Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.8.10

Löschen, sperren oder keines von beiden?

In einem Artikel bei CARTA kritisiert Christian Heller mit etwa einjähriger Verspätung die Forderung der Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes, die in der Diskussion um die Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte mit dem Slogan „Löschen statt sperren“ operiert haben. Hauptargument von Heller ist, dass es sich bei beiden Varianten letztlich um Zensur handelt. Als Beleg dafür führt er lediglich eine Lexikondefinition des Begriffs der Zensur an.

Wer sich wie Heller in eine Diskussion um rechtliche Fragen begibt, sollte sich dann auch mit dem verfassungsrechtlichen Zensurbegriff des Art. 5 GG beschäftigen. Denn um den geht es, zumindest in der hier interessierenden Diskussion.

Diese notwendige rechtswissenschaftliche Diskussion hat Ansgar Koreng in seiner mutigen Dissertation „Zensur im Internet“ begonnen. Hierüber habe ich vor einigen Monaten berichtet.

Dass es außerdem Bestrebungen gibt, den Begriff der Kinderpornographie auszuweiten – z.B. auf Fälle von Jugendpornographie – und dass sich dahinter häufig nur fragwürdige Moralvorstellungen verbergen, merkt Heller in seinem Beitrag zu Recht an. Das ist aber weder neu, noch stellt es einen berechtigten Einwand gegen die Aktivitäten von Sperrgegnern wie dem AK Zensur dar.

posted by Stadler at 23:02  

6 Comments

  1. Man muss auch nicht über jedes Stöckchen springen, dass plomplemplem einem hinhält. Das ist doch wieder Geschwafel auf der Plattform der Leute, die es im Journalismus zu nichts gebracht haben.

    Comment by Tharben — 19.08, 2010 @ 23:16

  2. Der wesentliche Unterschied ist, dass bei eim Löschantrag der Betreieber der Webseiete das mitbekommt und ihm der Rechstweg offen steht, wenn er glaubt, dass das in seinem Fall nicht gerechtfetigt sei. Das ist rechtsstaatlich.
    Und weil ungerechtfertige Sperrrungen so an die Öffentlichkeit kommen, besteht auch nicht die Gefahr, dass mit der Technik politische Zensur betrieben wird. Bei geheimen Sperrlisten besteht diese Gefahr. Es gibt sicher nicht wenige Politiker die gerne Wikieleaks sperren wollten.

    Comment by Michael K. — 19.08, 2010 @ 23:27

  3. So ist es bei uns Menschen eben. Wir haben ganz klare Vorstellungen von dem was richtig und was falsch ist. Das wird dann durchgesetzt, selbst wenn es eine Minderheitenmeinung ist.
    Es sollte vernünftigerweise der Grundsatz gelten: wobei niemand zu schaden kommt und zwei einwilligungsfähige, auf Augenhöhe entwickelte Menschen (damit wäre auch Kinderpornographie ausgeschlossen, nicht aber der sexuelle Kontakt zwischen zwei Jugendlichen gleichen Alters/gleicher Entwicklung und Einvernehmen).

    Tatsächlich setzen sich aber jetzt wieder Vorstellungen durch, die der Wirklichkeit keine Rechnung mehr tragen. Unsere Jugendlichen von heute sind eben frühreifer, ob uns das passt oder nicht.
    Herr Vetter hatte vor einiger Zeit ja einen interessanten Beitrag in seinem Blog, wie schnell Jugendliche kriminalisiert werden, für sexuelle Aktivitäten.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/23/durchsuchung-im-kinderzimmer/

    Hier hätte Aufklärung durch die Eltern eher Not getan, als ein übereifriger, alles kontrollierender Staat.

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: es sind ja bereits einige Stimmen laut geworden, wonach man doch auch Pornographie allgemein sperren sollte, da diese schädlich sei.
    Und wieder: Moralvorstellungen einiger entscheiden über die ganze Nation.

    Das gute alte „Leben und Leben lassen“ (mit nötigen Einschränkungen, siehe oben) ist wohl einfach nicht mehr in.

    Comment by Theoretiker — 20.08, 2010 @ 16:34

  4. Der Mann bei CARTA redet Grütze. Beispiel:
    „Mit Wechsel der Bundesregierung wurde das bereits verabschiedete Netzsperren-Gesetz außer Kraft gesetzt, um probeweise dem Ansatz Löschen statt Sperren den Vorrang zu geben.“

    Eine Regierung soll Gesetze ausser kraft setzen können. Aha. Tatsächlich wird von der Bundesregierung Recht gebeugt und der Bundestag verhöhnt. Im Zugangserschwerungsgesetz steht keine Ermächtigung drin, dass die Regierung wählen oder aussetzen dürfe. Das BKA hat täglich Sperrlisten zu erstellen und verteilen. CDU und FDP haben sich verabredet, Recht zu brechen. Ich vermute, dass hier sogar Straftatsbestände bei der Missachtung des Gesetezs gegeben sind, wenn nicht sogar Bildung einer kriminellen Vereinigung.

    Aber wer so unsachlich ist, bei dem braucht man auch nicht diskutieren, warum man Kinderpornografie verbrennt oder löscht. Wer so waeit weg von unserer Rechtsordnung ist, dem kann man im Grund nicht helfen.

    Comment by Jan Dark — 20.08, 2010 @ 18:02

  5. @4: Oder um es mit den Worten eines gewissen Berliners zu sagen: Wo bleibt eigentlich die Revolution?

    Comment by Autolykos — 21.08, 2010 @ 10:09

  6. @5: Die ist wie immer nie da, wenn man sie mal wirklich braucht ;-).

    Comment by Spinnzessin — 21.08, 2010 @ 12:09

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.