Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.3.11

Streitwert bei Spam

In Berlin ist das Risiko für Spammer höher als anderswo. Denn das Amtsgericht Charlottenburg nimmt mit Beschluss vom 28.02.2011 (Az. 207 C 61/11) in Fällen der unverlangten Zusendung eines Werbefaxes einen Streitwert von EUR 7.500,- an.  Der Hinweis wurde verbunden mit der Anregung Verweisungsantrag zum Landgericht zu stellen, weil bei diesem Streitwert keine sachliche Zuständigkeit des AG mehr besteht.

Weit weniger generös ist da beispielsweise das Amtsgericht München, das in den Fällen von Spam (E-Mail und Fax) den Streitwert regelmäßig auf EUR 2.500,- festsetzt.

Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist – gelinde gesagt – uneinheitlich. Eine gute Rechtsprechungsübersicht bietet Jens Ferner.

posted by Stadler at 11:26  

8.3.11

AG München: Kein Auskunftsanspruch gegenüber Forenbetreiber

In den letzten Tagen wurde viel über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 03.02.2011 (Az.: 161 C 24062/10) diskutiert und geschrieben, wonach eine Privatperson bzw. ein Unternehmen grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Betreiber eines Meinungsforums darauf hat, Name und Anschrift eines Nutzers benannt zu bekommen.

Die Entscheidung ist im Ergebnis wenig überraschend, denn (durchsetzbare) zivilrechtliche Auskunftsansprüche gibt es in diesem Bereich eigentlich nur im Falle der Verletzung des Urheberrechts nach § 101 UrhG. Was übrigens sehr viel über den Einfluss der Urheberrechtslobby in diesem Land besagt, denn das Urheberrecht ist damit einfachgesetzlich besser geschützt als das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die persönliche Ehre.

Die Begründung des Amtsgerichts München ist dennoch fragwürdig, denn das Gericht scheint zu glauben, in § 14 Abs. 2 TMG sei ein Auskunftsanspruch geregelt. § 14 Abs. 2 TMG stellt allerdings (nur) eine datenschutzrechtliche Gestattungsvorschrift dar, aus der keine Rechtspflicht eines Forenbetreibers folgt, Auskunft zu erteilen, auch nicht gegenüber der Polizei oder anderen Behörden. Eingriffsgrundlagen zugunsten von Polizei oder Staatsanwaltschaften müssen sich vielmehr aus anderen Gesetzen ergeben, zum Beispiel dem TKG.

posted by Stadler at 21:58  

8.3.11

BGH: Kein Anspruch auf Unterlassung von Inkassoschreiben

Der BGH hat mit Urteil vom 08.02.2011 (Az.: VI ZR 330/09) entschieden, dass es keinen Anspruch auf Unterlassung von Forderungs- und Mahnschreiben gibt.

Die Beklagte ist ein Internet-Service-Provider und hat versucht beim Kläger mithilfe eines Inkassobüros angeblich noch ausstehende Forderungen einzutreiben. Auch nachdem sich für den Kläger ein Rechtsanwalt angezeigt hatte, schickten die Beklagte und ein von ihr beauftragtes Inkassobüro weiterhin Zahlungsaufforderungen an den Kläger.

Das Amtsgericht hatte die Beklagte verurteilt, eine direkte Kontaktaufnahme zum Kläger zu unterlassen. Das Landgericht hat die Entscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der BGH hat das Berufungsurteil bestätigt.

Zur Begründung führt der BGH aus, dass ein Anspruch des Klägers, die unmittelbare Kontaktaufnahme zu unterlassen, nicht besteht, inbesbonder auch nicht gemäß §§ 1004 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers.

Der BGH ist insoweit der Ansicht, dass das berechtigte Interesse der Beklagten, ihre Ansprüche weiter zu verfolgen und den Kläger direkt anzuschreiben das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers überwiegt und es auch keinen gesetzlichen Anspruch des Klägers darauf gebe, dass nur sein Anwalt angeschrieben wird.

posted by Stadler at 17:05  

7.3.11

ÖOGH: „schladming.com“

Mit Beschluss vom 18.01.2011, Az.: 17 Ob 16/10t) hat der österreichiche OGH eine äußerst interessante Entscheidung zum Domainrecht getroffen.

