Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.8.10

Löschen, sperren oder keines von beiden?

In einem Artikel bei CARTA kritisiert Christian Heller mit etwa einjähriger Verspätung die Forderung der Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes, die in der Diskussion um die Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte mit dem Slogan „Löschen statt sperren“ operiert haben. Hauptargument von Heller ist, dass es sich bei beiden Varianten letztlich um Zensur handelt. Als Beleg dafür führt er lediglich eine Lexikondefinition des Begriffs der Zensur an.

Wer sich wie Heller in eine Diskussion um rechtliche Fragen begibt, sollte sich dann auch mit dem verfassungsrechtlichen Zensurbegriff des Art. 5 GG beschäftigen. Denn um den geht es, zumindest in der hier interessierenden Diskussion.

Diese notwendige rechtswissenschaftliche Diskussion hat Ansgar Koreng in seiner mutigen Dissertation „Zensur im Internet“ begonnen. Hierüber habe ich vor einigen Monaten berichtet.

Dass es außerdem Bestrebungen gibt, den Begriff der Kinderpornographie auszuweiten – z.B. auf Fälle von Jugendpornographie – und dass sich dahinter häufig nur fragwürdige Moralvorstellungen verbergen, merkt Heller in seinem Beitrag zu Recht an. Das ist aber weder neu, noch stellt es einen berechtigten Einwand gegen die Aktivitäten von Sperrgegnern wie dem AK Zensur dar.

posted by Stadler at 23:02  

19.8.10

Längere Wortfolgen nicht als Marke schutzfähig

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 01.07.2010 (Az.: I ZB 35/09), der heute im Volltext veröffentlicht wurde, entschieden, dass längeren Wortfolgen regelmäßig jegliche markenrechtliche Unterscheidungskraft fehlt und sie deshalb nicht als Marken eintragungsfähig sind.

Konkret ging es um die Wortfolge:

Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit

posted by Stadler at 17:32  

17.8.10

Sauerland, Streisand und das Landgericht Köln

Eigentlich hatte ich fest vor, nichts zum Thema Loveparade zu bloggen, weil ich mir bei der Ursachenforschung keine Meinung anmaßen möchte.

Aber die heutige Nachricht betrifft die Schnittstelle von Meinungsfreiheit und Urheberrecht. Die Stadt Duisburg hat dem Blog xtranews per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Köln verbieten lassen, behördeninterne Dokumente zu veröffentlichen, weil dies gegen das Urheberrecht der Stadt verstoßen würde.

Mir stellt sich angesichts dieser Rechtsprechung zunächst die Frage, ob Köln das neue Hamburg ist, zumal eine Mandantin von mir die meinungsfeindliche Rechtsprechung des Landgerichts Köln unlängst ebenfalls zu spüren bekam.

In rechtlicher Hinsicht kann man natürlich die Frage stellen, ob derartige Dokumente überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen, ob sie über die erforderliche Schöpfungshöhe verfügen und schließlich, ob nicht das Veröffentlichungsinteresse hier Vorrang hat vor einem (nur vorgeschobenen) urheberrechtlichen Schutz.

In tatsächlicher Hinsicht kann man festhalten, dass Sauerland ganz ähnlich klingt wie Streisand und der Duisburger Oberbürgermeister den nach der Künstlerin benannten Effekt jetzt ebenfalls kennenlernen wird. Diese einstweilige Verfügung wird die Verbreitung der fraglichen Dokumente nicht verhindern, sondern vielmehr deutlich beschleunigen.

Update vom 20.08.2010:
Wie man nunmehr bei Rechtsanwalt Vetter nachlesen kann, stützt sich die Beschlussverfügung des Landgerichts Köln wohl primär auf die Verletzung der Rechte eines Datenbankherstellers und nicht auf die Verletzung von Urheberrechten im engeren Sinne. Und Rechtsinhaber sollen insoweit die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer und Wojtek sein, die ihre Rechte nur an die Stadt Duisburg abgetreten haben, damit die Stadt als Antragsteller auftreten kann. Bei dieser Sachlage stellt sich umso mehr die Frage, weshalb sich das Landgericht keine Gedanken über die Frage eines Rechtsmissbrauchs gemacht hat. Ich bin sehr gespannt, ob die Verfügung Bestand haben wird.

posted by Stadler at 20:56  

16.8.10

Die Groteske um Street View

Die Diskussion um Google Street View nimmt mehr und mehr groteske Züge an. Bestes Beispiel dafür ist der Leitartikel des ansonsten von mir hochgeschätzten Heribert Prantl in der SZ. Prantl meint, es würde einen Volksaufstand geben, wenn der Staat so etwas machen würde wie Google mit Street View.

Dieser Annahme liegt bereits im Ansatz ein Denkfehler zugrunde. Der Staat würde so etwas nämlich nicht machen, weil es für ihn nicht von Wert ist, alle paar Jahre die Fassaden von Häusern zu fotografieren.

