Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.5.10

Verwaltungsgericht Wiesbaden: BKA verletzt Persönlichkeitsrecht einer Sportlerin

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden lässt mit einer sehr interessanten Eilentscheidung aufhorchen.

In einer Pressemitteilung hatte das Bundeskriminalamt mit Blick auf ein Urteil des Internationalen Sportgerichts CAS vom 25.11.2009 über eine bekannte, des Dopings verdächtige Eisschnellläuferin behauptet: „In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich ist.

Mit Beschluss vom 22.04.2010 (Az.: 4 L 243/10.WI) hat das Verwaltungsgerichts Wiesbaden dem Eilantrag der Sportlerin stattgegeben und dem Bundeskriminalamt diese Aussage untersagt. Bgründet wurde dies mit einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin nach Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG.

Die Entscheidung könnte künftig auch im Hinblick auf geschwätzige Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden, man denke nur an die Fälle Kachelmann oder Tauss, von Interesse sein.

Man sollte in diesem Zusammenhang auch beachten, dass sich das BKA nicht in derselben Weise öffentlich äußern kann wie die Presse oder ein Privater. Denn das BKA ist ein Organ der öffentlichen Gewalt – worauf das Gericht ausdrücklich hinweist – und es hat als solches auch die Unschuldsvermutung zu beachten.

Quelle: Pressemitteilung des VG Wiesbaden

posted by Stadler at 16:29  

4 Comments

  1. Ich würde gerne mal wissen, wann sich Staatsanwalt etc. überhaupt öffentlich äussern dürfen.

    Comment by GustavMahler — 4.05, 2010 @ 17:05

  2. Ach – Unschuldsvermutung? Die gibt’s noch?

    Comment by vera — 4.05, 2010 @ 20:24

  3. @1:
    Dazu gibt es einen interessanten Aufsatz von Gernot Lehr in der NStZ 2009 auf Seite 409.

    Comment by ElGraf — 5.05, 2010 @ 16:52

  4. Kompliment an den Kollegen Schertz! Ich halte das für einen sehr guten Anfang. Besser aber wäre es, und vor allem die für die Betroffenen erträglichere Lösung, wenn der Gesetzgeber endlich vernünftige Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften erlassen würden…

    Vgl. meinen Beitrag dazu: http://www.moenikes.de/ITC/2010/03/25/turk-tauss-benaissa-und-jetzt-kachelmann-dringend-gesucht-grenzen-fur-die-offentlichkeitsarbeit-von-staatsanwaltschaften/

    Comment by Jan Moenikes — 6.05, 2010 @ 23:44

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