Der bekannte Wintersportort Schladming reklamiert die Domain „schladming.com“ für sich und hat den bisherigen Domaininhaber, eine GmbH, auf Unterlassung verklagt. Die Instanzgerichte hatten der Klage stattgegeben. Der OGH hat diese Entscheidung aufgehoben und an das Erstgericht zurückverwiesen.

Der OGH hält es für denkbar, dass die Verwendung der Top-Level-Domain „.com“ die Zuordnungsverwirrung beseitigt, weil der Verkehr unter dieser TLD möglicherweise nicht die Gemeinde sondern ein kommerzielles Angebot erwartet. Das Erstgericht muss nunmehr mittels eines Sachverständigengutachtens klären, ob die Domain „schladming.com“ nach der Verkehrserwartung der Gemeinde zuzuordnen ist.

Besten Dank an den Kollegen Dr. Thomas Schweiger für die Übersendung der Entscheidung.

posted by Stadler at 15:46  

7.3.11

Bedarf die Diskussion über Netzsperren und den JMStV einer Entideologisierung?

In einem Gastbeitrag für Telemedicus plädiert Murad Erdemir für eine Entideologisierung der Debatte um das Internet. Konkret bezieht er sich auf die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Erdemir ist Justiziar der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Mitglied der Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

Wer sich sich mit den Themen Netzsperren und Novellierung des JMStV intensiv auseinandergesetzt hat, weiß, dass die (öffentlichen) Debatten in erheblichem Maße unsachlich geführt werden. Wenn man die von Erdemir beklagte Ideologisierung in dem Sinne versteht, dass damit eine Verschleierung der Fakten einhergeht, so muss dieser Vorwurf gerade beim Thema Netzsperren primär in Richtung der politischen Akteure erhoben werden. Für die Diskussion um den Jugendmedienschutz gilt im Grunde nichts anderes, denn die Befürworter des jetzigen Konzepts sind darauf angewiesen, die Schimäre von der Wirksamkeit ihrer Regulierungsansätze aufrecht zu erhalten.

Ich möchte zwei Aspekte aus dem Text Erdemirs herausgreifen um zu verdeutlichen, dass Erdemir Ansätze verfolgt, denen es zu widersprechen gilt. Zum Thema Netzsperren führt Erdemir – keineswegs frei von Ideologie – aus:

„Sollte es zukünftig technisch möglich sein, den Zugang zu kriminellen Inhalten ohne schädliche Nebenwirkungen punktgenau zu unterbinden, dann ist diese Möglichkeit auch zu ergreifen. Spekulationen hinsichtlich eines Missbrauchs unter Verweis zum Beispiel auf chinesische Verhältnisse gehören dagegen zum ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren. Sie zeugen von unzuträglichem Misstrauen gegenüber unserem Staat und haben vor dem Hintergrund der schutzbedürftigen Rechtsgüter zurückzustehen. Ihnen nachzugeben wäre die Insolvenzeröffnung des Rechtsstaates.“

Was den Verweis auf chinesische Verhältnisse angeht, hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags – der wohl kaum im Verdacht steht, übermäßig ideologisch zu argumentieren – formuliert:

„Gerade am Beispiel China zeigt sich, dass Sperrungen durchaus wirksam durchgesetzt werden können, allerdings mit einem erheblichen Aufwand an Kosten, Zeit und Human Resources. Um Sperrungen effektiv handhaben zu können, müsste das Internet ganzheitlich umstrukturiert werden und insbesondere seine ursprüngliche Intention, nämliche die dezentrale Vernetzung von Computern, aufgegeben werden“

Damit ist der Kern des Problems exakt umrissen. Es gibt entweder die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die praktisch wirkungslos sind, denen aber trotzdem die erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung anderer legaler Angebote innewohnt. Oder man verfolgt tatsächlich ein halbwegs effektives Sperr- und Filterkonzept, was allerdings eine Kontrolle und Umstrukturierung des Netzes nach chinesischem Vorbild voraussetzt. Wer vor diesem sachlichen Hintergrund behauptet, der Verweis auf chinesische Verhältnisse würde den ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren darstellen, hat entweder die sachlich-technischen Zusammenhänge nicht verstanden oder agiert seinerseits ideologisch.

