Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.8.10

Die GVU zieht den Kopf aus der Schlinge

Die GVU hat die Verantwortung für die Löschung von Videos der Urheber Alexander Lehmann und Mario Sixtus von sich gewiesen. Stattdessen hat der von ihr beauftragte technische Dienstleister OpSec Security GmbH gegenüber den Rechteinhabern Sixtus und Lehmann eine Unterlassungserklärung abgegeben. Ein Schachzug der GVU, mit dem sie versucht, für künftige ähnlich gelagerte Fälle vorzubauen. Die GVU wäre bei derartigen „Fehlern“ sonst in Zukunft vermutlich öfter in der Pflicht, eine Unterlassung zu erklären.

Dennoch halte ich die Störereigenschaft der GVU für ziemlich offensichtlich. Denn die Plattform Vimeo hatte ursprünglich mitgeteilt, dass die Löschung aufgrund einer Mitteilung der GVU erfolgt ist. Die GVU hat im Rahmen einer eigenen Pressemitteilung auch eingeräumt, dass die Löschungsaufforderungen in ihrem Namen erfolgt sind. Damit ist die GVU, entgegen ihrer eigenen Darstellung, durchaus der richtige Ansprechpartner.

posted by Stadler at 22:47  

11.8.10

LG Hamburg: Spekulieren verboten

Mit Urteil vom 06.08.2010 hat das Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 179/10) der Zeitschrift Super Illu untersagt, über das Karriereende von Michael Ballack zu spekulieren. Hierüber berichtet Rechtsanwalt Kompa, der im Termin anwesend war.

Das Landgericht Hamburg war nämlich der Ansicht, es würde sich um eine Tatsachenbehauptung handeln. Wenn es nach der Pressekammer des Landgerichts Hamburg geht, wird dann wohl jedwede Spekulation darüber, was eine Person des öffentlichen Lebens künftig machen wird, unzulässig sein. Darf die Presse also jetzt auch nicht mehr darüber spekulieren, ob ein Politiker zurücktritt oder ob die Bundesregierung dieses oder jenes politische Vorhaben umsetzen wird? Es handelt sich schließlich in allen diesen Fällen um Spekulationen über künfige Ereignisse und damit um die Behauptung (noch) nicht nachweisbarer Tatsachen.

Ich spekuliere jetzt mal darauf, dass diese Entscheidung im Falle einer Berufung bereits vom OLG Hamburg aufgehoben wird und hoffe, dass mich der Vorsitzende Herr Buske dafür nicht bei seiner eigenen Kammer verklagt.

posted by Stadler at 13:50  

11.8.10

Die Datensammelwut der EU

Wer sich mit tatsächlich relevanten Datenschutzthemen befassen und nicht nur dem aktuellen Hype um Street View fröhnen will, sollte diesen Beitrag in der Zeit gelesen haben. Denn es wird wenig darüber berichtet, dass man Migranten und Empfänger staatlicher Transferleistungen eine Preisgabe von persönlichen Daten in einem Ausmaß abverlangt, das bedenklich erscheint. Man kann zwar einiges, aber nicht alles mit der Notwendigkeit begründen, Missbrauch zu verhindern. Dass die EU beispielsweise Fingerabdrücke aller Asylbewerber in einer Datenbank („Eurodac“) speichert, auf die die künftig auch Polizei- und Sicherheitsbehörden der Mitgliedsstaaten Zugriff erhalten sollen, ist genau das, was Art. 3 GG verhindern will. Denn das wäre eine Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft.

In einer Mitteilung der Kommission wurde schon vor längerer Zeit gefordert, dass die bestehenden und geplanten Datenbank-Systeme (u.a. auch Eurodac) in effizienter Weise weiterentwickelt werden sollen, und zwar insbesondere auch im Hinblick auf eine Ausweitung des Zugangs der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden zu den verschiedenen Informationssystemen. Und dieses Thema steht weiterhin auf der Agenda. Wenn man sich vor Augen führt, was die EU so alles speichert, muss die Vorstellung der Zusammenführung und Verknüpfung der verschiedenen Datenbanken und Datenbestände nicht nur bei Migranten Unbehagen hervorrufen. Leider ist davon auch in den Blogs kaum etwas zu lesen.

posted by Stadler at 11:13  

10.8.10

Street View oder unsere Straße muss sauber bleiben

Dass Google den Start des Street View Dienstes noch für dieses Jahr angekündigt hat, erregt die Gemüter. Deshalb gibt es auch den Google Street View Widerspruch und den Google-Street-View-Widerspruch-Widerspruch.

