Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.5.10

Club Mate Brauerei mahnt Blogger ab

Wie in einigen Blogs zu lesen ist, hat die Brauerei Loscher, Hersteller des Szene-Getränks Club Mate, den Betreiber Blogsport abgemahnt und zwar wegen der Abbildung eines Plakats mit dem Titel „Club Molli“, auf dem das Club Mate Logo geremixed wurde. Blogsport hat auf die Abmahnung hin offenbar betroffene Blogger angeschrieben und gebeten, das Foto zu entfernen.

Die Brauerei fürchtet anscheinend, ihre Marke könnte verunglimpft werden. Markenrechtliche Unterlassungsansprüche dürften aber schon daran scheitern, dass es an einem Handeln im geschäftlichen Verkehr fehlt.

Ganz abgesehen davon, dass die Blogger nur ein Plakat fotografiert haben, das auf einer Hausmauer angebracht war und dies dann zur Grundlage eines Blogeintrags und damit der Berichterstattung gemacht haben.

Die Sache könnte für die Loscher KG zum PR-Gau werden. Gerade der Hersteller des „Hacker-Getränks“ Club Mate sollte doch vom Streisand-Effekt schon gehört haben.

Update: Loscher hat bereits reagiert und gibt an, es hätte sich um ein Missverständnis mit der beauftragten Anwaltskanzlei gehandelt. Und auch von Blogsport gibt es eine Klarstellung, dass man von den Anwälten der Firma Loscher nur auf den möglichen Markenverstoß hingewiesen worden sei, es sich aber nicht um eine Unterlassungsaufforderung gehandelt habe.

posted by Stadler at 14:39  

8.5.10

Filesharing: 4000 Auskunftsanträge beim Landgericht Köln allein in 2010

Die Initiative „Abmahnwahn Dreipage“ hat ein Interview mit dem Pressesprecher des Landgerichts Köln zum Thema Filesharing und Auskunftsverfahren gegen Provider zur Ermittlung von Anschlussinhabern geführt.

Obwohl mir bewusst war, dass die Zahl der Verfahren beim Landgericht Köln sehr hoch ist, hat die Aussage, dass allein im Jahr 2010 (bis Ende April) 4000 solcher Auskunftsanträge dort eingegangen sind, meine Befürchtungen noch übertroffen. Nachdem mir einige Akten aus derartigen Verfahren (aus dem Jahr 2009) vorliegen, lässt sich sagen, dass in jedem dieser Verfahren mehrere hundert, oftmals sogar mehrere tausend IP-Adressen dem jeweiligen Anschlussinhaber zugeordnet werden. Prinzipiell kann aus jeder einzelnen IP-Adresse eine Abmahnung resultieren. Daher liegt die Schlussfolgerung nahe, dass allein das Landgericht Köln für mehrere Millionen Filesharing-Abmahnungen im Jahr den Boden bereitet. Auskunftsverfahren bei anderen Landgerichten kommen hinzu. Wie das Geschäftsmodell Filesharing-Abmahnung funktioniert, habe ich vor einigen Monaten am Beispiel von DigiProtect erläutert.

posted by Stadler at 15:15  

7.5.10

Wie sich die Verlage das mit dem Leistungsschutzrecht vorstellen

Seit einiger Zeit steht die Forderung von Verlagen im Raum, ein neues gesetzliches Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zu schaffen. Hintergrund ist der, dass sich die Verlage, mit Hilfe des Gesetzegbers, neue Einnahmequellen erschließen wollen, nachdem das traditionelle Zeitungsgeschäft rückläufig ist und man es bisher nicht verstanden hat, über das Internet nennenswerte Umsätze zu erzielen.

Nachdem bislang über die konkrete Ausgestaltung eines solchen Leistungsschutzrechts spekuliert wurde, hat iRights.info jetzt einen Gesetzesentwurf der Verlage veröffentlicht, dem gleichzeitig (geringfügige) Änderungen der Gewerkschaften DJV und ver.di gegenübergestellt sind.

