Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.8.14

Überwacht der BND gar nicht anlasslos?

In einem denkwürdigen Artikel für ZEIT-Online verteidigt Lenz Jacobsen die Spionage des BND mit Zielrichtung Türkei. Der Text enthält allerdings erhebliche sachliche Fehler, die mich gerade bei solchen Medien immer wieder ärgern.

Noch nicht sonderlich gravierend ist die unzutreffende Aussage, der BND würde laut einem Urteil des BVerwG 196 Staaten ausspionieren. In dem Urteil ist nämlich nur von 150 Staaten und zusätzlich 46 Regionen die Rede.

Bedenklicher ist allerdings die im Text aufgestellte Behauptung, es gäbe keine Anhaltspunkte für eine anlasslose Überwachung durch den BND. Man muss gar nicht auf die Snowden-Files zurückgreifen um festzustellen, dass diese Aussage falsch ist. Es hätte vielmehr genügt, das vom Autor zitierte Urteil des BVerwG zu lesen, in dem die anlasslose strategische Fernmeldekontrolle des BND dargestellt wird, oder auch nur einen beliebigen Bericht des parlamentarischen Kontrollgremiums der letzten Jahre. Denn die Existenz des sog. elektronische Staubsaugers ist schließlich seit Jahrzehnten bekannt. Dass der BND die Telekommunikation – und gerade die mit dem Ausland – anlasslos überwacht und nach allgemeinen Suchbegriffen scannt, ist eine seit langem allgemein bekannte Tatsache.

Update vom 20.08.2014:
Der Beitrag von ZEIT-Online wurde nach meinem Beitrag dahingehend ergänzt, es würde keine Anhaltspunkte dafür geben, dass der BND den türkischen Internet- und Telefonverkehr anlasslos überwacht. In der ursprünglichen Fassung hatte es, wie von mir berichtet, geheißen, es gäbe keine Anhaltspunkte für eine anlasslose TK-Überwachung durch den BND. Diese nachträgliche erhebliche Änderung ist in dem Beitrag nicht kenntlich gemacht worden. Sauberer und seriöser Journalismus geht wohl anders.

posted by Stadler at 16:13  

6.8.14

Was die Bundesregierung zur TK-Überwachung nicht sagt

Netzpolitik.org berichtet über eine kleine Anfrage der Fraktion der Linken zur TK-Überwachung durch Bundesbehörden und weist u.a. darauf hin, dass die Anzahl der sog. stillen SMS beim Verfassungsschutz, beim BKA und der Bundespolizei zugenommen hat. Welche Maßnahmen der TK-Überwachung deutsche Behörden im Einzelnen praktizieren, habe ich in einem älteren Beitrag ausführlicher dargestellt.

Interessanter als das was die Bundesregierung dazu erklärt, erscheint mir wie im letzten Jahr das zu sein, was sie nicht erklärt. Zahlreiche Fragen werden aus Gründen der Geheimhaltung nämlich nicht beantwortet. Dazu gehört u.a. die im Zuge der Aktivitäten des BND nach dem G10-Gesetz brisante Frage, ob und inwieweit Bundesbehörden am De-Cix oder anderen deutschen Internetknoten eine Überwachung durchführen (Frage 4). Hierzu verweist die Bundesregierung auf ihre letztjährige Antwort. In dieser stellt sie zunächst klar, dass sie nie die Aussage getroffen hätte, dass Bundesbehörden keine Metadaten an großen deutschen Internetknoten ausleiten, um anschließend (Frage 13) zu erklären, dass die konkrete Antwort auf die Frage nach der diesbezüglichen behördliche Praxis der Geheimhaltung unterliegt. Eine weiterhin interessante Verweistechnik mit einem durchaus interpretationsfähigen Aussagegehalt.

posted by Stadler at 21:35  

4.8.14

Warum Snowden auf der Seite des Rechts steht

An manchen Tagen ist die morgendliche Lektüre der Süddeutschen tatsächlich eine Freude. In der heutigen Ausgabe (Feuilleton, S. 9) befasst sich Heribert Prantl unter dem Titel „Nothilfe für das Recht“ einmal mehr mit Edward Snowden und rückt ihn ins rechte Licht, in das Licht des Rechts.