Die Vorstellung einer punktgenauen und effektiven Unterbindung von strafbaren Inhalten durch Access-Provider ist mit den dezentralen Strukturen, die das Wesensmerkmal des Internets darstellen, nicht in Einklang zu bringen und wird es auch künftig nicht sein. Nur wenn man bereit ist, sehr weitgehende technische Eingriffe zu akzeptieren, die allerdings nicht nur das Netz in seiner jetzigen Form, sondern auch den demokratischen Rechtsstaat in Frage stellen, kann man eine halbwegs effiziente Regulierung auf Access-Ebene erreichen.

Das grundlegende Missverständnis besteht in dem Glauben, man könne das Netz mit ähnlichen Mitteln regulieren und kontrollieren wie den Rundfunk. Diese Fehlvorstellung sitzt tief, weil die meisten (Medien-)Politiker einer Generation angehören, die mit Rundfunk und Presse aufgewachen ist. Weil Politiker außerdem immer den Eindruck erwecken wollen zu handeln, werden unsinnige Maßnahmen – auch gegen den Rat der überwiegenden Mehrheit der Experten – als wirksam dargestellt. Denn nichts ist offenbar schlimmer als den Eindruck der Untätigkeit zu erwecken.

Dieses Dilemma kennzeichnet in vielleicht noch stärkerem Maße die Diskussion um den Jugendmedienschutz. Das erkennt Erdemir letztlich zwar auch, gleichwohl wirft er der Netzcommunity folgendes vor:

„Mindestens ebenso unlauter war indes das munter verbreitete Schreckensszenario, ein jeder Blogger müsse auf der Grundlage der Novelle künftig eine Alterskennzeichnung auf seiner Webseite anbringen.“

Das mag man als unlauter, weil in jedem Fall übertrieben und zugespitzt, betrachten. Ebenso unlauter ist es aber, demgegenüber die angeblich uneingeschränkte Freiwilligkeit der geplanten Alterskennzeichnung zu betonen. Denn damit werden die komplexen Zusammenhänge, die zu einem faktischen Kennzeichnungszwang geführt hätten, ausgeblendet. Darüber hinaus sind renommierte Informatiker der Ansicht, dass der  JMStV auch aus technischer Sicht keine tragfähige Grundlage für den Jugendmedienschutz darstellt.

Auch wenn also, wie in allen kontroversen politischen Debatten, Übertreibungen oder ideologische Verengungen erkennbar sind, wird die Debatte um Netzsperren und den JMStV seitens der Netzcommunity nach meiner Beobachtung überwiegend auf sachlicher Ebene geführt. Der grundlegende Dissens hat seine Ursache vielmehr darin, dass die Befürworter des ZugErschwG und des JMStV beharrlich die Fakten ignorieren.

posted by Stadler at 14:47  

5.3.11

Kinderpornografie: Sexualwissenschaftler kritisieren geplante EU-Richtlinie

Der Spiegel berichtet in seiner kommenden Ausgabe über eine gemeinsame Erklärung von Sexualwissenschaftlern aus Deutschland und Österreich in der die geplante „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“ massiv kritisiert wird. Die Wissenschaftler sprechen von „absurden Maßnahmen“ die ungeeignet und sogar kontraproduktiv seien.

Die Kritik der Wissenschaftler richtet sich u.a. dagegen, dass die Richtlinie jede Person unter 18 Jahren als Kind definiert und entspricht dem, was ich bereits in einem älteren Blogposting dargelegt habe.

In der Netzgemeinde hat der Richtlinienentwurf vor allem deshalb Aufmerksamkeit erregt, weil  die Richtlinie als Instrumentarium der Bekämpfung von Kinderpornografie u.a. vorsieht, dass Access-Provider den Zugang zu einschlägigen Websites blockieren sollen.