Die in wirtschaftlicher Hinsicht zentrale Vorschrift findet sich ganz am Ende des Entwurfs, nämlich in § 87g Abs. 3 UrhG-E. Dort heißt es:

Werden Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme von Vervielfältigungen geeignet sind, zum Zwecke der gewerblichen Nutzung betrieben, wird vermutet, dass diese zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken im Sinne von Absatz 1 benutzt werden.

Wer also zu gewerblichen Zwecken Computer – auch (Web-)Server -, Kopierer und Multifunktionsgeräte nutzt, von dem wird gesetzlich vermutet, dass er Vervielfältigungsstücke von Presseerzeugnissen herstellt. Und wegen dieser gesetzlichen Vermutung muss dieser Nutzer/Unternehmer deshalb an eine Verwertungsgesellschaft der Verlage bezahlen. Es handelt sich also um eine Geräteabgabe auf Presseerzeugnisse.

Es muss insoweit allerdings die Frage gestellt werden, weshalb die gewerbliche Nutzung von PC’s, zum Beispiel im gewöhnlichen Bürobetrieb, dafür sprechen sollte, dass in diesem Rahmen Presseerzeugnisse hergestellt werden. Das ist zumindest für den Großteil der Büros nicht naheliegend, sondern vielmehr abwegig.

Der Entwurf dieses Leistungsschutzrechts ist darüber hinaus aber nicht geeignet, Dienste wie Google News auszubremsen. Hier teile ich die Ansicht der Kollegen von iRights.info nicht. Denn Google vervielfältigt und verbreitet keine Presseerzeugnisse und gibt diese im urheberrechtlichen Sinne auch nicht öffentlich wieder, zumindest wenn man der Auslegung des Bundesgerichtshofs aus der Paperboy-Entscheidung folgt. Weder Dienste wie Google News noch Links auf Presseartikel wären deshalb von diesem Leistungsschutzrecht betroffen. Letztlich handelt es sich um eine schnöde Geräteabgabe zu Lasten von Unternehmen, der es allerdings wegen des fehlenden Zusammenhangs von Presseerzeugnissen und gewerblicher Computernutzung an jedweder sachlichen Grundlage mangelt. Aber das hat die Lobbyisten ja noch nie gestört.

posted by Stadler at 14:10  

6.5.10

Hans-Bredow-Institut verteidigt Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Das Hans-Bredow-Institut hat den Entwurf eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gegen Kritik in Schutz genommen. Die Autoren gehen dabei insbesondere auch auf die geplante Neuregelung ein, durch die eine freiwillige Alterskennzeichnung für Telemedien eingeführt werden soll. Es wird hierbei deutlich, dass den Autoren gerade auch die verfassungsrechtliche Problematik die dieser freiwilligen Selbstkennzeichnung innewohnt, bewusst ist.

Denn diejenigen Websites, die sich diesem „freiwilligen“ Prozedere nicht unterwerfen, laufen Gefahr, dass sie von Kindern und Jugendlichen, denen von den Eltern ein entsprechendes Filterprogramm vorgesetzt worden ist, überhaupt nicht mehr aufgerufen werden können. Und zwar selbst dann nicht, wenn sie jugendschutzrechtlich gänzlich harmlos sind. Denn die Filterprogramme werden regelmäßig alles ausfiltern, was über keine Alterskennzeichnung verfügt (White-List-Prinzip). Nachdem allerdings auch Minderjährige Träger des Grundrechts auf Informationsfreiheit sind, ist diese staatlich vorgezeichnete Lösung verfassungsrechtlich bedenklich.

Dem tritt das Bredow-Institut mit dem lapidaren Argument entgegen, in der Begründung (gemeint ist die Gesetzesbegründung) könne deutlich darauf hingewiesen werden, wie Jugendschutzprogramme mit ungekennzeichneten Inhalten umgehen sollen.

