Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.3.11

Unser neuer Innenminister

Dass der neue Bundesinnenminister für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, für Netzsperren und eine Menge anderen sicherheitspolitischen Unfug eintritt, war bereits bekannt. Der Mann ist schließlich von der CSU.

Aussagen wie

„Dass der Islam zu Deutschland gehört, ist eine Tatsache, die sich auch aus der Historie nirgends belegen lässt“

deuten aber zunächst vor allen Dingen sprachliche Defizite an, die möglicherweise auch auf Defizite in der Gedankenführung schließen lassen. Tatsachen sind nämlich immer belegbar, sonst wären es keine.

Dass Friedrich rhetorisch und inhaltlich ganz weit vorne ist, hat er unlängst schon auf der Abschlusspressekonferenz der CSU-Klausur in Wildbad Kreuth unter Beweis gestellt. Mir kommt Hans-Peter Friedrich ja irgendwie vor wie die männliche Variante von Ilse Aigner. Bei solchen Schattenmännern und -frauen muss sich niemand mehr darüber wundern, dass Guttenberg so hell strahlen konnte.

posted by Stadler at 21:39  

3.3.11

Netzneutralität mitdefinieren

Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages hat nach einigem Hin und Her mittlerweile ein Tool online gestellt, das es ermöglichen soll, den Bürger als 18. Sachverständigen an der Arbeit der Enquête zu beteiligen.

Zu einem der zentralen Thema „Netzneutralität“ liegen jetzt eine Gliederung und erste Texte vor. Wer sich hier als Bürger beteiligen und die Netzneutralität und den daraus resultierenden politischen Handlungsbedarf mitdefinieren will, sollte sich für die Projektgruppe online anmelden und seine Ideen einbringen.

posted by Stadler at 14:39  

1.3.11

Vorratsdatenspeicherung: Dieselbe alte Leier

Egal welche Parteien in welchen Koalitionen regieren, die Vorratsdatenspeicherung propagieren sie letztlich alle irgendwann. Jüngstes Beispiel dafür ist Ralf Jäger (SPD), Innenminister einer rot-grünen Koalition in Nordrhein-Westfalen.

Wer schon bisher beklagt hat, dass die Befürworter einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung keine fundierten Sachargumente vortragen, sondern allenfalls auf plakative Einzelfallbeispiele verweisen, sieht sich durch die Ausführungen Jägers eindrucksvoll bestätigt.

Dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung zu einer „gravierenden Schutzlücke in unserem Rechtssystem“ geführt hat, ist schon deshalb falsch, weil es eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland über einen längeren Zeitraum hinweg nie gegeben hat. Das einschlägige Gesetz ist am 01.01.2008 in Kraft getreten und wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits durch eine erste Eilentscheidung vom 11.03.2008 wieder erheblich eingeschränkt.

Die Qualität der Aussagen Jägers lässt sich zudem daran erkennen, dass er die ewig junge Plattitüde vom Internet als rechstfreien Raum bemüht.

Wer eine Vorratsdatenspeicherung fordert, muss in einem ersten Schritt stichhaltig begründen können, weshalb sie für die Kriminalitätsbekämpfung zwingend erforderlich sein soll. Eine Begründung die diesen Anforderungen genügt, sind ausnahmslos alle Sicherheitspolitiker bislang schuldig geblieben.

Sofern eine solche Begründung gegeben werden kann, muss anschließend aber immer noch berücksichtigt werden, dass eine Vorratsdatenspeicherung eine ganz erhebliche Bedrohung der Freiheitsrechte beinhaltet. Insofern müssen wir uns fragen, ob wir dies wirklich in Kauf nehmen wollen. Was wir der Politik allerdings nicht durchgehen lassen können, ist die Fortsetzung der alten populistischen Leier. Auch Sicherheitspolitiker werden lernen müssen, dass es nicht länger ausreichend ist, mittels unbelegter Behauptungen Ängste zu schüren, sondern, dass der Bürger eine fundierte Argumentation erwartet und auch erwarten darf.

posted by Stadler at 21:44  

1.3.11

BGH: Preisvergleichsportale für Zahnärzte

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.12.2010, Az.: I ZR 55/08) verstoßen Preisvergleichsportale für Zahnärzte nicht gegen das Wettbewerbsrecht und das zahnärztliche Berufsrecht.

Ein Zahnarzt darf auch auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen abgeben. Das verstößt nach Ansicht des BGH weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung.

