 2002?
Oder muss man hier zw. Prostitutionsgesetz und Prostitutions-schutz-gesetz unterscheiden? Damals wurde doch extra das Strafgesetzbuch (StGB) in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei) geändert um die Prostituierten besser zu stellen, was natürlich nicht wirklich geklappt hat.
Comment by Lars — 21.07, 2015 @ 10:28
@Lars: Muss man. Das eine erlaubt die Prostitution im gewissen Rahmen. Das andere („Schutzgesetz“) schränkt diesen Rahmen wieder erheblich ein, s. dazu den Beitrag von Stadler.
Wobei man das Gesetz nun auch nicht in Gänze verdammen sollte. Z.B. die jährliche Gesundheitsberatung ist eine teilweise Rückkehr zu der Rechtslage von 2001, als es noch die Pflicht zum jährlichen Gesundheitsattest („Bockschein“) gab. Mit Einführung des IfSG wurde diese Pflicht durch eine freiwillige Inanspruchnahme geändert. Mit wohl eher mäßigem Erfolg. Eine zumindest pflichtweise Beratung (nicht Untersuchung!) halte ich, auch mit Blick des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, für durchaus vertretbar.
Comment by Max — 22.07, 2015 @ 08:51
Das Gesetz geht zu weit, aber man sollte schon sehen, dass einige Ideen für einen „Hurenpass“ nicht ganz verkehrt sind. Zum Beispiel regelmäßige Gesundheitskontrollen werden den Prostituierten und den Freiern zugute kommen.
So ein Taxifahrer muss auch regelmäßig nachweisen, dass er körperlich und geistig in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Genausowenig wie man vom Taxifahrer in den Graben gefahren werden will oder eben Belästigt werden, möchte man sich beim Bezahlsex mit AIDS anstecken oder z.B. von der Dame hinterher erpresst werden oder andere Spielchen.
Da kommt eine gewisse Prüfung ob jemand (immer noch) befähigt ist für seinen Beruf nicht ganz verkehrt.
Comment by Jens — 22.07, 2015 @ 18:41
Dieser Artikel lässt sich übrigens nicht bei Facebook posten, „because some users have reported the content as abusive“.
Comment by Jacob — 22.07, 2015 @ 22:13
Was hier mit den Prostituierten versucht wird, wird als Blaupause auch für andere Bereiche angewendet werden.
Zuletzt wird dann der ganz normale Bürger (oder wer sich bis jetzt noch dafür hält) mit derartigen Gesetzen gegängelt werden.
Themen gibt es genug:
Gesundheit z.B.
Comment by Frank — 23.07, 2015 @ 09:29
Meine ausdrückliche Zustimmung!
„Was wir hier sehen, ist schlicht das Wiedererstarken fragwürdiger konservativer Moralvorstellungen unter dem Deckmantel des Schutzes der Prostituierten.“
Und einer Ideologie, getragen von sich für überlegen und elitär haltenden Ideolog(inn)en, die hinter der Maske der Emanzipation und des Feminismus, insbesondere Frauen die Fähigkeit selbstständig und eigenverantwortlich handeln zu können abspricht, möchte ich hinzufügen!
Den Beleg liefert das Gesetz selbst „… nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsicht verfügt„ und Herr Stadler hat es schon durch das Beispiel der Rechtsfigur der Einsichtsfähigkeit von Minderjährigen angesprochen.
Im Grunde halten die Konstrukteure dieses Gesetzes Prostituierte – und damit besonders Frauen – für unselbstständige Minderjährige, für Menschen denen die Fähigkeit zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung, nicht nur altersmäßig, sondern geschlechtsabhängig, fehlt, warum sie vom „wohlmeinenden Elter (Vater?)“, dem Staat und seinen Institutionen geführt und gelenkt, ja erzogen werden müssen!
Und dummerweise ist das eine in den letzten Jahrzehnten zunehmende Haltung uns Bürgern gegenüber. Sei es bei der Ernährung, bei Rauchen und Alkohol, bei der Erziehung, bei der Gestaltung unserer Partnerschaft(en) und unseres Lebens- und Arbeitsmodells, beim Arztbesuch, bei der Energieverwendung, bei unserer politischen Meinung, usw.