Eine solche Handlungsempfehlung – noch dazu in der für die Auslegung nachrangigen Gesetzesbegründung – hat allerdings keinerlei verbindlichen Charakter und ist deshalb nicht geeignet, die Bedenken zu zerstreuen.

Mir erscheinen die staatstragenden Ausführungen des Hans-Bredow-Instituts daher eher rechtspolitisch motiviert zu sein. Aber auch insoweit muss die Frage gestattet sein, ob man Kinder und Jugendliche zu mündigen und gut informierten Staatsbürgern erziehen will oder es vorzieht, im Wege des White-Listings einen Großteil der Netzinhalte vor Kindern und Jugendlichen zu verbergen.

posted by Stadler at 22:54  

6.5.10

Urheberrecht: Google verklagt Plattenlabel

Google hat das Plattenlabel Blue Destiny Records vor einem Gericht in Kalifornien auf Feststellung verklagt, dass Google mit Suchmaschinenlinks die auf Downloadmöglichkeiten bei dem Sharehoster Rapidshare verweisen, die Urheberrechte des Labels nicht verletzt. Die Klageschrift ist vollständig online.

posted by Stadler at 08:15  

6.5.10

Vorratsdatenspeicherung beim EuGH

Wie Heise berichtet, hat der irische High Court dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten und der Menschenrechtskonvention vereinbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom März, m.E. durchaus aus politisch-taktischen Erwägungen heraus, auf eine Vorlage beim EuGH verzichtet und sich darauf beschränkt, das deutsche Umsetzungsgesetz für nicht verfassungskonform zu erklären.

Der EuGH hat sich zwar bereits mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt, allerdings nur mit der formellen Frage einer grundsätzlichen Kompetenz der EU für eine derartige Richtlinie. Eine inhaltliche Prüfung auf Grundrechtsverstöße hin, hat der EuGH nicht vorgenommen. Die Hoffnung, der EuGH könnte die Vorratsdatenspeicherung kippen, halte ich für sehr optimistisch. Wichtiger erscheint mir, dass nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts nochmals in den politischen Prozess der Überprüfung und Korrektur der Richtlinie eingetreten wird. Und an dieser Diskussion müssen sich, anders als vor Jahren, die verschiedenen europäischen Bürgerrechtsgruppen nunmehr aktiv und offensiv beteiligen.

posted by Stadler at 07:57  

5.5.10

Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ konstituiert sich

Heute findet die konstituierende Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages statt. 17 Abgeordnete und 17 von den Bundestagsfraktionen benannte Sachverständige sollen sich mit den mittel- und langfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen des Internets beschäftigen und dem Bundestag Handlungsempfehlungen unterbreiten.

Auch wenn sich die Sachverständigen zu einem beträchtlichen Teil aus der üblichen Mischung von Wirtschaftslobbyisten, Gewerkschaftern, politiknahen Wissenschaftlern und Behördenvertretern rekrutieren, sind auch einige der besten Köpfe der digitalen Bürgerrechtsbewegung vertreten. Zu nennen sind hier insbesondere padeluun (FoeBuD), Constanze Kurz (CCC) und Alvar Freude (AK Zensur) von denen man zum Thema Bürgerrechte und Datenschutz klare freiheitliche Positionen erwarten darf.

Ob die Enquete tatsächlich politische Entscheidungsprozesse in nennenswertem Umfang beinflussen wird, darf man bezweifeln. Andererseits spricht allein das mediale Interesse an der Kommission und ihren Mitgliedern dafür, dass die Positionen der „Sachverständigen“ wohl kaum gänzlich ignoriert werden können. Die Politik hat zumindest zur Kenntnis genommen, dass sich aus dem Netz heraus neue, politisch aktive Gruppierungen bilden, die zunehmend an Einfluss gewinnen und mit denen das Gespräch gesucht werden muss. Und das erscheint mir schon ein erster kleiner Erfolg zu sein, der andeutet, dass künftig auch im Spiel des politischen Lobbyismus die Karten neu gemischt werden.