Prantl erläutert, warum es einem Rechtsstaat nicht erlaubt sein darf, die Aufdeckung von illegalem Staatshandeln mit Mitteln des Strafrechts zu verhindern bzw. zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang erwähnt Prantl auch, dass der Verrat illegaler Staatsgeheimnisse nach deutschem Recht nicht strafbar ist, ein Aspekt auf den ich hier mehrfach hingewiesen habe.

Prantl vergleicht die Haltung derjenigen, die die strafrechtliche Verfolgung Snowdens fordern, mit dem Denken der Richter, die den Journalisten und späteren Nobelpreisträger Carl von Ossietzky im sog. Weltbühne-Prozess 1931 wegen des Verrats militärischer Geheimnisse zu 18 Monaten Haft veurteilt hatten.

Prantls Artikel ist einmal mehr ein Plädoyer für das Whistleblowing und begründet überzeugend, warum Snowden auf der Seite des Rechts steht und die US-Aministration die ihn verfolgt auf derjenigen des Unrechts. Prantl macht außerdem deutlich, dass die Relativierung des Rechts aus machtpolitischen Gründen ein immerwiederkehrendes geschichtliches Phänomen ist, dem man zu jeder Zeit ablehnend gegenüberstehen muss. Danke Heribert Prantl für diese klare Sicht der Dinge.

posted by Stadler at 10:06  

1.8.14

Die guten Ratschläge der SPD für Edward Snowden

Über die heuchlerische Haltung führender SPD-Politiker zur Geheimdienstaffäre und zu Edward Snowden hatte ich bereits gebloggt.

Nach Heiko Maas – zu dem Prantl bereits gesagt hat, was zu sagen war – meldet sich jetzt auch Thomas Oppermann mit heuchlerischen gutgemeinten Ratschlägen in Richtung Snowden zu Wort und mit einer erstaunlichen Aussage, die der Stern folgendermaßen wiedergibt:

Allerdings habe er wohl auch amerikanisches Recht gebrochen. Dafür werde er zur Rechenschaft gezogen. „Das wäre in Deutschland nicht anders.“

Der Jurist Oppermann hat vorsichtshalber ein abschwächendes „wohl“ eingefügt, denn es wird ihm bekannt sein, dass keineswegs unumstritten ist ob sich Snowden nach amerikanischem Recht strafbar gemacht hat. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob man Snowden in den USA nicht einer politischen Straftat bezichtigt – wie beispielsweise der Strafrechtler Nikolaos Gazeas meint – und er dort überhaupt ein faires Verfahren zu erwarten hätte.

Auch der zweite Teil der Aussage Oppermanns ist höchst fragwürdig. Denn nach deutschem Recht hätte sich Snowden vermutlich nicht strafbar gemacht. Jedenfalls hätte er, anders als in den USA, keine langjährige Haftstrafe zu erwarten.

Beim Verrat von Staatsgeheimnissen kommt es nach dem Strafgesetzbuch darauf an, ob der Bundesrepublik dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für ihre äußere Sicherheit entstünde. Bereits das wäre im Fall eines Whistleblowers wie Snowden fraglich.

Der Verrat illegaler Staatsgeheimnisse – eine Massenüberwachung im Stile der NSA und erst recht die Foltermethoden der CIA wären nach deutschem Recht mit Sicherheit als illegal zu qualifizieren – ist nach deutschem Recht auch nur dann strafbar, wenn das Geheminis unmittelbar einer fremden Macht mitgeteilt wird. Die bloße Veröffentlichung genügt demgegenüber nicht. Damit wird vom Gesetzgeber dem rechtsstaatlichen Interesse an der Aufdeckung illegaler Vorgänge im staatlichen Bereich Rechnung getragen. Snowden hat aber nicht als Doppelagent Geheimnisse gegenüber einem Geheimdienst eines anderen Staates preisgegeben, sondern er hat nur Journalisten mit Daten und Informationen zum Umfang und Ausmaß der Tätigkeit der NSA versorgt und hierbei sogar ausdrücklich darauf geachtet, dass nicht konkrete Personen einer Gefahr ausgesetzt werden.

