Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.8.10

Das BKA und die Netzsperren

Das BKA propagiert nach kurzer Atempause erneut ganz massiv die Einführung von Access-Sperren und damit die Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes.

Warum die zur Begründung angeführte Behauptung des BKA, das Löschen kinderpornografischer Websites würde international nicht funktionieren, falsch ist, erklärt Alvar Freude vom AK Zensur erneut in einer ausführlichen und lesenswerten Darstellung.

posted by Stadler at 21:04  

27.8.10

KG: Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen

Nach einer neuen Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 05.08.2010 (Az.: 5 U 82/08) ist die Geltendmachung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers regelmäßig missbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG, wenn dem Kläger jegliches Kosten- und Verlustrisiko abgenommen wird, der Kläger jedenfalls aus späteren Vertragsstrafen finanziellem Gewinn erzielen soll, der Prozessfinanzierer und der von ihm vermittelte Rechtsanwalt eng und fortlaufend geschäftlich zusammenarbeiten und der Kläger diese maßgeblichen Umstände kennt.

Mir stellt sich die Frage, ob die Gerichte sich nicht langsam der Erkenntnis öffnen müssten, dass diese Kriterien des Rechtsmissbrauchs auch auf Fälle von massenhaften Filesharing-Abmahnungen durch Gesellschaften wie DigiProtect anzuwenden sein könnten.

posted by Stadler at 09:34  

26.8.10

Sammelklage gegen DigiProtect?

Bei gulli.com und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ist gerade über einen etwas eigenwilligen Aufruf zu lesen, nämlich eine (angebliche) Sammelklage gegen die bekannten Filesharing-Abmahner DigiProtect. Hierzu sollen Betroffene, die von DigiProtect wegen des Uploads eines pornografischen Films abgemahnt wurden und dann Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlt haben, ihre vermeintlichen Rückforderungsansprüche an eine „Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH“ abtreten.

Abgesehen davon, dass es sich nicht um eine Sammelklage handelt, sondern um eine Klage eines Einzelnen aus abgetretenem Recht, macht doch die Voraussetzung, dass das verletzte Werk ein pornografischer Film gewesen sein muss, stutzig. Weil die Erfolgsaussichten bei pornografischen Filmen kaum besser sein dürften als beispielsweise bei Musikstücken, wird man sich die Frage stellen müssen, welche konkreten Interessen sich hinter dieser Einschränkung verbergen.

Aus Sicht der Betroffenen wäre es sicherlich interessanter, wenn in einem geeigneten Musterverfahren einmal mittels eines vom Gericht zu bestellenden IT-Sachverständigen die Zuverlässigkeit der Ermittlung des Anschlussinhabers/Tauschbörsennutzers überprüft würde. Denn speziell bei dieser Frage gibt es, zumindest mit Blick auf einige der technischen Dienstleister die auf diesem Feld agieren, Anlass für Zweifel. Zwei der kritischen Punkte sind hier die korrekte Erfassung der exakten Zeit des Rechtsverstoßes (Zeitspempel) sowie die Frage, wie der Verstoß konkret ermittelt wird, also durch Testdownloads, wie vielfach behauptet wird, oder doch nur über Index-Dateien oder Dateinamen.

posted by Stadler at 20:48  

26.8.10

Spendenaufruf: Demo „Freiheit statt Angst“ steht auf der Kippe

Bürgerrechte, sinnvoller Datenschutz und ein liberales Internet sind Anliegen, die mir und vermutlich den meisten Lesern dieses Blogs am Herzen liegen.

Die Demonstration Freiheit statt Angst, auf der jedes Jahr in Berlin zehntausende Menschen für diese Ziele auf die Straße gehen, steht in diesem Jahr finanziell auf der Kippe. Wie man aus dem Kreis der Organisatoren hört, sind die Spenden im Vorfeld bislang deutlich geringer ausgefallen als in den letzten Jahren.