Klingt mir nach einer Neuauflage von Ilse vs. Sascha, was es schon vor zwei Wochen im Spiegel gab. Wer die beiden neuen Protagonisten der (netz-)politischen Comedy nur mäßig witzig findet, kann sich auch dem wesentlich spaßigeren Gesetzesentwurf „lex Google“ zuwenden. Für schlechte Unterhaltung ist also weiterhin gesorgt im Sommerloch.

Vielleicht reden wir anschließend dann mal über die relevanten Themen des Datenschutzrechts.

posted by Stadler at 22:13  

10.8.10

Veranstaltungshinweis: interdisziplinäre Tagung zum Thema “Privatheit”

Vor einiger Zeit hatte ich auf die Ankündigung einer interdisziplinäre Tagung zum Thema “Privatheit” vom 19. – 20.November 2010 an der Uni Passau hingewiesen, weil mir das Thema interessant erschien.

Nun liegt das vorläufige Programm vor, das spannende Vorträge verspricht.

posted by Stadler at 08:00  

9.8.10

Verletzt die GVU selbst das Urheberrecht?

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) deckt nicht nur Urheberrechtsverletzungen auf, wie es auf ihrer eigenen Website heißt, sondern sie begeht möglicherweise auch selbst welche. Die GVU hat nämlich die Löschung von 4 Video des „elektrischen Reporters“ sowie der vielbeachteten Animation „Du bist Terrorist“ von der Plattform Vimeo veranlasst und zwar offenbar gegen den Willen der Urheber.

Dies würde allerdings einen widerrechtlichen Eingriff in die Verwertungsrechte der Urheber darstellen. Vielleicht sollten sich die beiden Rechteinhaber deshalb überlegen, den Spieß einmal umzudrehen und die GVU zur Unterlassung aufzufordern.

Update vom 10.08.2010:
Die beiden betroffenen Urheber Alexander Lehmann und Mario Sixtus haben zwischenzeitlichen den geschätzten Kollegen Vetter beauftragt, der die GVU zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert hat. Mal sehen, ob die GVU als Urheberrechtsverletzer über die Einsicht verfügt, die sie von anderen stets einfordert und die Erklärung zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung fristgerecht abgeben wird.

Die GVU hat mittlerweile das „Versehen“ auch eingeräumt. An dieser Stelle sollte man sich allerdings nicht mit Beschönigungen zufrieden geben. Denn die GVU hat widerrechtlich in das Veröffentlichungsrecht der Urheber eingegriffen und hat gegenüber dem Portal Vimeo den Eindruck erweckt, hierzu von den Urhebern ermächtigt worden zu sein. Und dieses Vorgehen hat ganz offenbar System. Es stellt sich deshalb die Frage, wie oft es vorkommt, dass die GVU im Namen von Rechteinhabern ohne deren Zustimmung agiert. Bereits die Bezeichnung des von der GVU betriebenen Anti-Piraterie-Projekts mit „Portalschließungen“ verheißt insoweit nichts Gutes.

posted by Stadler at 22:36  

9.8.10

Sommerloch: Straftäter an den Internet-Pranger

Alle Jahre wieder versuchen parlamentarische Hinterbänkler mit populistischen Vorschlägen während der Sommerzeit in die Schlagzeilen zu kommen.

Einer der Mitwirkenden des diesjährigen Sommertheaters ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindl, der Medienberichten zufolge verlangt hat, die Polizei sollte die Bevölkerung im Internet über den Aufenthaltsort von aus der Haft entlassener Sexualstraftäter informieren. Grindl hat damit einen Vorschlag der Deutschen Polizeigewerkschaft aufgegriffen.