Ein weiterer Aspekt ist das Strafmaß. Selbst wenn man Snowden nach den Maßstäben des deutschen Rechts für strafbar halten würde, hätte er hierzulande anders als in den USA nicht mit einer langjährigen Haftstrafe zu rechnen.

Oppermanns Aussage „Das wäre in Deutschland nicht anders“ ist also falsch. Und das ist auch der Grund dafür, warum man dafür eintreten sollte, Snowden in Deutschland Asyl zu gewähren. Aber mutlose Opportunisten wie Thomas Oppermann und Heiko Maas sind für eine solche Position natürlich nicht zu gewinnen.

posted by Stadler at 10:20  

24.7.14

Polen hat die CIA bei der Verschleppung von Terrorverdächtigen unterstützt und die Menschenrechtskonvention verletzt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen wegen verschiedener Verletzungen der Menschenrechtskonvention im Zusammenhang mit der Verschleppung von zwei Terrorverdächtigen durch die CIA verurteilt (Urteile vom 24.07.2014, Az.: 7511/13 und 2876111/11). Die beiden Kläger waren von der CIA im Jahre 2002 in ein Geheimgefängnis in Polen verschleppt worden. Sie wurden dort gefoltert und schließlich nach Guantanamo verbracht, wo sie bis heute ohne Verfahren einsitzen.

Die beiden Kläger wurden, nachdem sie von der CIA nach Polen geflogen worden waren, dort von einem Fahrzeug, das von den polnischen Behörden zur Verfügung gestellt worden ist, abgeholt und in ein Trainingslager des polnischen Geheimdienstes gebracht. Während ihres mehrmonatigen Aufenthalts in Polen, wurde den Klägern jeglicher Kontakt zu ihren Familien und zur Außenwelt sowie eine medizinische Versorgung verwehrt. Zudem wurden die beiden Kläger in dem Geheimgefängnis systematisch gefoltert. Die Folterpraktiken sind in dem Urteil des EGMR ausführlich beschrieben.

Beide Kläger wurden im Juni und September 2003 aus Polen wieder ausgeflogen und dann z.T. über mehrer Zwischenstationen letztlich nach Guantanamo Bay verbracht. Beide Kläger waren zwischenzeitlich von der CIA auch nochmals jeweils in ein EU-Mitgliedsstaat (Litauen und Rumänien) verschleppt worden.

Nach den beiden Urteilen des EGMR hat der polnische Staat gegen das Verbot der Folter (Art. 3 MRK), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 MRK), gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 MRK), gegen das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 MRK) und gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 MRK) verstoßen. Der EGMR sieht die aktive Beteiligung polnischer Behörden an den massiven Menschenrechtsverletzungen der CIA als erwiesen an.

Nach der Lektüre dieser Urteile fällt es mir schwer, Polen und vor allen Dingen die USA weiterhin als demokratische Rechtsstaaten zu betrachten.

Die Entscheidungen zeigen außerdem in bedrückender Art und Weise auf, für welches Leid und Unrecht Geheimdienste verantwortlich sind.

Den Betroffenen nutzt die Entscheidung des EGMR zunächst wenig, denn sie sitzen weiterhin in Guantanamo ein. Beide Kläger erhalten je 100.000 EUR Schadensersatz und der eine Kläger zudem 30.000 EUR Kostenerstattung vom polnischen Staat. Dem Gerichtshof gebührt Respekt, dass er Pflöcke einschlägt gegen die menschenunwürdige und rechtsstaatswidrige Behandlung von (angeblichen) Terrorverdächtigen durch die US-Behörden und ihre Helferstaaten.

posted by Stadler at 14:31  

24.7.14

Bundesregierung nutzt die aktuelle Entwicklung zur Ausweitung von Geheimdienstaktivitäten

Die Süddeutsche titelt heute, dass Berlin jetzt auch befreundete Geheimdienste überwachen will. Es geht dabei aber nur um die Überwachung der Aktivitäten von ausländischen Diensten auf deutschem Boden durch den Verfassungsschutz. Der deutsche Auslansgeheimdienst BND ist ohnehin weltweit aktiv. Aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass der BND fast die gesamte Welt überwacht, nämlich insbesondere den Telekommunikationsverkehr in und aus 150 Staaten und weiteren 46 Regionen.

