Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.5.10

Hans-Bredow-Institut verteidigt Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Das Hans-Bredow-Institut hat den Entwurf eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gegen Kritik in Schutz genommen. Die Autoren gehen dabei insbesondere auch auf die geplante Neuregelung ein, durch die eine freiwillige Alterskennzeichnung für Telemedien eingeführt werden soll. Es wird hierbei deutlich, dass den Autoren gerade auch die verfassungsrechtliche Problematik die dieser freiwilligen Selbstkennzeichnung innewohnt, bewusst ist.

Denn diejenigen Websites, die sich diesem „freiwilligen“ Prozedere nicht unterwerfen, laufen Gefahr, dass sie von Kindern und Jugendlichen, denen von den Eltern ein entsprechendes Filterprogramm vorgesetzt worden ist, überhaupt nicht mehr aufgerufen werden können. Und zwar selbst dann nicht, wenn sie jugendschutzrechtlich gänzlich harmlos sind. Denn die Filterprogramme werden regelmäßig alles ausfiltern, was über keine Alterskennzeichnung verfügt (White-List-Prinzip). Nachdem allerdings auch Minderjährige Träger des Grundrechts auf Informationsfreiheit sind, ist diese staatlich vorgezeichnete Lösung verfassungsrechtlich bedenklich.

Dem tritt das Bredow-Institut mit dem lapidaren Argument entgegen, in der Begründung (gemeint ist die Gesetzesbegründung) könne deutlich darauf hingewiesen werden, wie Jugendschutzprogramme mit ungekennzeichneten Inhalten umgehen sollen.

Eine solche Handlungsempfehlung – noch dazu in der für die Auslegung nachrangigen Gesetzesbegründung – hat allerdings keinerlei verbindlichen Charakter und ist deshalb nicht geeignet, die Bedenken zu zerstreuen.

Mir erscheinen die staatstragenden Ausführungen des Hans-Bredow-Instituts daher eher rechtspolitisch motiviert zu sein. Aber auch insoweit muss die Frage gestattet sein, ob man Kinder und Jugendliche zu mündigen und gut informierten Staatsbürgern erziehen will oder es vorzieht, im Wege des White-Listings einen Großteil der Netzinhalte vor Kindern und Jugendlichen zu verbergen.

posted by Stadler at 22:54  

3 Comments

  1. Ich stoße mich ebenfalls an dem Duktus der Stellungnahme. So als hätten die Herren die Wahrheit gepachtet (obgleich man einigen der Erwägungen durchaus zustimmen kann).

    Die Wahrheit ist allerdings, dass das Institut selbst Teile des Inhalts des JMStV geprägt hat. Etwas mehr Selbstkritik hätte Ihnen hier gut gestanden. Sich nur einige Kritikpunkte rauszusuchen, täuscht darüber hinweg, dass es etwas mehr zu kritisieren gibt, als nun adressiert wurde.

    Comment by Mathias — 6.05, 2010 @ 23:07

  2. Welcome to the Nanny-Republic of Germany.

    Nach 30 Jahren Sagrotan gibts heute kaum noch eine Blage, die keine Allergien hat, mal gucken, was man durch weitere 30 Jahre aussperren aller „verwerflichen“ Inhalte anrichtet.

    Früher gabs Eltern, heute gibts Politiker, die wohl gerne Eltern wären…

    Comment by Frank Schenk — 7.05, 2010 @ 12:07

  3. An der Methodenkompetenz und damit an der wissenschaftlichen Qualität der Arbeitsweise des Instituts gab es bereits früher begründete Zweifel:

    http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=249093&docClass=NEWS&site=MMR&from=mmr.10

    Comment by Joachim — 7.05, 2010 @ 21:51

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