Da aber auch Straftäter die ihre Haft verbüßt haben über Menschenwürde verfügen und den Schutz ihres allgemeinen Persönlichkeitesrechts beanspruchen können und derartige Maßnahmen zudem nicht geeignet sind, die Bevölkerung zu schützen, hat die Bundesregierung diesen Vorschlag zu Recht sogleich zurückgewiesen.

Die aktuelle Diskussion um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eignet sich leider hervorragend dafür, Ängste zu schüren und populistische Parolen unter die Leute zu bringen.

Hierzu fällt mir immer wieder Juli Zehs Satz “Das Mittelalter ist keine Epoche, sondern der Name der menschlichen Natur” ein.

posted by Stadler at 15:41  

9.8.10

Doch noch Bewegung bei der Novelle des JMStV?

Die Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)  ist von den Minsterpräsidenten der Länder beschlossen worden, die noch ausstehende Zustimmung aller Landesparlamante galt bislang eher als Formalität. Allerdings hat in NRW zwischenzeitlich bekanntlich ein Regierungswechsel stattgefunden.

Dass die Jusos aus Nordrhein-Westfalen jetzt eine Ablehnung des JMStV fordern, ist noch nicht wirklich sensationell. Denn Juso-Positionen setzen sich bekanntlich nicht immer durch. Allerdings hatten auch andere Gremien von SPD und Grünen aus NRW – vor dem Machtwechsel – eine Ablehnung des JMStV beschlossen, insbesondere der Landesparteitag der SPD.

Andererseits ist der aktuelle Entwurf federführend vom SPD-regierten Rheinland-Pfalz ausgearbeitet worden, namentlich vom dortigen Staatssekretär Martin Stadelmaier. Die SPD hinterlässt damit, wie bei fast allen netzpolitischen Themen, einen inhomogenen Eindruck, der sich wie ein roter Faden durch deren Politik zieht. Wie schon beim Zugangserschwerungsgesetz kommt die Ablehnung immer erst oder immer nur dann, wenn sich die SPD gerade in der Rolle der Opposition befindet. Dass die SPD in NRW als Oppositionspartei die Neuregelung des JMStV abgelehnt hat, bedeutet deshalb noch lange nicht, dass sie nicht als Regierungspartei demselben Entwurf zustimmen wird.

Nachdem die SPD auf dem Gebiet der Netzpolitik bereits viel an Glaubwürdigkeit verloren hat, wäre dies für die Partei freilich auch eine Chance, sich ein Stück dieser Glaubwürdigkeit zurück zu erobern. Dazu müssten die Abgeordeneten im Landtag in Düsseldorf aber gegen den JMStV stimmen.

In sachlicher Hinsicht wäre das n auch die richtige Entscheidung, was ich in diesem Blog mehrfach dargestellt habe.

posted by Stadler at 11:22  

9.8.10

Jugendschutz auf amerikanisch

Ein Dokumentarfilm über den Holocaust, der von Adam Yauch (aka MCA) von der Kultband Beastie Boys produziert wurde, darf in den USA nicht vor Jugendlichen aufgeführt werden und damit auch nicht an Schulen gezeigt werden. Die fragwürdige Begründung lautet, der Film würde „disturbing images of Holocaust atrocities and graphic nudity “ enthalten.

Adam Yauch ereifert sich darüber, dass Jugendliche zwar mit sinnloser Unterhaltung bombardiert werden dürfen, dass ihnen ein Film von historischem und pädagogischem Wert aber vorenthalten wird.

Die Jugendschutzdiskussion wird leider – nicht nur in den USA – häufig von fragwürdigen Moralvorstellungen beeinflusst, was dazu führen kann, dass die politische Bildung von Jugendlichen leidet. Und das stellt den Sinn des Jugendschutzes, der dazu dient, Jugendliche zu verantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen, auf den Kopf.

posted by Stadler at 10:21  

8.8.10

Die Meinungsmacht des Internet

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat unlängst ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten zur  „Bedeutung des Internets im Rahmen der Vielfaltssicherung“ veröffentlicht. Die Studie, über die CARTA vor ein paar Tagen schon berichtet hat, beschäftigt sich vor allem mit der Frage der publizistischen Relevanz und der Meinungsbildungsrelevanz des Mediums Internet.