Die Bundesregierung verfolgt also konsequent nur ein Konzept, nämlich das der Ausweitung der Aktivitäten deutscher Geheimdienste im In- und Ausland. Offenbar erscheint die Gegelegenheit dafür aktuell günstig, weil man der Öffentlichkeit nach den jüngsten Enthüllungen um amerikanische Spionage auf deutschem Boden die Notwendendigkeit einer solche Gegenspionage gut verkaufen kann. Die unkritische Berichterstattung aller großen Medien befördert eine solche Meinungsbildung. In einem Kommentar in der SZ wird zumindest erwähnt, dass der Schritt der Bundesregierung auch dem Ausbau des deutschen Sicherheitsapparats dienen könnte.

Jeder, der sich kurzfristig darüber gefreut haben sollte, dass Deutschland beim Thema Spionage den Amerikanern jetzt endlich Kontra gibt, sollte sich bewusst machen, dass damit nur die Überwachung insgesamt ausgeweitet wird. Für die an sich notwendigen Strategien zur Eindämmung von Geheinmdienstaktivitäten fehlt es leider auch in Deutschland an jedwedem politischen Willen.

Der Nutzen der Geheimdienstaktivitäten wird erst gar nicht analysiert und überprüft, ebensowenig wie die Bundesregierung an einer wirksamen rechtsstaatlichen Kontrolle der Dienste interessiert ist. Man behauptet die Notwendigkeit von Geheimdiensten sowie der ständigen Ausweitung ihrer Aktivitäten einfach, ohne jemals irgendeine Erfolgskontrolle durchgeführt zu haben. Weil uns die Amerikaner selbst in Deutschland ausspionieren, müssen wir jetzt einfach den Spieß umdrehen und zur Gegenspionage ausholen. Und diese Aufgabe kommt den Inlandsgeheimdiensten zu, die bei uns Verfassungsschutz heißen. Es waren aber gerade diese Behörden, die in der Vergangenheit wenig mitbekommen haben. Während man damit beschäftigt war, kritische Demokraten zu überwachen, konnte der NSU zehn Jahre lang ungestört agieren. Und diese Leute sollen jetzt NSA, CIA und GCHQ überwachen. Da kann man sich als Bürger bestimmt ganz entspannt zurücklehnen.

posted by Stadler at 09:46  

23.7.14

Klage gegen E-Mail-Überwachung des BND unzulässig

Der Berliner Anwaltskollege Niko Härting hatte beim Bundesverwaltungsgericht gegen die E-Mail-Überwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Rahmen der sog. strategischen Fernmeldekontrolle geklagt. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil Härting nicht konkret darlegen konnte, dass der BND auch tatsächlich E-Mails des Rechtsanwalts erfasst hatte (Urteil vom 28.05.2014, Az.: BVerwG 6 A 1.13). Dagegen hat Rechtsanwalt Härting Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Das Urteil des BVerwG liegt mittlerweile im Vollext vor und ist stellenweise durchaus aufschlussreich. Grundsätzlich erachtet das BVerwG den Rechtsweg für eröffnet und sieht sich auch als zuständig an.

Das Gericht weist sodann darauf hin, dass jede Kenntnisnahme, Aufzeichnung und Verwertung von Kommunikationsdaten eines Bürgers in den Schutzbereich von Art. 10 GG eingreift. Bereits die Erfassung von E-Mails – was sowohl die Inhalte als auch die Metadaten betreffen dürfte – durch den BND stellt einen solchen Eingriff dar, weil sie die Basis für den nachfolgenden Abgleich mit Suchbegriffen bildet. Schon die grundsätzliche Datenerhebung bewirkt also den Grundrechtseingriff und nicht erst die anschließende Auswertung bzw. Filterung.

Das BVerwG geht allerdings davon aus, dass zwar die Möglichkeit gegeben ist, dass E-Mail-Kommunikation von Rechtsanwalt Härting erfasst worden ist, dass hierfür aber keine überwiegende Warscheinlichkeit besteht und die bloße Möglichkeit für die Annahme einer individuellen Betroffenheit nicht ausreicht. Im Rahmen der Festellungsklage müsse ein konkretes Rechtsverhältnis dargelegt werden, die abstrakte Möglichkeit einer Betroffenheit reiche nicht.