Damit diese Veranstaltung am 11.09.2010, am Postdamer Platz in Berlin, wie geplant und im geplanten Umfang stattfinden kann, werden noch dringend Spenden oder eine Teilnahme an der Aktion „Das gemeinsame Spendenversprechen“ benötigt. Also los!

posted by Stadler at 09:09  

25.8.10

Verlässlich wie ein Schweizer Uhrwerk

Wenn es darum geht, in der Opposition das exakte Gegenteil dessen zu fordern, was man in der Regierungsverantwortung schließlich macht, ist die SPD so verlässlich wie ein Schweizer Uhrwerk. Das ist eine Feststellung die man nicht nur, aber gerade auch im Bereich der Medien- und Netzpolitik treffen kann. Bestes Beispiel ist der Hickhack rund um das Zugangserschwerungsgesetz. Einen weiteren eindrucksvollen Beleg für diese These, liefert die NRW-SPD ganz aktuell.

Der Landesparteitag der SPD in Nordrhein-Westphalen hatte – allerdings vor den Landtagswahlen – beschlossen, die Neufassung des Jugendmedienstaatsvertrags (JMStV) abzulehnen. Nachdem die SPD nunmehr bekanntlich dort regiert, hört man aus der Landesregierung plötzlich ganz andere Töne. Staatssekretär Marc Jan Eumann, der übrigens als einer der profiliertesten Medienpolitiker der SPD gilt, ließ verlauten, die Landesregierung würde für eine Zustimmung des Landesparlaments werben.

Unabhängig davon, dass gewichtige sachliche Argumente gegen die Novelle des JMStV sprechen, belegt die SPD damit erneut eindrucksvoll, dass sie die Partei ist, deren Versprechungen man am wenigsten trauen sollte.

posted by Stadler at 20:22  

25.8.10

BGH zu Preisangaben in Preisvergleichsportalen

Nach einem nunmehr im Volltext vorliegenden Urteil des BGH vom 11.03.2010 (Az.: I ZR 123/08) zur Frage der Aktualität von Preisangaben in Preisvergleichsportalen, ist der Händler grundsätzlich für solche Angaben wettbewerbsrechtlich verantwortlich. Unrichtige bzw. veraltete Angaben sind danach wettbewerbswidrig. Der BGH führt insoweit wörtlich aus:

Es wäre dem Beklagten beispielsweise unbenommen gewesen, auf der eigenen Internetseite den höheren Preis erst zu verlangen, wenn die Änderung in der Suchmaschine vollzogen worden ist.

Das bringt Onlinehändler in eine schwierige Situation. Denn sie müssen danach grundsätzlich darauf achten, wann ein Preisvergleichsportal eine Änderung vollzieht. Nachdem das Portal die Daten aber automatisiert von der Website des Händlers bezieht, erscheint fraglich, ob die Vorstellung des BGH überhaupt den Gegebenheiten der Praxis entspricht. Wie soll es der Händler bewerkstelligen, den höheren Preis erst zu verlangen, nachdem die Änderung in der Suchmaschine umgesetzt ist, wenn die Suchmaschine Änderungen erst dann nachvollziehen kann, wenn sie auf der Website des Händlers vorgenommen worden sind? Das was der BGH hier vorschlägt, funktioniert wohl aus tatsächlichen Gründen nicht.

posted by Stadler at 11:08  

24.8.10

Die verlogene Street View Debatte

Wer noch weitere Belege dafür benötigt, dass die Debatte um Google Street View in hohem Maße – gerade von Politikern – verlogen geführt wird, sollte diesen Artikel auf shz.de lesen.

Denn selbst der Staat fertigt Luftbildaufnahmen von Häusern und verkauft diese sogar an kommerzielle Anbieter. Auch die Bild ist gerade auf diese Meldung angesprungen. Mal sehen, wie das die öffentliche Meinung beeinflusst.

posted by Stadler at 20:48  

24.8.10

jugendschutz.net: Bericht über Rechtsextremismus im Netz

Die durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichtete gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Bundesländer (jugendschutz.net) hat seinen Bericht über Rechtsextremismus online für das Jahr 2009 vorgestellt. jugendschutz.net berichtet über eine Zunahme rechtsextremer Wesbites und Communities und beklagt, dass solche Inhalte vermehr über ausländische Server verbreitet würden. Die Organisation erläutert außerdem ihre Zusammenarbeit mit Providern, Google und Facebook.