posted by Stadler at 11:48  

4.5.10

Bistum Regensburg mahnt jetzt auch Niggemeier ab

Die Diözese Regensburg hat nunmehr auch den Online-Journalisten Stefan Niggemeier abgemahnt, weil er über die Abmahnung eines Regensburger Bloggers durch das Bistum berichtet hatte und hierbei auch erwähnt hat, dass das Bistum Geld an die Familie eines Missbrauchsopfers bezahlt hat, um die Tat von der Öffentlichkeit fern zu halten. Wenn Niggemeier sagt, dass die Kirche versucht, Kritiker zum Schweigen zu bringen, kann man ihm nur beipflichten. Die Diözese wird vermutlich auch gegenüber Niggemeier versuchen, ihre meinungsfeindliche Haltung beim Landgericht Hamburg gerichtlich durchzusetzen. Das Verhalten des Bistums Regensburg ist zutiefst schändlich und allenfalls geeignet, den Vertrauensverlust, den die Kirche schon erlitten hat, zu vertiefen.

posted by Stadler at 22:38  

4.5.10

Aufsatz zur Haftung des W-Lan Betreibers

In einem neuen Aufsatz für JurPC erörtert Reto Mantz die umstrittene Frage, ob und inwieweit der Inhaber eines privaten Internetanschlusses, der anderen mittels eines W-Lans den Internetzugang ermöglicht, für Rechtsverletzungen haftet, die über seinen Zugang erfolgen. In den Filesharing-Fällen wird praktisch immer der Anschlussinhaber in Anspruch genommen.

Mantz lehnt in diesem lesenswerten Aufsatz eine Verantwortlichkeit des Betreibers eines W-Lan sim Ergebnis  ab und stellt u.a. auf den bislang noch wenig diskutierten Umstand ab, dass der Anschlussinhaber in diesen Fällen auch eine Art Access-Provider ist und kein triftiger Grund ersichtlich ist, ihn schlechter zu behandeln, als kommerzielle Zugangsprovider, die sich auf die Privilegierung des § 8 TMG berufen können und darauf, dass sie keine Prüfpflichten im Rahmen der Störerhaftung treffen. Auch die Prämisse, wonach der Betreiber eines W-Lan-Routers eine Gefahrenquelle eröffnet, stellt Mantz zu Recht in Frage. Siehe hierzu auch meinen Beitrag „Grundrecht auf offene Netze?“.

Bleibt zu hoffen, dass der BGH den Aufsatz vor seiner Entscheidung am 12.Mai noch liest.

posted by Stadler at 17:16  

4.5.10

Verwaltungsgericht Wiesbaden: BKA verletzt Persönlichkeitsrecht einer Sportlerin

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden lässt mit einer sehr interessanten Eilentscheidung aufhorchen.

In einer Pressemitteilung hatte das Bundeskriminalamt mit Blick auf ein Urteil des Internationalen Sportgerichts CAS vom 25.11.2009 über eine bekannte, des Dopings verdächtige Eisschnellläuferin behauptet: „In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich ist.“

Mit Beschluss vom 22.04.2010 (Az.: 4 L 243/10.WI) hat das Verwaltungsgerichts Wiesbaden dem Eilantrag der Sportlerin stattgegeben und dem Bundeskriminalamt diese Aussage untersagt. Bgründet wurde dies mit einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin nach Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG.

Die Entscheidung könnte künftig auch im Hinblick auf geschwätzige Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden, man denke nur an die Fälle Kachelmann oder Tauss, von Interesse sein.

Man sollte in diesem Zusammenhang auch beachten, dass sich das BKA nicht in derselben Weise öffentlich äußern kann wie die Presse oder ein Privater. Denn das BKA ist ein Organ der öffentlichen Gewalt – worauf das Gericht ausdrücklich hinweist – und es hat als solches auch die Unschuldsvermutung zu beachten.

Quelle: Pressemitteilung des VG Wiesbaden

posted by Stadler at 16:29  
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