Dieses Ergebnis ist letztlich unbefriedigend. Denn es bedeutet, dass zwar ein nicht ganz unerheblicher Teil von Inländern von der strategischen Fernmeldekontrolle betroffen ist, dass aber im Grunde niemand seine individuelle Betroffenheit darstellen kann, weil schließlich niemand davon erfährt, dass seine E-Mails vom BND erfasst werden. Damit läuft jedenfalls der gerichtliche Rechtsschutz faktisch leer.

Es stellt sich zudem die Frage, ob die Annahme des Gerichts, die strategische Fernmeldekontrolle sei fragmentarisch und würde nur einen geringen Teil des Fernmeldeverkehrs betreffen, zutrifft. Der BND hat gegenüber dem Gericht ganz offenbar erklärt, dass deutlich weniger als 20 % der Telekommunikation auf diese Art und Weise erfasst würde. Ob das zutrifft oder nur eine Schutzbehauptung des BND ist um die Einhaltung der einfachgesetzlichen Vorgaben darstellen zu können, bleibt offen.

posted by Stadler at 15:48  

22.7.14

Verträgt sich die Tätigkeit von Geheimdiensten mit der Vorstellung von global geltenden Bürger- und Menschenrechten?

Die Heinrich Böll Stiftung hat meinen unter einer CC-Lizenz stehenden Text „Geheimdienste und Bürgerrechte“ der auch in dem Sammelband „Überwachtes Netz“ erschienen ist, übernommen. Das ehrt mich und bietet mir die Gelegenheit hier nochmals auf diesen Beitrag hinzuweisen.

Der Text kann unter Beachtung der Lizenzbedingungen CC-BY-SA weiterverbreitet werden.

posted by Stadler at 08:38  

7.7.14

Die Reaktion der Bundesregierung: Noch mehr Überwachung

Die aktuelle Diskussion um den (angeblichen) Doppelagenten beim BND, der im Auftrag von US-Diensten den NSA-Untersuchungsausschuss ausspioniert haben soll, kommt sowohl dem BND als auch dem Innenminister wie gerufen.

Denn die Reaktion der Bundesregierung besteht keineswegs darin, das bundesdeutsche Geheimdienstsystem zu hinterfragen oder zumindest besser zu durchleuchten. Vielmehr kündigt man eine Gegenspionage an, weil die USA – was die Bundesregierung ohnehin seit Jahrzehnten weiß – deutsche Politiker überwacht und ausspioniert.

Für diese Gegenspionage braucht man natürlich zuerst eine bessere sachliche und personelle Ausstattung. Der BND soll aufgebläht werden, weil jetzt auch noch die USA ausspioniert werden müssen. Die Bundesregierung will also auf die Aktivitäten von NSA, CIA und Co. mit noch mehr Überwachung reagieren. Klingt wie ein Coup aus der PR-Abteilung des BND und genau das ist es vermutlich auch. Zumal der Fall bestens geeignet ist, von den offensichtlich rechtswidrigen Aktivitäten des BND abzulenken, indem man sich auf den einen bösen Doppelagenten fokussiert.

Was wir stattdessen bräuchten, ist eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über den Nutzen und die Gefahren die von Geheimdiensten ausgehen, sowie darüber ob und in welchem Umfang sich demokratische Gesellschaften überhaupt Geheimdienste leisten können und sollten.

Aus aktuellem Anlass daher nochmal der Hinweis auf zwei meiner Texte zum Thema:

Geheimdienste gefährden unsere Demokratie

Geheimdienste und Bürgerrechte

 

posted by Stadler at 10:43  

14.1.14

Ist das Internet wirklich kaputt?

Sascha Lobo, Ikone und Sprachrohr der sog. Netzgemeinde, beklagt sich im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung darüber, dass das Internet nicht das sei, wofür er es gehalten habe, dass es gar kaputt sei. Es geht, wie so häufig in den letzten Monaten, um die Snowden-Enthüllungen und das Ausmaß der TK-Überwachung durch Geheimdienste.