Es ist gut, dass die Kritik jetzt auch noch aus einer anderen Richtung kommt. Denn fragwürdig sind nicht allein die geplanten Access-Blockaden, fragwürdig ist vielmehr das Gesamtkonzept des Richtlinientwurfs.

posted by Stadler at 18:30  

4.3.11

Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof musste der Diözese Regensburg und Bischof Müller die weltliche Variante des 8. Gebots „Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten“ erläutern und, dass sie beide gesündigt haben. In der Diktion des VGH (Urteil vom 24.02.2011, Az.: 7 B 10.1272) heißt das:

Die Beklagten haben ihre Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt

Der Fall ist durchaus kurios. Der Regensburger Bischof Müller hatte in einer Predigt über den religionskritischen Philosophen Michael Schmidt-Salomon wahrheitswidrig behauptet, dieser würde in seinen Schriften die Kindstötung legitimieren. Diese Behauptung wurde anschließend auch über die Website der Diözese verbreitet.

Eine derart großzügige Vorstellung von Meinungsfreiheit praktiziert die Diözese Regensburg bekanntlich aber nur dann, wenn es um die eigenen Äußerungen geht.

(via Archivalia)

posted by Stadler at 22:57  

4.3.11

Ist das Grundgesetz fit für das Internetzeitalter?

Braucht das Grundgesetz ein Update, lautet der Titel eines Aufsatzes von Verfassungsrichterin Susanne Baer (Blätter für deutsche und internationale Politik 1/2011, S. 90). Baer geht in ihrem Beitrag der Frage nach, ob unsere Verfassung bereits fit ist für das Internetzeitalter, oder ob Ergänzungen geboten sind.

Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den Susanne Baer auf dem Netzpolitischen Kongress der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen  am 13.11.2010 gehalten hat. Ich hatte das große Vergnügen, den sehr spritzigen und vom netzpolitischen Publikum mit viel Applaus bedachten Vortrag vor Ort miterleben zu dürfen.

posted by Stadler at 13:42  

4.3.11

Interview zu „Bloggergate“

Das Medienmagazin journalist hat für ihre aktuelle Ausgabe ein Interview mit mir geführt. Es geht dort um die Frage der Schleichwerbung in Blogs durch bezahlte, aber nicht als Werbung gekennzeichnete Links („Bloggergate“).

posted by Stadler at 11:34  

4.3.11

Bayerischer Verfassungsschutzbericht vorgestellt

Der bayerische Innenminister hat gestern den bayerischen Verfassungsschutzbericht 2010 vorgestellt und gegenüber den Medien primär die Zunahme linksextremer Straftaten beklagt.

Ob diese Einschätzung tatsächlich zutrifft oder nur ein Resultat von (statistischen) Unzulänglichkeiten darstellt, wird offen bleiben. Die Feststellungen des Verfassungsschutzberichts haben sich allerdings in der Vergangenheit durchaus öfter als falsch erwiesen.

Der bayerische Verfassungsschutzbericht ist in den letzten Jahren u.a. durch eine willkürliche Qualifizierung des Vereins a.i.d.a. (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) als linksextremistisch aufgefallen ist. Obwohl der BayVGH die Eintragung von a.i.d.a. in den Verfassungsschutzbericht 2008 als rechtswidrig qualifiziert und von einem „nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil“ gesprochen hat, taucht a.i.d.a. auch im Bericht 2010 (S. 203) wieder auf. Die Begründung hierfür ist weiterhin dünn.

Interessant ist zudem, dass die Linskpartei ebenfalls wieder erwähnt wird (S. 159 ff.) , u.a. mit dem Hinweis:

„Sie (die Linke, Anm. d. Verf.) zielt auf eine mit der Verfassung unvereinbare grundlegende Umgestaltung  der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung“

An dieser Stelle zeigt sich m.E. sehr deutlich, dass der Verfassungsschutzbericht auch ein politisches Instrumentarium der Bayerischen Staatsregierung ist, das dem Zweck dient, politische Gegner zu diffamieren und zu stigmatisieren.

Zum Thema Rechtsextremismus merkt der Bericht u.a. an:

Es entwickeln sich seitdem verschiedene überregionale und regionale kameradschaftsübergreifenden Netzwerke, die mit einem Mindestmaß an Struktur unter einem gemeinsamen Etikett agieren. Sie nutzen das Internet als zentrales Kommunikationsmittel, um kurzfristig Informationen zu verbreiten, Aktionen zu koordinieren sowie die unterschiedlichen Gruppen lose zu vernetzen.

Auch das stellt irgendwie keine bahnbrechende Erkenntnis dar.

posted by Stadler at 10:59  
« Vorherige Seite — Nächste Seite »