Im konkreten Fall hatten zwei Zahnärzte gegen den Betreiber des Portals „2te-zahnarztmeinung.de“ geklagt.

posted by Stadler at 15:04  

28.2.11

taz druckt Holofernes-Brief als bezahlte Werbeanzeige der BILD

Die taz druckt heute eine ganzseitige Werbeanzeige der BILD-Zeitung, die inhaltlich aus einer 1:1 Wiedergabe eines Briefes der Sängerin Judith Holofernes (Wir sind Helden) besteht. Holofernes hatte es in diesem Brief an die Werbeagentur Jung von Matt abgelehnt, an einer Werbekampagne der BILD teilzunehmen.

Dass diese Werbeanzeige der BILD eine Verletzung der Urheber(persönlichkeits)rechte der Musikerin darstellt, an der die taz mitwirkt, ist die eine Sache. Ob die taz-Abonnenten und GenossInnen so begeistert davon sind, dass sich die taz vor den Karren ihres natürlichen Gegners spannen lässt, wird der Verlag vermutlich sehr bald an den Zahlen ablesen können. Mir scheinen hier gewissen Grenzen zu verschwimmen.

Dazu passt auch, dass die taz im heutigen redaktionellen Teil ein Interview mit Judith Holfernes abdruckt, das Josef Winkler geführt hat. Der Musikjournalist Josef Winkler gehört der Redaktion der Musikzeitschrift Musikexpress an, die von der Axel Springer Mediahouse Berlin GmbH verlegt wird.

Wenn also Springer-Journalisten nebenbei für die taz arbeiten, ist es sicherlich auch konsequent, wenn man ganzseitige Anzeigen der BILD druckt. Vielleicht ergeben sich hieraus aber auch keinerlei Abhängigkeiten und ich habe nur den subversiven Charakter dieser Aktion verkannt.

posted by Stadler at 10:32  

26.2.11

Gegen die Freiheit

Der Bundestag hat gestern über einen Antrag der Grünen diskutiert, der fordert, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern und abzusichern.

Die Argumente von Union und FDP, die sich erwartungsgemäß gegen eine entsprechende Regelung aussprechen, erscheinen nahezu grotesk. Abgeordnete der FDP, u.a. Jimmy Schulz, sprachen von sozialistischer Gleichmacherei im Netz und von einem Sozialismus-Internet wie in China.

Das ist nicht nur populistisch, sondern auch freiheitsfeindlich und deshalb gerade aus dem Mund von Abgeordneten, die sich liberal nennen, mehr als erstaunlich.

Wer so „argumentiert“ müsste letztlich auch die Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes als sozialistischen Regulierungsansatz begreifen.

Netzneutralität soll garantieren, dass alle Daten im Netz gleichberechtigt transportiert werden und Provider und Netzbetreiber nicht diejenigen bevorzugt bedienen, die mehr bezahlen. Netzneutralität zu sichern und zu gewährleisten ist das Gegenteil von Regulierung. Denn durch eine gesetzliche Verpflichtung zur Netzneutralität werden die Provider lediglich dazu angehalten, die Manipulation derjenigen technischen Standards zu unterlassen, die die Funktionsfähigkeit des Netzes gewährleisten. Dieselbe Manipulation technischer Standards bildet übrigens auch die Grundlage von Netzsperren, wie sie im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehen sind.

Der Gesetzgeber würde mit einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität also lediglich eine Selbstverständlichkeit garantieren, die keine mehr zu sein scheint. Diese Selbstverständlichkeit ist allerdings unabdingbare Voraussetzung für die Sicherung der Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz.

Gefragt ist an dieser Stelle mehr denn je ein politischer Liberalismus, der in der Tradition Ralf Dahrendorfs formulieren müsste: „Netzneutralität ist Bürgerrecht“.

Die FDP scheint in diese Frage aber eine Haltung eingenommen zu haben, die gegen die Freiheit gerichtet ist. Diese Haltung bricht mit liberalen Traditionen und Grundwerten.

posted by Stadler at 20:59  

25.2.11

OLG Köln: Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ermittlung des Anschlussinhabers

Die Kanzlei Riegger berichtet über eine neue Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 10.02.2011, AZ: 6 W 5/11) aus dem Bereich des Filesharing, in der das Oberlandesgericht in einem Einzelfall erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Ermittlung des Anschlussinhabers über die IP-Adresse geäußert hat.