In dem Bericht heißt es u.a.:

Um Rechtsextremen die Propagandaplattform im Netz zu entziehen, kontaktiert jugendschutz.net Provider  im In- und Ausland, gibt Fälle an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als zuständige Aufsichtsinstanz ab oder schaltet Partner aus dem International Network Against Cyber Hate (INACH) ein. Existieren keine wirksamen Handlungsmöglichkeiten gegen ausländische Angebote, regt jugendschutz.net über die KJM deren Indizierung an. Da deutsche Suchdienste indizierte Webadressen nicht mehr als Suchtreffer ausgeben, werden so zumindest Reichweite und Auffindbarkeit der Angebote eingeschränkt.

Zur Vorstellung dieses Berichts haben die Bundeszentrale für politische Bildung, jugendschutz.net und die Online-Beratung gegen Rechtsextremismus am 24.08.2010 auch eine Pressekonferenz abgehalten und im Netz auch weitere Materialien zu dem Thema zur Verfügung gestellt.

posted by Stadler at 19:57  

24.8.10

LG Frankfurt: „gewinn.de“

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mit Urteil  vom 27.07.10 (Az.: 2-7 O 33/09) über die Klage eines ehemaligen Domaininhabers zu entscheiden, der DENIC darauf in Anspruch genommen hat, ihn erneut als Domaininhaber einzutragen. Die Domain ist dem Kläger aufgrund eines Providerwechselverfahrens, das allerdings den Vorgaben der DENIC-Richtlinien entsprochen hatte, verloren gegangen. Der Provider des Domaininhabers hatte auf einen Wechselantrag eines anderen Providers mehrmals nicht reagiert, weshalb der Wechsel schließlich vollzogen wurde. Hiervon wusste der Kläger angeblich nichts.

Das Landgericht Frankfurt hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass sich der Kläger das Verhalten seines Providers zurechnen lassen muss und dem Schweigen des Providers auf den Wechselantrag hin, als sog. beredtes Schweigen Erklärungswert zukommt.

Interessant an dem Urteil ist außerdem die Einschätzung des Landgerichts Frankfurt, dass der Eintrag in die WHOIS-Datenbank rein deklaratorisch wirkt, so dass derjenige, der dort eingetragen ist, nicht zwangsläufig der tatsächliche Domaininhaber sein muss. Die DENIC kann nach Ansicht des Gerichts deshalb u.U. verpflichtet sein, einen unrichtigen Eintrag zu berichtigen und den materiell Berechtigten als Domaininhaber einzutragen.

posted by Stadler at 19:19  

23.8.10

Arbeitnehmerdatenschutz soll Regelung für soziale Netzwerke enthalten

Zur geplanten Regelung des Beschäftigtendatenschutzes liegt ein neuer Referentenentwurf vom 11.08.2010 vor. Die MMR hat die drei bisherigen Entwürfe in einer Synopse gegenübergestellt. Die Kritik an den bisherigen Entwürfen ist zum Teil berücksichtigt worden.

In § 32 Abs. 6 S. 3 BDSG soll eine eigene Regelung für Daten aus sozialen Netzwerken eingefügt werden, die lautet:

Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten; dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die der Darstellung der beruflichen Qualifikation dienen.

Das bedeutet, dass Arbeitgeber Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook grundsätzlich nicht erheben dürfen. Anders ist dies bei Daten aus Netzwerken wie z.B. Xing, bei denen es gerade darum geht, seine berufliche Qualifikation darzustellen.

(via Beck-Blog)

posted by Stadler at 10:46  
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