Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.8.10

Telekom muss auf ungewöhnlich hohe Rechnungen hinweisen

Die Telekom hat eine Fürsorgepflicht und muss nach einem Urteil des Landgerichts Bonn (Aktenzeichen: 7 O 470/09) bei auffällig hoben Rechnungen den Kunden informieren oder sich um die Ursachen kümmern.

Im konkreten Fall war das hohe Gebührenaufkommen durch eine fehlerhafte Einstellung eines neu installierten DSL-Routers bei der Kundin entstanden, der sich ständig einwählte. Da die Kundin offenbar keine Flatrate hatte, wurde von der Telekom nach Zeit abgerechnet, was zu vierstelligen monatlichen Kosten geführt hat.

Nach Auffassung der Bonner Richter muss die Telekom bei einem ungewöhnlichen Anstieg der Gebühren innerhalb von wenigen Tagen reagieren und kann nicht einfach weiter kommentarlos vom Konto des Kunden abbuchen. Die Telekom wurde verurteilt, über 5.000 EUR an ihre Kundin zurück zu bezahlen.

posted by Stadler at 09:25  

4 Comments

  1. Leider liegt das Urteil bei den verlinkten Artikeln nicht im Volltext vor. Weiß jemand ob es eine Rolle bei dieser Entscheidung spielte, wer den DSL-Router so konfiguriert hat, Telekom oder die Kundin ?

    Comment by Oliver — 13.08, 2010 @ 14:06

  2. Eine Information, die bei Heise erwähnt wurde, finde ich hier noch erwähnenswert: Die Summe ist über einen Zeitraum von über 5 Monaten entstanden, in dieser Zeit hat die Frau weder Rechnungen noch Kontoauszüge überprüft. Mich (als Laien) wundert es, dass diese Tatsache scheinbar nur am Rande berücksichtigt wurde, vor allem wenn man hier von „Fürsorgepflicht“ spricht.

    Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Telekom-muss-auf-auffaellig-hohe-Rechnungen-hinweisen-1058136.html

    Comment by accolon — 13.08, 2010 @ 21:23

  3. Man kann ja von der Telekom halten was man will aber wenn das tatsächlich über Monate ging finde ich es eine Frechheit, dass die Kundin so leicht davon gekommen ist. Es ist wohl zumutbar, wenigstens einmal im Monat den Kontostand zu überprüfen, dies sollte man so oder so tun.

    Für mich persönlich wäre auch noch wesentlich ob die Kundin oder die Telekom den Router konfiguriert hat. War es die Kundin sollte sie meiner Meinung nach die volle Summe bezahlen müssen. War es die Telekom, ok, dann hätte sie jedenfalls eine große Mitschuld.

    Das fände ich als Laie jedenfalls vernünftiger…

    Comment by Hmm — 14.08, 2010 @ 10:55

  4. Also ich hatte vor kurzen einen ähnlichen Fall. Das Problem von technischer Seite war, dass der Router ein Firmwareupdate durchgeführt hat, wo auch ein ständiges automatisches Einwählen mitkonfiguriert hatte. Dies wurde dem Nutzer nicht mitgeteilt (technisch gesehen eine Kleinigkeit). Und der Vertrag beinhaltete eine Telefonflatrate, nicht aber eine Internetflatrate, was aber im Vertrag nur im Kleingedruckten zu lesen war. Das sind für mich eindeutige Zeichen, dass die Telekom hier ein Geschäftsmodell ausprobiert.

    Gruss

    Comment by Tomascho — 3.09, 2010 @ 14:28

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