Das erscheint mir in etwa so wie die Frage nach der publizistischen Relevanz von Papier. Insoweit ist die Ausgangsfrage bereits ungenau gestellt, denn sie impliziert, das Internet sei ein Medium wie die Presse und der Rundfunk. Das Internet ist allerdings nur eine technische Struktur, die es erlaubt, unterschiedlichste Inhalte zu veröffentlichen. Offenbar geht es den Autoren aber darum, die Relevanz von Presse und Rundfunk der Bedeutung neuer publizistischer Erscheinungsformen (Blogs, Twitter etc.) gegenüberzustellen. Die Onlineangebote von klassischen Anbietern wie ARD, ZDF, Spiegel, ZEIT oder Süddeutsche werden dabei den klassischen Medien zugeordnet und nicht dem Internet. Dass damit möglicherweise bereits die Ausgangsfragen falsch bzw. ungenau gestellt sind, sollte man allerdings weniger den Autoren anlasten, als ihren Auftraggebern.

Dies Formulierung der Ausgangsfrage führt zu dem wenig sensationellen Ergebnis, dass die traditionellen Massenmedien und besonders das Fernsehen als journalistische und politische Medien immer noch bedeutsamer sind als das Internet. Man wird auch kaum erwarten dürfen, dass von Blogs in absehbarer Zeit eine größere Meinungsmacht ausgeht, als von allen klassischen Medien zusammen. Würde man die Online-Inhalte der traditionellen Anbieter anders zuordnen, wäre das Ergebnis sicherlich weniger eindeutig.

Eine weitere Annahme der Studie besteht darin, dass die publizistische Leistung von Blogs eher gering sei und auch bislang keinen bedeutenden Faktor für die Meinungsbildung darstellen würde. Insoweit dürfte allerdings der Umstand nicht ausreichend gewürdigt worden sein, dass gerade professionelle Journalisten vermehrt (bestimmte) Blogs verfolgen und aus diesem Grund immer öfter Themen aus den Blogs in die Mainstream-Medien überschwappen. Dass der umgekehrte Effekt, nämlich dass Blogs Themen aus traditionellen Medien aufgreifen, nach wie vor überwiegt, dürfte dennoch klar sein.

Daneben ist aber auch das Phänomen zu beobachten, dass Themen, über die zuerst in traditionellen Medien nur am Rande berichtet wird, erst über den Umweg der Blogs und mit einer Verzögerung von mehreren Tagen auf die Titelseiten der Zeitungen und in die Tagesschau gelangen. Bestes Beispiel hierfür ist das Interview von Horst Köhler zu Afghanistan und zur Rolle der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen, das letztlich zum Rücktritt des Bundespräsidenten geführt hat. Eine Passage aus einem Interview Köhlers mit dem Deutschlandradio ist zunächst in den traditionellen Medien kaum beachtet worden, wurde aber über mehrere Tage hinweg intensiv im Web 2.0 diskutiert, bis es schließlich zum Top-Thema in allen großen Medien avancierte. Diese Entwicklung wäre ohne die neuen Kommunikationsformen nicht denkbar gewesen und zeigt sehr schön den Einfluss von Blogs als Verstärker gewisser Themen, denen sich die großen Medien (zunächst) nicht annehmen.

Auch der politische Einfluss, der von neu gegründeten Bürgerrechtsbewegungen und deren Kampagnen ausgeht, wurde in der Studie nicht ausreichend berücksichtigt. Gerade bei Themen wie Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren ist der politische Einfluss aus dem Netz heraus deutlich spürbar angestiegen.

Die Autoren der Studie scheinen mir insgesamt zu stark den traditionellen Medien verbunden zu sein. Sie stützen ihre Thesen zudem häufig auf andere Studien, deren Datenmaterial zwangsläufig zumeist mehrere Jahre alt ist. Das führt gerade wegen der Geschwindigkeit mit der sich Kommunikationsprozesse verändern, zu einer verzerrten Darstellung. Nach meiner Beobachtung hat sich in Deutschland gerade in den letzten zwei bis drei Jahren hier sehr viel getan. Eine Entwicklung die diese Studie noch nicht in Gänze erfasst hat.

posted by Stadler at 15:49  
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