Vergleiche mit der Vorratsdatenspeicherung, Video-Überwachung oder Online-Durchsuchung, wie Prantl sie anstellt, sind schlicht unsachlich. Denn Street View ermöglicht keinerlei Überwachung und ist im Vergleich zu den genannten Instrumentarien ziemlich harmlos. Wenn man den Kommentar von Prantl weiterliest, dann erkennt man, dass auch er nicht so genau weiß, was gegen Street View tatsächlich einzuwenden ist. Aber, es geht nach der Ansicht Prantls offenbar auch nicht nur um Street View, sondern irgendwie darum, dass Google allgemein zu viele Daten sammelt und zu viel Macht hat.

Das mag sein, taugt aber nicht als Einwand gegen Street View. Denn in diesem Fall fotografiert Google den öffentlichen Raum und stellt diese Bilder online. Vielleicht wäre die öffentliche Meinung und Diskussion auch eine andere, wenn der gemeine Bildleser verstanden hätte, dass es Street View nicht ermöglicht, ihn in seinem Garten zu beobachten. Aber die Bildzeitung und die Politik marschieren wieder einmal im Gleichschritt, wenn es um gezielte Desinformation der Bürger geht.

Sicherheitspolitiker, die ansonsten gerne den öffentlichen Raum mit Kameras vollplflastern würden, regen sich plötzlich öffentlichkeitswirksam über Street View auf. Das erweckt den Anschein einer Ablenkungsdebatte.

Während die Bundesregierung schon Anzeichen von Vernunft erkennen lässt und signalisiert, den vom Bundesrat bereits beschlossenen Gesetzesentwurf für eine gesetzliche Regelung von Street View im BDSG nicht mittragen zu wollen, leistet die Bundestagsfraktion der GRÜNEN in diesem Punkt gerade ihren netzpolitischen Offenbarungseid. Denn sie unterstützt diesen verfehlten Gesetzesentwurf mit Vehemenz. Auch das stellt eine Form von politischem Opportunismus dar.

Um es positiv zu formulieren: Street View ist ein innovatives Vorhaben, gegen das keine vernünftigen Einwände bestehen.

posted by Stadler at 20:43  

15.8.10

Netzsperren: Funktioniert Inhope nicht?

In schöner Regelmäßigkeit schreibt ein gewisser Stefan Tomik für FAZ.NET tendenziöse Artikel zum Thema Access-Blocking. Die Aussage lautet diesmal, der Provider-Verband eco hätte eine interne Untersuchung verschwiegen, wonach das Löschen kinderpornographischer Inhalte über die Organisation Inhope sehr schlecht funktionieren würde.

Ob das so ist oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Dass die Kernaussagen Tomiks dennoch falsch sind, lässt sich allerdings unmittelbar aus seinem Text selbst ableiten.

Sperrgegner haben immer wieder darauf verwiesen, dass man kinderpornographische Inhalte durch einfache Absuse-Mails innerhalb kürzester Zeit aus dem Netz bekommt, was durch entsprechende Tests auch belegt worden ist. Das widerlegt auch der Beitrag der FAZ nicht. Vielmehr zeigt er, dass sich Inhope gar nicht unmittelbar an die ausländischen Provider wendet, sondern die Fälle an die Polizei abgibt. Wenn daraufhin längere Zeit nichts passiert, liegt dies daran, dass die Provider vor Ort von den Fällen überhaupt keine Kenntnis erlangen. Was also nötig ist, ist ein Mechanismus, durch den die Provider vor Ort unmittelbar und kurzfristig informiert werden. Was den Banken bei der Löschung von Phishing-Websites innerhalb von Stunden gelingt, sollte auch den Polizeibehörden und/oder Meldestellen möglich sein.

Der Artikel von Tomik besagt also lediglich, dass Inhope nicht effizient arbeitet und die Zusammenarbeit der Behörden selbst innerhalb der EU nicht ausreichend funktioniert. Dass die mangelhafte Organisation und Zusammenarbeit der Polizeibehörden die Hauptursache dafür ist, dass kinderpornographische Inhalte nicht effektiv bekämpft werden, ist auch keine neue Erkenntnis. Sie sollte aber nicht zu der Schlussfolgerung verleiten, dass das Löschen nicht funktioniert und deshalb das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft gesetzt werden müsste. Vielmehr ist das exakte Gegenteil zutreffend.

posted by Stadler at 20:27  

15.8.10

Günter Grass und das Urheberrecht

Günter Grass äußerst sich in einem Gespräch mit dem SPIEGEL auch zum Urheberrecht und sagt, er hätte mit seinem Verleger abgesprochen, das keines seiner Bücher für Lesegeräte wie das iPad freigegeben wird, bevor nicht ein die Autoren schützendes Gesetz wirksam wird.

Vielleicht kann mir ja jemand erklären, was er damit meint. Das Urheberrecht schützt die Autoren umfassend. Schutzlücken sehe ich auch im Digitalbereich nicht. Oder möchte Grass damit dem unsäglichen Leistungsschutzrecht für Verleger das Wort reden?

posted by Stadler at 12:41  

14.8.10

Kommt die „lex Google“ doch nicht?