Antragstellender Rechteinhaber war die Gröger MV GmbH & Co. KG, vertreten durch C-S-R Rechtsanwälte. Hintergrund war der, dass eine Einsicht in die Verfahrensakte des Landgerichts Köln ergeben hatte, dass die  IP-Adresse über die der Beschwerdeführer ermittelt worden war in der Akte dreifach aufgetaucht ist, allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Der Senat hatte dies offenbar als Anhaltspunkt dafür bewertet, dass die Ermittlung des Beschwerdeführers als maßgeblicher Anschlussinhaber unrichtig sein könnte.

Anhaltspunkte für derartige Unregelmäßigkeiten lassen sich allerdings nur dann treffen, wenn man als Betroffener die Verfahrensakte des LG Köln anfordert.

Die Entscheidung steht in einer Linie neuerer Entscheidungen des OLG Köln, die den stereotypen Entscheidungen des LG Köln in Filesharing-Fällen zunehmend kritisch gegenüber stehen.

posted by Stadler at 14:27  

25.2.11

Schneider wird Nachfolger von Ring bei der BLM

Erwartungsgemäß hat der sog. Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien auf seiner gestrigen Sitzung Siegfried Schneider zum Nachfolger von Wolf-Dieter Ring als Präsidenten der BLM gewählt.  Schneider, der bislang nicht gerade als herausragender Medienpolitiker galt, wechselt damit direkt von der bayerischen Staatsregierung an die Spitze der BLM. Voraussichtlich wird Schneider auch der Vorsitz der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zufallen, die u.a. für die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet zuständig ist (siehe § 16 JMStV).

Die Entscheidung des Medienrates zeigt sehr deutlich, dass sachliche Kriterien bei der Entscheidung zugunsten Schneiders keine Rolle gespielt haben – andernfalls hätte man der kompetenteren Gegenkandidatin Gabriele Goderbauer-Marchner den Vorzug geben müssen – sondern die Wahl Schneiders allein politisch motiviert ist.

posted by Stadler at 10:54  

24.2.11

Vorratsdatenspeicherung anschaulich

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen, hat seinen Mobilfunkprovider auf Herausgabe der zu seiner Person nach den Regeln der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten verklagt. Geliefert wurden ihm schließlich 35.000 (!) Datensätze, die ein fast lückenloses Bewegungsprofil ergeben. Für den Zeitraum von Ende August 2009 bis Ende Februar 2010 wurden diese Daten von ZEIT-Online umgesetzt und mit im Netz verfügbaren Informationen (aus Twitter oder seinem Blog) zu Maltes Person verküpft. Man kann damit praktisch minutiös nachvollziehen, wo Malte Spitz sich gerade aufgehalten hat.

Wer bislang noch nicht verstanden hat, warum die Vorratsdatenspeicherung so bedenklich ist, bekommt hier eine äußerst anschauliche und erschreckende Begründung geliefert.

posted by Stadler at 18:42  

24.2.11

Filesharing: Waldorf stereotyp

In einem aktuellen Abmahnfall habe ich gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer – die die Constantin Film GmbH vertritt – den tatsächlichen Verletzter benannt und mitgeteilt, dass es sich um einen berechtigten Nutzer des passwortgeschützten W-LANs meiner Mandantin handelt, der den Anschluss aber ohne ihr Wissen zu Zwecken des Filesharing benutzt hat. Eine Unterlassungserklärung wurde abgegeben, eine Zahlung aber verweigert.

Und was kommt von Waldorf wohl für eine Antwort? Dort verweist man darauf, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber auch für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Da fragt man sich unweigerlich, ob die Kollegen das Urteil auch mal gelesen haben.

Die Vermutung, die der BGH annimmt, ist durch die Benennung des Verletzers, der das auch gar nicht abstreitet, nämlich gerade widerlegt. Nach der Rechtsprechung des BGH steht damit jedenfalls fest, dass ein Schadensersatzanspruch nicht gegeben ist. Ob ein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten besteht, ist jedenfalls aus der BGH-Entscheidung nicht abzuleiten, nachdem der BGH über die Frage, ob der Anschlussinhaber auch für eine missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch Mitbewohner oder Familienangehörige als Störer haftet, überhaupt nicht entschieden hat. Diese Frage darf weiterhin als umstritten gelten.

posted by Stadler at 14:49  
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