Mich hat Lobos Text aus verschiedenen Gründen irritiert, die ich hier nicht alle aufzählen möchte. Schwer nachvollziehbar ist für mich insbesondere die Vorstellung, jemand könnte vom Internet enttäuscht und wegen des Ausmaßes der Überwachung durch NSA & Co. gar gekränkt sein. Denn trotz aller Begeisterung für die Möglichkeiten die das Netz bietet, ist es für mich am Ende immer noch ein technisches Tool. Auch wenn der Vergleich hinken mag, kann man insoweit natürlich die Frage stellen, ob man dann auch von einem Küchenmesser enttäuscht sein kann, wenn es für Verbrechen missbraucht wird. Enttäuschend oder kränkend kann also nur der Umstand sein, dass die Geheimdienste vermeintlich demokratischer Staaten das Internet dazu missbrauchen, jeglichen Datenverkehr und damit die Kommunikation aller Bürger zu überwachen. Das ist aber kein Problem des Internets, sondern macht lediglich deutlich, dass unsere demokratischen Mechanismen nicht funktionieren. Solange man Geheimdienste alles machen lässt, was technisch möglich ist und ihnen keine Grenzen setzt, werden sie auch alles machen was möglich ist. Wenn man einen Hund vor einen großen Fleischtopf setzt, ist es nicht zielführend, ihm zu sagen, dass er aber nur langsam und nicht alles fressen darf. Es ist bislang eine Illusion anzunehmen, dass sich die Methoden mit denen NSA, GCHQ oder BND arbeiten, nennenswert von denen der Stasi unterscheiden. Was sich unterscheidet, ist in gewissem Umfang die anschließende Verwertung der durch eine Totalüberwachung gewonnenen Informationen. Aber auch in diesem Punkt wird man sich schnell der Stasi und den Unrechtsstaaten annähern, wenn man die Dienste weiterhin gewähren lässt wie bisher. Unsere vernetzte Welt bietet also lediglich die Grundlage dafür, dass sich ein globaler Überwachungsapparat etablieren konnte, der sich nicht mehr klar an einzelnen Nationalstaaten festmachen lässt und der keine effektiven rechtlichen Grenzen kennt. Daran ist aber nicht das Internet schuld, sondern eine mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle. Die Geheimdienste gefährden auch weit mehr als das Internet, sie gefährden unsere Demokratie. Die Frage sollte also nicht lauten, ob das Internet kaputt ist, sondern ob unsere Demokratie kaputt ist.

Es geht in Wirklichkeit also um rechtsstaatliche Defizite und die lassen sich weder mit einem neuen Internetoptimismus noch mit digitaler Selbstverteidigung (Verschlüsselung) überwinden, was nicht bedeutet, dass beides nicht sinnvoll und notwendig ist. Es ist eine Herkulesaufgabe aller Demokraten – nicht nur der Netzgemeinde – auf mehr Transparenz hinzuarbeiten und das System Geheimdienste zurückzudrängen und insgesamt in Frage zu stellen. Das ist die Aufgabe, die vor uns steht und sie wird essentiell für den Fortbestand unserer demokratischen Gesellschaften sein. Und es ist dies nolens volens die Aufgabe der Zivilgesellschaft, weil zumindest vorerst von der Politik keine Unterstützung zu erwarten ist.

Von zentraler Bedeutung wird dabei auch die Verbreitung der Erkenntnis sein, dass Geheimdienste, auch jenseits des Überwachungsaspekts, gerade nicht nützlich, sondern vielmehr schädlich sind. Geheimdienste machen diese Welt nicht sicherer, sondern unsicherer. Das haben viele Menschen noch nicht verstanden.

In den Texten von Sascha Lobo erkenne ich in letzter Zeit ein hohes Maß an Frustration, die offenbar daraus resultiert, dass weite Teile der (weltweiten) Bevölkerung die Überwachung durch Geheimdienste mehr oder minder gleichgültig hinnehmen. Der aktuelle Text Lobos, in dem sich viel FAZ- und Schirrmacher-typischer Kulturpessimismus wiederfindet, setzt die Schwerpunkte falsch. Lobo redet zu viel über das Internet bzw. darüber wie es aus seiner Sicht sein sollte, obwohl wir über unsere Gesellschaft und unseren Rechtsstaat reden müssten.

posted by Stadler at 11:27  
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