Der Bundesrat hat einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der die Einführung einer Reglung vorsieht, die speziell auf den Dienst Street View zugeschnitten ist, bereits beschlossen. Die Zustimmung des Bundestages steht allerdings noch aus. Nächste Woche wird sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Im Vorfeld hört man aus dem Innenministerium, dass man es wohl für sinnvoller hält, das BDSG generell auf seine Reformbedürftigkeit hin zu prüfen, anstatt auf Einzelphänomene zu reagieren. Das klingt nach einer Stimme der Vernunft inmitten des vor allem von Hamburg ausgehenden Aktionsmuses.

posted by Stadler at 16:27  

13.8.10

Contra Netzneutralität

Hubertus Gersdorf, Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und Inhaber der „Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht“ an der Uni Rostock hat sich ablehnend zu der Initiative „Pro Netzneutralität“ geäußert und die Frage aufgeworfen, warum Diensteanbieter das Internet kostenfrei nutzen sollen, warum es einem ISP nicht gestattet sein soll, von demjenigen, der mehr Traffic verursacht, auch mehr zu verlangen, um schließlich noch einen – immer wieder gern genommenen – Vergleich zum Rundfunk anzustellen.

Diese Ausführungen machen mich deshalb etwas ratlos, weil sämtliche Grundthesen von Gersdorf, wenn ich sie richtig verstehe, schon im Ausgangspunkt unzutreffend sind.

Die Diensteanbieter nutzen das Internet nicht kostenlos, sondern sie zahlen im Regelfall an einen Host-Provider, also einen ISP. Und die Höhe der Kosten ist durchaus abhängig von dem Traffic auf dem Webserver. Die User zahlen für den Internetzugang. Diese Tarife sind heute zumeist pauschal, waren aber früher auch schon mal volumen- oder zeitabhängig. Dass das so ist, ist letztlich auch eine Frage von Vertragsverhältnissen. Jeder zahlt an den Dienstleister, der für ihn vertragliche Leistungen erbringt.Was Gersdorf sich offenbar vorstellt, ist, dass Content-Anbieter zusätzlich an die Leitungsnetzbetreiber zahlen sollen. Da die Carrier und der Inhaltsanbieter aber keine Vertragsbeziehung unterhalten, wäre ein solches Modell nur dann denkbar, wenn der Staat regulierend eingreift. Und genau hier kommt beim Rundfunkrechtler Gersdorf die gute alte Rundfunkregulierung ins Spiel. Nur dieses seltsame Internet ist dezentral und weltweit und eben nicht Kabel Deutschland.

Das was Gersdorf  ausführt, hat m.E. mit der Diskussion um Netzneutralität auch nicht viel zu tun. Netzneutralität bedeutet – jedenfalls nach meinem Verständnis – dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden müssen. Was Gersdorf aber fordert, ist etwas anderes, nämlich so eine Art zusätzliche Abgabe der Inhaltsanbieter zugunsten der Netzbetreiber.

Bei solchen Vorschlägen fällt mir dann auch immer wieder der Spruch ein, „die Amerikaner haben das Internet erfunden, die Deutschen regulieren es; jeder macht, was er am Besten kann„.

posted by Stadler at 19:42  

13.8.10

Telekom muss auf ungewöhnlich hohe Rechnungen hinweisen

Die Telekom hat eine Fürsorgepflicht und muss nach einem Urteil des Landgerichts Bonn (Aktenzeichen: 7 O 470/09) bei auffällig hoben Rechnungen den Kunden informieren oder sich um die Ursachen kümmern.

Im konkreten Fall war das hohe Gebührenaufkommen durch eine fehlerhafte Einstellung eines neu installierten DSL-Routers bei der Kundin entstanden, der sich ständig einwählte. Da die Kundin offenbar keine Flatrate hatte, wurde von der Telekom nach Zeit abgerechnet, was zu vierstelligen monatlichen Kosten geführt hat.

Nach Auffassung der Bonner Richter muss die Telekom bei einem ungewöhnlichen Anstieg der Gebühren innerhalb von wenigen Tagen reagieren und kann nicht einfach weiter kommentarlos vom Konto des Kunden abbuchen. Die Telekom wurde verurteilt, über 5.000 EUR an ihre Kundin zurück zu bezahlen.

posted by Stadler at 09:25  

13.8.10

GRUR sieht Leistungsschutzrecht für Verleger sketptisch

Die Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, e.V. (GRUR), hat in einem Brief an das Bundesministerium der Justiz erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit eines Leistungsschutzrechts für Verleger geäußert.

Und die GRUR formuliert einen Haupteinwand sehr präzise:

„Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger droht zu einem Schutz der Information und der Sprache selbst zu werden.“

Diese Stimme könnte Gewicht haben.

posted by Stadler at 08:00  
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