Immer ist da eine – zumindest halbstaatliche – „Autorität“, die uns erklärt das wäre nicht gut für uns und Gesetze zu „unserem Schutz“ fordert!
Wir sind schon wieder in einem Obrigkeitsstaat angekommen, in dem die Obrigkeit erneut meint wir wären zu doof unser Leben selbst zu gestalten, uns für Unmündige, die man zu erziehen hat, hält!
Als mündige Bürger kommen wir in diesem Staat nur noch kurz vor Wahlen vor, wenn die Parteien unsere Stimme zur Legitimierung ihrer Erziehungsmaßnahmen und Raubzüge durch unsere Geldbörsen brauchen!
Comment by dentix07 — 23.07, 2015 @ 18:10
Im Bereich der Schwarzarbeit ist die Baubranche, die private Altenpflege und der private Reinigungsdienst an erster Stelle zu nennen. Wenn die Schwarzarbeit dort schon blüht und gedeiht, wie soll es dann in der genannten Branche aussehen?? Um mal deutlich zu fragen: Wer geht denn von denen eigentlich zu den Ämtern, führt Steuern ab und lässt sich „registrieren“?? Scherzkekse jetzt kostenlos?
Besonders fein ist die Kondompflicht. Ich frage mich gerade, wie die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert werden soll. Das geistige Innenleben der Gesetzgeber kann so lustig sein, geradezu grotesk.
Comment by Hayden — 23.07, 2015 @ 19:12
Nebenbei ist die Zwangsberatung bei Abtreibung ebenfalls zu streichen und das alte DDR-Gesetz einzuführen, bei dem Frauen bis zum dritten Monat abtreiben durften. Diese Beratung ist eine Farce, da die Frauen den „Schein“ immer erhalten und nicht beraten werden, wenn diese es nicht wünschen. Alleine die Wahrnehmung des Zwangstermins reicht aus. Dieser Zwang gehört in die Tonne und entspricht meines Erachtens dem Straftatbestand der Nötigung. Warum klagt da eigentlich niemand beim Bundesverfassungsgericht? Dieses hat bereits schon öfter die eigenen Urteile aus den 1960 und 1970er Jahren revidiert, weil da noch alte Nazis und verblödete Opas das Sagen hatten, deren Urteile man heute als irrwitzig erachtet.
Comment by Hayden — 23.07, 2015 @ 20:10
@Hayden: Wie die Kondompflicht überprüft werden soll willst Du wissen?
Na, so:
http://goo.gl/RFk3QM
Da hat schon jemand eine nette Glosse dazu geschrieben…
Comment by Karl — 24.07, 2015 @ 11:45
in einem Bericht auf DRadio hieß es, es solle vor allem wieder eine Handhabe für Razzien geschaffen werden, die seit den rot-grünen Reformen kaum noch möglich seien, was D zur internationalen Drehscheibe des Menschenhandels habe werden lassen. Inwieweit das stimmt, kann ich nicht überprüfen, aber dass es eine Verbotsnorm braucht, um überhaupt polizeilich tätig werden zu können, liegt m.E. auf der Hand.
Comment by John Weitzmann — 23.09, 2015 @ 10:17
@John Weitzmann: Nach alledem was ich so höre, werden noch jede Menge Razzien durchgeführt, wobei es tatsächlich wohl auffallend wenig Fälle von Menschenhandel gibt. Wenn es Anhaltspunkte für Menschenhandel gibt, dann sind Durchsuchungsanordnungen auch nach geltendem Recht kein Problem. Für mich klingt das so ähnlich wie das Ermittlergerde bei der Vorratsdatenspeicherung.
Comment by Stadler — 23.09, 2015 @ 12:19
Training ist wichtig. von heute auf morgenwirkt keine Methode.
Wer aber Fleiß hat, wird auch dafür belohnt :)
Comment by penis vergrößern übungen — 25.02, 2020 @ 15:45